OK - dann werde ich mal kurz versuchen die Gechichte zu schildern.
Wir hatten einen 8 Wochen alten Welpen gekauft. Diesen (ca. 150km) mit nach Hause genommen. Das war Abends, noch ein wenig mit dem Hund beschäftigt (dieser schlief aber auch auf der Fahrt schon). Also ins Bett gegangen den Welpen ein 'Körbchen' gebaut und neben das Bett gestellt.
Aber schon in der Nacht ist uns aufgefallen, das der Hund sich merkwürdig verhalten hat. OK die Aufregung, lange Fahrt, neue Umgebung, ...
Am nächsten Morgen sind wir dann zum Tierarzt gefahren. Dieser hat den Hund sofort bei sich behalten. Nach 4 Tagen verstarb der Welpen noch beim Tierarzt.
Der Tierarzt sendete den Welpen in ein Labor zur Obduktion. Das Ergebnis war Hydrocephalus und Leberverfettung. Der Verkäufer weigerte sich aber uns den Kaufpreis zurück zu erstatten. Also ging ich zu einem Rechtsanwalt und schließlich vors Gericht. Wo ich nun auf ERstattung des Kaufpreises klage. Der Welpe ist ja 'eine Sache' mit zwei Jährigen Garantieanspruch.
Nun sind uns im Laufe der Zeit so einige Merkwürdigkeiten aufgefallen.
Z.B. stand im Kaufvertrag als Verkäufer nicht Züchter sondern Besitzer. Im Kaufvertrag stand auch ohne Impfbuch obwohl ich ein Impfbuch erhaten habe. Im KV gab es ein Feld für die Chipnr. das war aber leef. Im Impfbuch war aber eine Chipnr. eingetragen. Lt. KV sollten wir noch eine Ahnentafel erhalten. Dieser hat unser RA dann per Fax erhalten. In dieser Ahnentafel fehlt auch die Chipnr. und als Züchter steht nicht die Besitzerin des Muttertieres drin sondern die des Deckrüden...
... Ist doch etwas länger geworden.
Aus diesem Grund war meine Frage ob es gängig ist, das in der Ahnentafel als Besitzer der Name des Deckrüden Besitzers steht.
maggi001
nun frag ich mal wie oft ist man denn bei diesen züchter gewesen ist ja schließlich keine weltreise und das fährt man locker.
vielleicht hätte man wenn offters da gewesen wäre gemerkt das der welpe krank ist.
was sagte dann der zuchtverein wenn überhaupt in einen solchen gezüchtet wurde.
kaufverträge kann man sich selbst erstellen und zum teil auch diese sich aus dem internet holen und was ahnentafeln angeht in der heutigen zeit mit pc da kann man die sich selbst erstellen und aus druckt.
was aber auch komisch ist das man beim unterschreiben des kaufvertrages einem das alles nicht aufgefallen ist.
ich will auf keinen fall solche züchter in schutz nehmen aber ein welpe kann immer mal nach der übergabe krank werden und sterben.
selbst als käufer sieht man nicht alles,sollte der hund krank sein.
es heißt nicht um sonst man sollte die augen auf machen beim hundekauf
damit verbinde ich auch das man sich als käufer über die züchter genügend infos holt sie auch bevor der wurf gefallen ist mal schaut wär ist das.
diese zeit hat man ja fast immer denn man bereitet sich doch vor welche rasse welcher züchter was für ein verein. man fährt ja nicht einfach mal so bei einen züchter der gerade welpen hat und wenn man wieder geht hat man einen im gepäck.
denn ein züchter der was auf sich hält der schaut sich seine welpenkäufer vor dem werfen an und führt ausführliche gespräche.