Darf das der Vermieter?

Hallo,

das ist ne 2-Zimmer-Wohnung, richtig?

Die ist mit 2 Personen nicht überbelegt. Ich kann mir nicht vorstellen, daß man mit diesem Argument dann durchkommt (käme es hart auf hart). Auch zwei Hunde noch dazu führen nicht zu einer Überbelegung.

Liebe Grüße

BETTY und Ronja
 
Find ich eben auch nicht,wir haben genug Platz zum laufen...
Können uns sogar noch drehen :jawoll:
Ausser im Bett und aufm Sofa wirds eng :-D

Mein Partner ruft heut nach der Arbeit nochmal an und fragt nach einer größeren Wohnung oder wie die sich nun entscheiden.

Hab für den Notfall trotzdem schon mal einen anderen Vermieter angerufen,aber sooo begeistert war der nicht von Pünktchen,so ein großer böser DSH :nachdenklich1:
 
Hab mal meinen Mietvertrag raus gefragt von meiner alten Wohnung.
Is der gleiche Vermieter.

Also ich schreib mal ein paar Dinge raus.

Wer ein Tier halten will ohne Zustimmung des Vermieters dürfen kleine Tiere in den Wohnräumen gehalten werden;soweit sich die Anzahl der Tiere in den üblichen Grenzen hält und soweit nach der Art der Tiere und ihrer Unterbringung Belästigungen von Hausbewohnern und Nachbarn sowie Beeinträchtigung der Mietsache und des Grundstücks nicht zu erwarten sind.

Der Vermieter darf die Zustimmung zur Tierhaltung verweigern,wenn Belästigung der Hausbewohner und Nachbarn sowie Beeinträchtigung der Mietsache und des Grundstücks zu erwarten sind.

Der Vermieter kann eine Zustimmung widerrufen, ohne Zustimmung zulässige Tierhaltung untersagen und dir Beseitigung verlangen,wenn die Auflagen nicht eingehalten,Hausbewohner oder Nachbarn belästigt werden oder wenn die Mietsache oder das Grundstück beeinträchtigt wird.


Öhm ja das ist das was zu Hunden drin steht.
Ich habe weder Beschwerden noch belästige ich Hausbewohner und Nachbarn.
Meine Hunde sind nicht laut,machen keinen Dreck...
Ich räum die Kacke weg etc.
In meinem Eingang lieben eigentlich alle meine Babys.
Andere Hunde bellen jaulen und kacken überall hin und diese dürfen bleiben.
 
Ich sehe da nichts über Hunde :denken24: Dort steht kleine Tiere dürfen ohne Zustimmung gehalten werden. Und Hunde zählen da meines Wissens nach nicht dazu.
 
Ich denk mal die haben Tiere verallgemeinert

Hallo,

da liegt oft das Problem. Jeder kann diese Formulierung für sich so auslegen, wie es ihm gerade passt.

Die Zustimmung zur Hundehaltung auf Dich zugeschnitten hast Du nicht schriftlich?

Wobei das eigentlich gar keine Rolle spielt, weil es darum ja gar nicht geht. Geht ja um den Einzug des Partners.

Liebe Grüße

BETTY und Ronja
 
Nein schriftlich hab ich das nicht.
So wie es jetzt aussieht geht es nun um beides.
Kann man doch schon Erpressung nennen sowas.
Es gibt ein Ehepaar die wohnen auch zusammen,soweit ich weiß gleicher Vermieter.
Die haben 2 Windhunde...
 
Im Endeffekt ist es doch einfach so, dass der Vermieter am längeren Hebel sitzt und zur Not kann er dir bestimmt auch irgendwie aus den Hunden einen Strick drehen (für die du ja nirgendwo eine Genehmigung hast). Ich würde mir wohl über kurz oder lang dann eh was anderes suchen, weil wohnt man gerne in einer Wohnung, in der man nicht willkommen ist? Ob Hunde gehalten werden dürfen oder nicht darf der Vermieter auch ganz individuell entscheiden, da kann man leider nicht mit Familie xy, die ja auch Hunde hat ankommen.
 
Das find ich aber unfair das die ihre Hunde halten dürfen und zusammen wohnen.
Ja ok die sind verheiratet macht für mich aber keinen unterschied.

Wenn er nicht zu mir ziehen würde,sagen die ja auch garnix.
Sollen die mir eine bzw uns eine größere Wohnung geben.
Ansonsten verlieren se gleich 2 Mieten so sieht aus,lass mich doch nich unter Druck setzen.
 
Hallo,

es gibt sowas wie ein Gewohnheitsrecht. Ich wohne hier seit 1999 mit Hund (mittlerweile mit dem zweiten). Durch Vermieterwechsel ist ein Anhang zum Mietvertrag verloren gegangen, in dem die Hundehaltung vereinbart war damals. Macht aber nicht wirklich etwas, weil nach 15 Jahren die Haltung nicht "mal so eben" widerrufen werden kann.

Es müßten schon massive Gründe vorliegen, um EINEM bestimmten Mieter das Halten zu untersagen. Nebenan wohnt auch ein Hund, der wurde sogar ohne Absprache mit dem Vermieter angeschafft. Der war sehr verwundert als er den Hund hier antraf. Hat aber nix weiter gesagt. Niemand im Haus hatte etwas dagegen und der Vermieter ist eh einer, der gerne seine Ruhe hat und froh ist, wenn er sich so wenig wie möglich kümmern muß.

Da in Deinem Fall eine Änderung eintritt (eine Person mehr), weiß ich nicht, wie der Vermieter da agieren darf. Die bis jetzt geduldeten "Zustände" kann er meines Erachtens nach nicht einfach so verändern wollen (Hunde abschaffen). Da aber noch jemand mit einzieht...!? Ich weiß es nicht...

Kannst Du Dich an den Mieterbund wenden in Deiner Nähe? Vielleicht bekommst Du dort rechtssichere Auskünfte zu Deinem speziellen Fall.

Liebe Grüße

BETTY und Ronja
 



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