Darf das der Vermieter?

wenn der vermieter vorher mündlich zugesagt hat (und du am besten noch einen zeugen hast), sitz du am längerem hebel. auch mündliche zustimmungen sind verträge! notfalls sollen die vermieter eben vor´s gericht ziehen - ihr werdet recht bekommen! - die frage ist dann nur, WILL man da noch länger wohnen?

lg, sanny
 
Ich oute mich jetzt mal als zur anderen Seite gehörend, nämlich der der Vermieter. In meine Wohnungen dürfen 2. Personen nur mit meiner Erlaubnis einziehen. Das ist einfach so im Mietvertrag vereinbart. Sonst könnte ja ein Mann oder eine Frau mieten und dann ungefragt mit der ganzen Familie einziehen. Das ist nicht möglich.( Das hängt mit der sogenannten Abnutzung, den Nebenkosten und anderen Dingen zusammen. Wenn jemand mit Partner einziehen will, dann muss er mich fragen.
Hundehaltung ist bei mir immer gestattet, solange andere Mieter nicht durch die Hunde belästigt oder durch dauerndes Gebell gestört werden.
Ich kann daher schon verstehen, dass der Vermieter die Wohnung als zu klein erachtet. Ein Gespräch in ruhiger Form ist da immer die bessere Möglichkeit.
 
Ich oute mich jetzt mal als zur anderen Seite gehörend, nämlich der der Vermieter. In meine Wohnungen dürfen 2. Personen nur mit meiner Erlaubnis einziehen. Das ist einfach so im Mietvertrag vereinbart.
Als Vermieter solltest du aber wissen, dass du den Zuzug eines Lebenspartners oder engen Familienangehörigen genehmigen MUSST, egal was im Mietvertrag steht.

Die Haltung von Hunden zu verbieten ist lt. relativ aktuellem BGH-Urteil nicht mehr so einfach möglich. Je mehr Hunde in einem Haus oder einem Haushalt schon vorhanden sind, desto einfacher wird ein Verbot.
Beispiel: man hat in einem 6-Familienhaus schon 3 Parteien die Hundehaltung erlaubt, dann man irgendwann argumentieren, dass es sich immer noch um ein Wohnhaus handelt und nicht um ein Tierheim.
 
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Will ein Mieter seinen Lebensgefährten in seiner Mietwohnung aufnehmen oder nachziehen lassen, braucht er die Erlaubnis des Vermieters, urteilte der Bundesgerichtshof (VIII ZR 371/02). Gleichzeitig erklärte das höchste deutsche Gericht, der Vermieter müsse die Erlaubnis im Regelfall erteilen.
In dem jetzt entschiedenen Fall hatte eine Mieterin ihren Lebensgefährten in die Wohnung aufgenommen. Die Vermieterin weigerte sich aber, der Mitbenutzung der Wohnung zuzustimmen, solange ihr nicht die persönlichen Daten des Lebensgefährten mitgeteilt würden.
Unverheirateter Partner gilt als Dritter
Zu Recht, wie der Bundesgerichtshof meinte. Ein Mieter sei ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietwohnung einem Dritten zu überlassen. Das bestimme Paragraph 540, Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Der Lebensgefährte sei ein Dritter im Sinne des Gesetzes. Anders, so der Bundesgerichtshof, als beispielsweise Besucher oder Familienangehörige des Mieters.
Ehepartner brauchen keine Zustimmung

So einfach ist es dann doch nicht
 
Zuletzt bearbeitet:
Gleichzeitig erklärte das höchste deutsche Gericht, der Vermieter müsse die Erlaubnis im Regelfall erteilen.
Was anderes hab ich doch nicht geschrieben.

Die Vermieterin weigerte sich aber, der Mitbenutzung der Wohnung zuzustimmen, solange ihr nicht die persönlichen Daten des Lebensgefährten mitgeteilt würden.
Da hier der Partner scheinbar schon Mieter desselben Vermieters ist, wird es daran nicht hängen.
 
Also wir haben 4 Eingänge in dem Haus,jeweils 5 Stöcke ,insgesamt wohnen in dieser Partei mit meinen beiden 3 Hunde.
Der Vermieter hat noch andere Blöcke wo auch Hunde leben,wie viel kann ich nicht sagen.

Bei meiner Mutter durfte problemlos ihr Freund einziehen,wohlgemerkt 3 Raumwohnung.

Mein Freund hat den selben Mieter.
Wie gesagt als wir vor 2 Jahren schon zusammen lebten hatten wir auch 2 Hunde.
Da würde auch nix gesagt.
Vllt liegt doch am Wohnraum,was wir noch klären wollen ist evtl wieder eine 3 Raumwohnung zu bekommen.

Wir kommen auch mit jedem anderen Mieter klar.
 
So wir haben nun alles geklärt.
Er darf zu mir ziehen,aber die Hunde dürfen keinen Mucks von sich geben.

Das unglaubliche daran ist ja,das die Vermieterin es verboten hat ohne den Vorstand zu fragen.
Dieser war nämlich letztens selbst am Telefon und wusste von nix.
Er hat uns eine größere Wohnung angeboten,aber da warten wir erstmal.
Nun zieht mein Freund mit in meine 2 Raumwohnung.
 



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