Gassi-Gesetz 2022: JETZT sind HUNDEHALTER dran!!

Danke euch für die Antwort 🙂
 
Zeigt der Hund keine Merle Färbung, trägt er es in der Regel auch nicht.
Natürlich ist Merle da etwas knifflig mit den vielen unterschiedlichen Varianten, aber generell würde ich davon ausgehen, dass ein Hund ohne Merlefärbung eben auch kein relevantes Gen hat.
Grad bei den Rotbraunen gibt es viele unentdeckte Merleträger! Die zeigen nicht die typische Merlefärbung weil Das Merle Gen diese Färbung nicht beeinflusst. Träger können die aber genauso sein, vor allem wenn ein Elternteil das Merlegen ausgeprägt hat.
 
Soweit ich das auf den Fotos sehen kann, ist Iva aber nicht rot, also dunkles Gelb (Phäomelanin) sondern braun (Eumelanin)
Du hast Recht, dass Merle sich nur auf Eumelanin nicht auswirkt, weshalb bei Tri Hunden nur das schwarze/braune Fell betroffen ist, nicht aber die gelben Marken.

Wäre sie genetisch gelb, würde ich dir Recht geben, aber die über Phäomelanin gefärbten BCs die ich bisher gesehen habe, waren deutlich heller.
 
Ich würde ja hoffen, dass die Ausstellungsorganisatoren bzw. Veterinärämter oder wer immer am aktuellen Chaos schuld ist, schnell wieder vernünftig wird. In der Verordnung steht ja kein Wort von Merle, sondern:

Paragraph 10: Es ist verboten, Hunde auszustellen oder Ausstellungen mit Hunden zu veranstalten,
1. bei denen Körperteile, insbesondere Ohren oder Rute, tierschutzwidrig vollständig oder teilweise amputiert worden sind oder
2. bei denen erblich bedingt
a) Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten,
b) mit Leiden verbundene Verhaltensstörungen auftreten,
c) jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
d) die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.
Satz 1 gilt entsprechend für sonstige Veranstaltungen, bei denen Hunde verglichen, geprüft oder sonst beurteilt werden." Zitat Ende

(Habe ich doch schon mal kopiert. Warum liest es denn niemand? )

Die Verordnung finde ich okay (bis auf die kupierten Hunde im Sport), und eigentlich würde ich von einem Amtsveterinär - trotz schlechter Erfahrungen - erwarten, dass er sich über die gesundheitlichen Folgen von Merle, Dilute etc. informieren kann...
 
Hallo, also wenn ich das alles im vernünftigen Zusammenhang lese (hier zum Beispiel https://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/BJNR083800001.html) ist da für mich kein Aufreger zu erkennen.

"ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu gewähren,"
"mit artgemäßem Futter in ausreichender Menge und Qualität zu versorgen"
"unter Berücksichtigung des der Rasse entsprechendem Bedarfs regelmäßig zu pflegen und für seine Gesundheit Sorge zu tragen"
"für ausreichende Frischluft und angemessene Lufttemperaturen zu sorgen, wenn ein Hund ohne Aufsicht verbleibt; dies gilt insbesondere für den Aufenthalt in Fahrzeugen" (finde ich persönlich ganz wichtig, der Satz mit den Fahrzeugen)
...usw.
Ich zumindest lese da nichts, was für einen vernünftigen, verantwortungsbewussten und denkenden Hundehalter Grund zur Sorge wäre. Oder ist die Fassung von der verlinkten Seite nicht aktuell, fehlt da irgendwas?

LG Sundra.
 
