Welpenkauf mit Problemen

Hallo Zusammen,

ich möchte mich kurz vorstellen.

Wir hatten einen Welpen gekauft der nach nur einer Nacht (ca. 12 Stunden) bei uns zum Tierarzt musste, da er apathisch, appetitlos und sich seltsam verhielt. Dort verstarb der Welpe 4 Tage später. Der Welpe wurde dann zur Obduktion geschickt. Da wurde ein Hydrocephalus und eine Leberverfettung festgestellt. Ein Jahr später nachdem der obduktierende Arzt noch einmal um eine Stellungnahme gebeten wurde, war es auf einmal nur noch die Leberverfettung und eine Unterzuckerung. (Keine Ahnung woher er 1 Jahr später die neue Erkentnis hatte). Der Züchter streitet alles ab, angeblich war der Welpe ein Tag zuvor noch beim Tierarzt und war kerngesund und der Welpe starb an einer Unterzuckerung durch den Stress vom Besitzerwechel etc.. Auch hat den Kleinen angeblich der Zuchtwart vom ERV (Europäischer Rasehundeverein e.V.) begutachtet und eine Ahnentafel ausgestellt. Nun macht mich etwas stutzig - ok das der ERV nicht den besten Ruf hat habe ich mittlerweile auch gelsen - aber in der Ahnentafel steht als Züchter der Besitzer des Deckrüden.
Das Prozess läuft mittlerweile schon über 2 Jahre und immer wieder findet die Beklagten Seite eine 'Ausrede'.

Nun meine Frage. Für mich ist der Züchter doch der Besitzer des Muttertieres, da dort ja auch der Welpen gezüchtet (laut Wikipedia züchtern = lehren und erziehen) wird. In der Ahnentafel steht als Züchter aber der Name der Deckrüden Besitzers. Ist dies üblich bzw. gängig? Was hat das für einen Grund?

Gruß

maggi001
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ich kenne die Zuchtbestimmungen des ERV nicht und ich weiß nicht, ob die Hündin in Zuchtmiete beim Deckrüdenbesitzer war und der Deckrüdenbesitzer auch Züchter ist oder ob da wirklich was falsch gelaufen ist.

Liebe Grüße
Birgit
 
Ich kann dir leider nicht so ganz folgen.

Zuersteinmal handelt es sich bei dem Europäischer Rassehundeverein e.V. um einen Dissidenzverein. In wie weit also die dort ausgestellten Papiere irgendeine Aussagekraft haben, sei also mal dahingestellt.

Ob zwangsläufig der Besitzer der Hündin als Züchter eingetragen werden muss bezweifele ich mal, auch wenn es sicherlich die Regel sein sollte.

Vielleicht kannst du zum besseren Verständnis einmal erläutern wogegen du genau prozessierst - dies ist nämlich aus deinem Eingangsposting nicht genau zu entnehmen. Eine Gewährleistung für einen gesunden Hund bekommst du schliesslich bei keinem Züchter.

Torsten
 
Ich kann dir leider nicht so ganz folgen.

Zuersteinmal handelt es sich bei dem Europäischer Rassehundeverein e.V. um einen Dissidenzverein. In wie weit also die dort ausgestellten Papiere irgendeine Aussagekraft haben, sei also mal dahingestellt.

Ob zwangsläufig der Besitzer der Hündin als Züchter eingetragen werden muss bezweifele ich mal, auch wenn es sicherlich die Regel sein sollte.

Vielleicht kannst du zum besseren Verständnis einmal erläutern wogegen du genau prozessierst - dies ist nämlich aus deinem Eingangsposting nicht genau zu entnehmen. Eine Gewährleistung für einen gesunden Hund bekommst du schliesslich bei keinem Züchter.

Torsten

ich habe auch nicht ganz verstanden worum es geht aber ich nehme mal an man klagt den kaufpreis also das geld ein was man für den welpen und die arztkosten hatte.
wie es in einem dissidenzverein zugeht weiß ich auch nicht,
aber man kann auch eine hündin in zuchtmiete nehmen das ist dann aber auch in den papieren sichtlich.
also kann wenn der deckrüdenbesitzer bei einem verein auch als züchter eingetragen ist einen zwingernamen hat und selbst zur zeit keine gekörte zuchthündin hat eine in zuchtmiete nehmen.
aber das ist nicht so oft der fall,meistens ist die besitzerin der hündin auch der züchter.
 
