das eine ist eine Pressemitteilung,
das andere anonymer Art in english, obwohl das Gesetz D betrifft.
Das ist nicht ganz richtig, es betrifft mehrere EU-Länder, wie z.B. auch Schweden und Holland. Daher ist die Petition auf Englisch, weil sich die Züchter auch dort unverstanden fühlen.
Die EU-Länder können selbst entscheiden, ob sie eine Sondergenehmigung zulassen. Österreich z.B. hat sich dafür entschieden.
An sich ist das Anliegen hier ein Beförderungsproblem, kein Welpen-Einreiseproblem,
Finde ich schon, denn mit 4 Monaten ist es kein Welpe mehr, sondern steht stark an der Schwelle zum Junghund.
definiert und es geht mir immer in erster Linie um die Gesundheit der Tiere und da finde ich das
Gesetz goldrichtig.
Da hast du schon Recht. Den Gesetzgebern geht es aber dabei eigentlich nicht um die Tollwut, sondern darum den Welpenhandel einzudämmen und z.B. zu verhindern, dass viel zu junge Welpen über die Grenze kommen. Man kann natürlich einem Welpen/Junghund eher ansehen, ob er 8 Wochen oder 4 Monate alt ist, als den Unterschied zwischen 6 und 9 Wochen.
Das finde ich auch richtig und das ist natürlich für die Gesundheit der Hunde wichtig und gut.
Allerdings wirst du keinen anerkannten Züchter finden, der seine Welpen mit 6 Wochen verkauft, da da noch gar keine Wurfabnahme stattgefunden und die Welpen die 8Wochen Impfung noch nicht bekommen haben.
Zudem wirst du, ehrlich gesagt, auch garantiert keine Tollwut unter anerkannten Züchtern finden.
Alternativ gibt es noch die Beförderung von Samen, Eizelle und Embryo das ist
vielleicht noch bequemer.