Das Problem ist das, was die Veterinärämter daraus machen. Die VDH Ausstellung in Erfurt wurde dazu gezwungen dass nur noch Hunde ausgestellt werden dürfen, mit unnötigen Gesundheitschecks. Pudel dürfen aufgrund der Schur nicht mehr gezeigt werden. Hunde mit C Hüften dürfen nicht mehr teilnehmen (für manche Rassen das todesurteil, wenn das weiter gesponnen wird), Es werden Gentests gefordert die teilweise keine Rolle spielen bzw. wo die Vereine sowieso drauf achten dass nicht zwei Träger verpaart werden usw. Das gilt sogar alles für Besuchshunde. Also für Hunde der Besucher. Welpen und Junghundklassen kann man meiner Meinung nach zukünftig sowieso vergessen, weil die noch keine Gesundheitsergebnisse haben.
Es wird ein großer Gesundheitscheck gefordert, was, wenn man es vernünftig machen lässt 150€ kostet. Plus Ausstellungskosten, Hotel, Benzin… da kannst du es völlig vergessen.
Muss man dann irgendwann auf den welpenpreis drauf schlagen 🤷‍♀️
 
Das hat aber alles nichts mit der gesetzlichen Verordnung zu tun, und auch nichts mit den rassespezifischen Anweisungen des VDH. Also warum regt man sich über die auf und startet diese Threads?

Warum nicht einen Thread "Die Dummheit von Amtsveterinären"? Dazu hätte ich einige Geschichten...
 
Das hat aber alles nichts mit der gesetzlichen Verordnung zu tun, und auch nichts mit den rassespezifischen Anweisungen des VDH. Also warum regt man sich über die auf und startet diese Threads?

Warum nicht einen Thread "Die Dummheit von Amtsveterinären"? Dazu hätte ich einige Geschichten...
doch hat es. Weil das Gesetz so schwammig formuliert ist, dass jeder daraus lesen kann was er will.
 
Also ich finde die Verordnung erstaunlich klar und verständlich. Dazu die Richtlinien des VDH und alles ist gesagt. Dass das Erfurter Veterinäramt jetzt in typisch deutschem Übereifer total durchdreht, dafür kann die Verordnung nichts.

Kein Gesetzestext regelt alle Einzelfälle - das machen die Gerichte. Hat eigentlich schon jemand gegen die Erfurter Ausstellungsregeln geklagt? Vermutlich nicht, man fährt halt woanders hin. Und so wird sich die Sache auch regeln: Wenn Veranstalter keine Ausstellungen mehr kriegen, setzt sich vielleicht jemand mit einem Amtstierazt zusammen und erklärt dem die autosomal rezessive Vererbung (u. A.)

(Ich musste auch erst erklären, dass Angoraziegen zwar Ziegen sind, aber nicht zur Milchproduktion gehalten werden - und meine mangels Bock auch keinen Tropfen produzieren - und deshalb jährliche Brucellose-Tests überflüssig sind. Das habe ich mit dem Veterinäramt gemacht, nicht im Internet. Hatte übrigens Langzeitwirkung, letztens hat der Tierarzt gleich Angoraziege aufs Röhrchen geschrieben und alles war gut. )

Amtstierärzte sind keine Hundespezialisten, die wissen schlicht nicht, was sinnvoll wäre und was nicht. Vielleicht wären sie aber lernfähig, wenn man es vernünftig angeht.
 
Nein. Der Satz mit den Qualzuchten bezieht sich nur auf das Ausstellungsverbot.
Die sportlichen Veranstaltungen sind nach wie vor nur für kupierte Hunde verboten.
Ich hatte es, nachdem du das geschrieben hast, auch erstmal so verstanden. Aber da jetzt doch einige sportliche Veranstaltungen ebenfalls vom Veterinäramt Einschränkungen bekommen haben, hab ich mich nochmal informiert.
Im Juristendeutsch ist Satz 1 ist kein richtiger Satz. ein Juristischer Satz endet mit einem Punkt ("."). Diesen findet man erst am ende von 2) d. Sprich der letzte "Wortlaut" der sich auf Satz eins bezieht ist juristisch gesehen erst Satz 2. Sprich Satz 1 besteht aus 1) und 2) a-d . Sehr blöd und unverständlich. habe mich darüber auch geärgert.
 



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