Hundekot wegmachen / Wie und womit?

Das mit der Brut- und Setzzeit kenn ich ja, das ist ja gesetzlich geregelt, aber sowas ist mir neu. Zumal eine Ordnungswidrigkeit maximal 1000 Euro kosten darf.... Hmmm....
 
Habs grad mal gegoogelt, hier von einer anderen Gemeinde kopiert, da ich es auf der Website von unserer nicht gleich gefunden habe:



Frei laufende Hunde auf landwirtschaftlichen Flächen

Gerade jetzt, zu Beginn des Jahres, wird dieses Thema wieder besonders aktuell.

Ein Recht auf Erholung in der freien Landschaft hat jede(r):

Viele Hundebesitzer sind sich aber nicht darüber bewusst, dass die Tiere ihre „Notdurft“ weder in privaten Vorgärten noch in landwirtschaftlich genutzten Wiesen und Äckern verrichten dürfen und ein Betretungsverbot für landwirtschaftliche Flächen innerhalb der Vegetationsperiode besteht. So dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen in der Zeit zwischen Saat und Ernte, bei Grünland in der Zeit des Aufwuchses und der Mahd bzw. Beweidung nicht betreten werden. Jeder Hundebesitzer hat dementsprechend dafür Sorge zu tragen, dass von seinem Hund keinerlei negative Auswirkung für Mensch und Natur ausgeht:

• Nach § 37 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden. Diese Regelung gilt natürlich nicht nur für Menschen, sondern auch für mitgeführte und zu beaufsichtigende Hunde.

Jeder Hundehalter sollte sich in diesem Zusammenhang vergegenwärtigen, dass er mit einem solchen Verhalten gegen geltendes Recht verstößt, und diese Verstöße mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden können:

• Nach § 64 Abs.2 Ziffern 18 bzw. 19 LNatSchG ist das Verunreinigen von Grundstücken in der freien Landschaft bzw. das Betreten von landwirtschaftlichen Flächen in der Nutzzeit außerhalb der Wege eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 15.000,- € geahndet werden kann. Ordnungswidrig handelt im übrigen auch, wer Tiere, für die er verantwortlich ist, außerhalb eingezäunter Grundstücke ohne genügend Aufsicht oder Sicherung lässt, wenn dadurch die Nutzung eines fremden landwirtschaftlichen Grundstücks gefährdet wird. Diese Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 28 Abs.1 Landwirtschaftsgesetz (LLG) mit einer Geldbuße von bis zu 5.000,- € geahndet werden.

• Allgemein gilt: Die freie Landschaft ist keine Müllkippe. Nach § 37 Abs. 4 LNatSchG ist jedermann auch verpflichtet, von ihm anlässlich des Betretens der freien Landschaft abgelegte Gegenstände und Abfälle wieder aufzunehmen und zu entfernen.

• Unberührt von diesen staatlichen Forderungen haben die betroffenen Landwirte nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch sowohl einen Unterlassungs- als auch einen Schadensersatzanspruch wegen der erfolgten Verunreinigung der landwirtschaftlichen Kulturen.

Der allzu sorglose Hundespaziergang in der Feldflur kann für den Hundehalter also eine äußerst kostspielige Sache werden.

• Wir bitten deshalb alle Hundehalter darum, ihre Tiere im eigenen Grundstück auslaufen zu lassen oder den Hundekot auf Wegen und in fremden Grundstücken wieder mit nach Hause zu nehmen.

Führen Sie sich die Auswirkungen - auch für Sie selbst als Verbraucher – z.B. beim Gemüse- und Salatanbau vor Augen, und haben Sie Verständnis dafür, dass der Hundekot gerade in landwirtschaftlichen Grundstücken dazu führt, dass Erntegut verunreinigt werden kann. Für die auf solche Art betroffenen Landwirte zieht dies erhebliche finanzielle Einbußen nach sich und

• für Sie als Verbraucher steht das Thema Appetitlichkeit ganz sicher im Vordergrund.

Wir möchten Sie als Hundebesitzer deshalb bitten und an alle appellieren, die in der Natur Erholung suchen, das Betreten der Kulturen zu unterlassen und auf den Wirtschaftswegen zu bleiben.
 
Ok, danke, sehr aufschlussreich. Ich dachte schon, das hätt sich die Gemeinde mehr oder weniger selbst ausgedacht.

Ist ein Landesgesetz, das Verbot gilt also im gesamten Bundesland. Wahrscheinlich haben aber alle anderen Länder ziemlich ähnliche Regelungen getroffen, also schön aufs Hundili aufpassen, egal wo.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja wirklich, da muss man echt aufpassen, wenn man da mal an den falschen Bauern kommt, muss man unter Umständen echt blechen...
oder einen Kredit aufnehmen :frech1:
 
Hallo Monstie,

könntest du bitte noch den Link dieser Gemeinde als Quellenangabe posten?

Beim Kopieren von Texten aus dem Internet muss immer eine Quellenangabe genannt werden. :zwinkern2:

Liebe Grüße
Birgit
 
Wir bitten deshalb alle Hundehalter darum, ihre Tiere im eigenen Grundstück auslaufen zu lassen/QUOTE]

Na, wenn das mal kein super Tipp ist. Und für die ohne eigenes Grundstück empfiehlt sich ein handelsübliches Laufband und ein Katzenklo.
 
...da fragt man sich, was der Hund noch darf !

Es gibt keine Rasenflächen, wo Hundi sich austoben darf. Alles ist voll mit Saaten ect.

Da heisst es: Vor und zurücklaufen für den Hund....
 
... ist echt krank. Ich hätte früher nie gedacht, dass Hunde heutzutage auf soviel Ablehnung stoßen. Selbst meiner, mittelgroß und niedlich, hat schon Konfrontationen und Anfeindungen ausgelöst, die ich nie für möglich gehalten hätte. Aber das ist ein anderes Thema, schätz ich.
 
jaaa, das stimmt völlig. Ich habe auch nicht gedacht, dass man Hundehalter mal so ausbeutet.
Hundesteuer, Haftpflichtversicherungen ect.

Ich frage mich, warum wir Hundesteuer zahlen müssen? Mir antwortete mal einer, dass ist für das Entfernen der Hundehaufen in der Stadt.
Da frage ich mich, warum der Hundehalter die weg macht und warum es die Stadt / Gemeinde nicht macht.

Bei der Kfz-Steuer verstehe ich es - wir machen die Strassen kaputt.

Was darf der Hund eigentlich noch? Nur eingeschränkt frei laufen - auf der Strasse ist Leinenpflicht - bellen auch nur eingeschränkt.

Armes Hundeleben.
 
Die Hundesteuer ist eine aus dem 19. Jh. stammende sogenannte Aufwandssteuer, also Luxussteuer. Soll heissen: wenn man sich diesen Luxus leisten kann, kann man auch ne Abgabe leisten, oder so ähnlich. Hat also nichts mit Kotbeseitigung zu tun.

Ich bezahle 186,- Euro im Jahr, das nur am Rande. Da ****t es einen besonders an, wenn man wie der letzte Dreck behandelt wird.
 



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