Darf man Pitbulls in Brandenburg halten?

Erster Hund
Sunny / Labrador(1)
Hallo! Ich habe mich jetzt viel belesen & erkundigt was die Haltung etc eines Am. Pitbull angeht, denn ich würde mir gerne einen zulegen. Ich bin meinen Aufgaben bewusst & weiß dass es etwas mehr Aufwand ist, als bei einem anderen Hund bzw einer anderen Rasse. Ich habe mich nun auch informiert, wie das mit der Haltung in Brandenburg aussieht. (ich lebe in Brandenburg). Auf einer Internet Seite heißt es: ,,Neben diesen allgemeinen Regelungen gibt es auch weitere, explizite Auflagen für die „gefährlichen Hunde“. Dazu zählen unter anderem die Hunderassen American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu. Diese fünf Rassen sowie jegliche Kreuzung aus/mit ihnen gelten unwiderlegbar als gefährliche Hunde. Ihre Haltung ist grundsätzlich verboten." Heißt das jetzt, dass man diese in Brandenburg überhaupt nicht halten/besitzen darf? Ich bin etwas verwirrt & würde mich über eine Antwort sehr freuen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, aber im Internet steht vieles. Auf einer anderen Website hieß es wieder, man dürfte ihn unter Auflagen halten.
https://www.hundehaftpflichtversicherungen-vergleich.de/hundesteuer-brandenburg/

Eigentlich hat jede Gemeinde auf ihrer Homepage ein Dokument zur Hundehaltung. Da steht drin, wie viel Hundesteuer welcher Hund kostet, ob Leinenpflicht im Ort gilt und eben auch welche Hunde nicht bzw. nur unter gewissen Auflagen gehalten werden dürfen.
 
https://www.hundehaftpflichtversicherungen-vergleich.de/hundesteuer-brandenburg/

Eigentlich hat jede Gemeinde auf ihrer Homepage ein Dokument zur Hundehaltung. Da steht drin, wie viel Hundesteuer welcher Hund kostet, ob Leinenpflicht im Ort gilt und eben auch welche Hunde nicht bzw. nur unter gewissen Auflagen gehalten werden dürfen.
Also, auf unserer Homepage steht nichts. Das ist echt verwirrend weil auf jeder Seite wo ich mich informieren wollte, was anderes stand.
 
Einfach auf der Gemeinde- oder Stadtverwaltung anrufen. Dann bist du auf der sicheren Seite. ;)
Jeder Gemeinde hat eine Verordnung, in der die Tierhaltung geregelt ist. Du kannst auch um einen Auszug dazu bitten.
 
Jeder Gemeinde hat eine Verordnung, in der die Tierhaltung geregelt ist. Du kannst auch um einen Auszug dazu bitten.
Auf jeden Fall eine schriftliche Bestätigung mit allen Auflagen die mit der Haltung verbunden sind.
Außerdem, sich jetzt schon erkundigen wie das bei einen Umzug in ein Nachbarland ist.
Das du die Erlaubnis vom Vermieter oder Eigentümer brauchst, weißt du wohl sicher ?
 



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