OK - dann werde ich mal kurz versuchen die Gechichte zu schildern.

Wir hatten einen 8 Wochen alten Welpen gekauft. Diesen (ca. 150km) mit nach Hause genommen. Das war Abends, noch ein wenig mit dem Hund beschäftigt (dieser schlief aber auch auf der Fahrt schon). Also ins Bett gegangen den Welpen ein 'Körbchen' gebaut und neben das Bett gestellt.

Aber schon in der Nacht ist uns aufgefallen, das der Hund sich merkwürdig verhalten hat. OK die Aufregung, lange Fahrt, neue Umgebung, ...
Am nächsten Morgen sind wir dann zum Tierarzt gefahren. Dieser hat den Hund sofort bei sich behalten. Nach 4 Tagen verstarb der Welpen noch beim Tierarzt.

Der Tierarzt sendete den Welpen in ein Labor zur Obduktion. Das Ergebnis war Hydrocephalus und Leberverfettung. Der Verkäufer weigerte sich aber uns den Kaufpreis zurück zu erstatten. Also ging ich zu einem Rechtsanwalt und schließlich vors Gericht. Wo ich nun auf ERstattung des Kaufpreises klage. Der Welpe ist ja 'eine Sache' mit zwei Jährigen Garantieanspruch.

Nun sind uns im Laufe der Zeit so einige Merkwürdigkeiten aufgefallen.
Z.B. stand im Kaufvertrag als Verkäufer nicht Züchter sondern Besitzer. Im Kaufvertrag stand auch ohne Impfbuch obwohl ich ein Impfbuch erhaten habe. Im KV gab es ein Feld für die Chipnr. das war aber leef. Im Impfbuch war aber eine Chipnr. eingetragen. Lt. KV sollten wir noch eine Ahnentafel erhalten. Dieser hat unser RA dann per Fax erhalten. In dieser Ahnentafel fehlt auch die Chipnr. und als Züchter steht nicht die Besitzerin des Muttertieres drin sondern die des Deckrüden...

... Ist doch etwas länger geworden.

Aus diesem Grund war meine Frage ob es gängig ist, das in der Ahnentafel als Besitzer der Name des Deckrüden Besitzers steht.


maggi001
 
Der Welpe ist ja 'eine Sache' mit zwei Jährigen Garantieanspruch.

Das ist jetzt nicht dein Ernst, oder ? :wuetend2:

Nun sind uns im Laufe der Zeit so einige Merkwürdigkeiten aufgefallen.
Z.B. stand im Kaufvertrag als Verkäufer nicht Züchter sondern Besitzer. Im Kaufvertrag stand auch ohne Impfbuch obwohl ich ein Impfbuch erhaten habe. Im KV gab es ein Feld für die Chipnr. das war aber leef. Im Impfbuch war aber eine Chipnr. eingetragen. Lt. KV sollten wir noch eine Ahnentafel erhalten. Dieser hat unser RA dann per Fax erhalten. In dieser Ahnentafel fehlt auch die Chipnr. und als Züchter steht nicht die Besitzerin des Muttertieres drin sondern die des Deckrüden...

Unter diesen Umstände frage ich mich natürlich sofort -warum bitte kauft man ausgerechnet dort einen Hund ?

Aus diesem Grund war meine Frage ob es gängig ist, das in der Ahnentafel als Besitzer der Name des Deckrüden Besitzers steht.

Wie oben schon weiter erwähnt ist es sicher nicht die Regel, aber auch nix Außergewöhnliches.

Fazit :

Wenn Du mich fragst, buche das ganze als Lehrgeldzahlung ab, da ihr es schliesslich vorher offensichtlich selbst versäumt habt euch ausreichend zu informieren.

Eine Klage sehe ich persönlich als nicht wirklich hilfreich und eigentlich auch als aussichtslos an. Meiner Ansicht nach solltet ihr eure Energie lieber dafür verwenden, eure Erfahrungen möglichst einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen, sodaß andere erst gar nicht in so eine Situation kommen, wie ihr sie leider erleben musstet.

Torsten
 
Da gabs mal eine riesen Diskussion drüber, ob ein Welpe / ein Fohlen eine "neue" Sache oder schon eine "gebrauchte" Sache ist, somit verändert sich nämlich das Garantierecht - kein Witz.

Deutsche Bürokratie.
 



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