Gassi-Gesetz 2022: JETZT sind HUNDEHALTER dran!!

Mich ineressiert das eigentlich nicht - meine Hunde haben mehr als genug Auslauf und Beschäftigung mit mir und wie das umgesetzt werden soll ist eh fraglich - dafür fehlen doch die Kapazitäten.
Darum kein Diskussionsgrund, weil das steht halt drin und kontrolliert wird es nicht.
Meine Meinung.
 
Nach meine Kenntnis wurde es in dem Gesetz auf "ausreichend Auslauf" geändert:

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/BJNR083800001.html

§ 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten​

(1) Einem Hund ist nach Maßgabe des Satzes 31.
ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu gewähren,

Quelle: https://www.vetline.de/die-neue-tierschutz-hundeverordnung

Die Tierschutz-Hundeverordnung ist kein Gassi-Gesetz​

Ein „Gassi-Gesetz“ wie die Presse im Sommer 2020 zu den Vorschlägen der damaligen Ministerin Julia Klöckner titelte, ist die neue Tierschutz-Hundehaltungsverordnung nicht geworden. Anstatt zweimal täglich eine Stunde Auslauf außerhalb eines Zwingers wie damals vorgeschlagen, sieht das Gesetz nur „ausreichend“ Auslauf vor – so stand es auch schon in der alten Verordnung.

Aber selbst wenn es bei dem 2x täglich eine Stunde geblieben wäre wer soll das kontrollieren? Es ist schlimm genug, dass in Foren und Frageplattformen immer mal wieder Behauptungen auftauchen, dass der Nachbarshund nie Gassi gehen würde. Hängen die Leute den ganzen Tag am Fenster und haben sonst nichts zu tun?

Und selbst wenn mein Nachbar sieht, dass ich mit meinen Hunden zum Gassigehen losgehe oder sie ins Auto einlade woher weiß er ob ich dann wirklich Gassi gehe oder mich eine Stunde bei einem anderen Nachbarn aufhalte oder einfach im Auto sitzen bleibe?

Meine Hunde haben ausreichend Auslauf und Hundehalter, die nicht sowieso schon aus anderen Gründen auffällig geworden sind werden meiner Meinung nach auch nicht kontrolliert. Und bei den Hundehaltern bei denen das Vet-Amt schon die Haltung kontrolliert hat finde ich es okay auch darauf zu achten ob die Hunde das Grundstück zum Gassigehen verlassen.
 
Die Menschen schleppen ja sowieso schon alle freiwillig ein Handy mit sich rum, könnten also problemlos überall geortet werden oder ein Bewegungsprofil erstellt werden. Jetzt brauchen wir nur noch den Hunden in jede Pfote einen Schrittzähler implantieren und zusätzlich im Nacken einen Chip, wie weit er vom Handy entfernt ist.


Nur falls es einer nicht versteht: Ironie
 
Ich finde vor allem traurig, dass Sachen, die eigentlich selbstverständlich sein sollten, im Gesetz festgeschrieben werden müssen. Zwei Mal täglich und insgesamt eine Stunde - stellt euch mal vor, das schreibt hier jemand als vorgesehene Beschäftigung mit dem geplanten Hund, der ansonsten in der Wohnung leben wird...
 
Siehe Paragraph 10, letzter Satz. Mit kastriertem/kupiertem Hund darf man keinerlei Prüfung oder Wettkampf mehr gehen. Privat Sport treiben darf man natürlich schon noch, da habe ich mich unklar ausgedrückt, sorry.
 
Alles klar, hatte mir schon Sorgen gemacht dass ich meinen Kastraten widerrechtlich trainiere.
 



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