Welpenkauf mit Problemen

Zitat von maggi001
Auch hat den Kleinen angeblich der Zuchtwart vom ERV (Europäischer Rassehundeverein e.V.) begutachtet und eine Ahnentafel ausgestellt.


Ich weiß jetzt nicht, was Du damit sagen willst: auch wenn es "angeblich" ist, ist es die Aussage und davon ist erst einmal auszugehen und wenn der Zuchtwart gleichzeitig die Ahnentafel ausstellte, dann hat der Verein sich diesen Ablauf so gewählt, ist zwar nicht unbedingt üblich, aber legitim und möglich, mangels Personal z.B.




Die Unterschrift vom Zuchtwart habe ich doch 'schriftlich' auf der Ahnentafel. Oder hat er diese ausgestellt ohne zu begutachten?

Das ist ja Unsinn, der Zuchtwart kann auf der Ahnentafel unterschriftlich auftauchen s.o., die Begutachtung erfolgt getrennt und extra unterschriftlich im Wurfprotokoll und hat mit der Ahnentafel nichts zu tun.

Was ist denn überhaupt aus Deinem Prozess geworden ? Hast Du gewonnen, wenigstens ?

- - - Aktualisiert - - -

Hallo,

die Aussagen des Vereins kamen zeitnah mit Torsten seinem Posting hier. Er hat es ein paar Tage später hier eingestellt.

Liebe Grüße

BETTY und Ronja

Aha...danke für die Info. :)
 
So ist das, wenn es mal konkret wird, ist "plötzlich eisiges Schweigen im Wald", schade das der TE die Argumentation ausgegangen ist und sich unsachlich auf einen "schlechten Ruf eines Vereins" berufen wird, ziemlich dreist, wenn ich Vereinsleben nicht kenne.
Keine Antwort, ist auch eine Antwort und ich gehe mal davon aus, das mein Hinweis so stimmt.
 
@casting
Sorry - das ich letzte Woche krank war und deshalb nicht online sein konnte - wird nie wieder vorkommen. In Zukunft werde ich trotzdem täglich ins Forum schauen ob nicht casting etwas für mich gepostet hat :denken3:


Mein 'angeblich' deshalb, weil ich damals nicht dabei war und mich auf die Aussage der Verkäuferin (nicht Züchterin) verlassen muss. Und nicht kontrollieren konnte.

Ich setze meine Unterschrift unter kein Dokument von dem ich keine Kenntnisse/Begutachtung habe. Ein Wurfprotokoll habe ich nie gesehen.

Ausgang des Prozesses:
Die Verkäuferin hat Privatinsolvenz angemeldet. Und da es sich um ein laufendes Verfahren gehandelt hat, sind mir vom Insolvenzverwalter nicht berücksichtigt worden. D.h. wir hätten einen neuen Prozess starten müssen. Aber wo nichts ist ... Mit der Züchterin hat sich die Verkäuferin verstritten und mit ihr habe ich ja auch keinen Vertrag abgeschlossen.
 
... Mit der Züchterin hat sich die Verkäuferin verstritten und mit ihr habe ich ja auch keinen Vertrag abgeschlossen.

Als ergänzende Info:
Verkäuferin = Besitzerin des Welpen und der Hündin
Züchterin = Besitzerin des Deckrüden

Ich weiß nicht ob das (im ERV) so üblich ist, das die Züchterin Besitzer des Deckrüden ist. Ich bin immer davon ausgegangen das die Besitzerin der Hündin auch die Züchterin ist.
 
@maggi

Mein 'angeblich' deshalb, weil ich damals nicht dabei war und mich auf die Aussage der Verkäuferin (nicht Züchterin) verlassen muss. Und nicht kontrollieren konnte.

Wie auch immer, nimmt der Zuchtwart den Wurf ab und protokolliert unterschriftlich im Wurfprotokoll, zu dem Zeitpunkt sind die Welpen geimpft, gechipt, sichtbare Besonderheiten/Fehler werden notiert, danach geht das Wurfprotokoll/Abnahme des Wurfes an den Verein zwecks Ausstellung der Ahnentafeln. Das Wurfprotokoll ist ein vereinsinternes Papier und sorgt für einen geregelten Ablauf im Zuchtgeschehen. Haben Käufer den Wunsch einzusehen oder eine Kopie zu erhalten, wird das in der Regel gemacht, man muss es nur sagen.




Ich setze meine Unterschrift unter kein Dokument von dem ich keine Kenntnisse/Begutachtung habe. Ein Wurfprotokoll habe ich nie gesehen.

Ein Wurfprotokoll musst Du auch nicht zwangsläufig sehen, auf Verlangen wird Dir dieses sicher gerne kopiert, dass es nie verlangt wurde geht aus Deinen Aussagen hervor und bezüglich der Unterschriftenlage, wer, was und wo wird schon seine Richtigkeit haben, schließlich ging es auch nicht darum, sondern um die Rückerstattung des Kaufpreises.





Ausgang des Prozesses:
Die Verkäuferin hat Privatinsolvenz angemeldet. Und da es sich um ein laufendes Verfahren gehandelt hat, sind mir vom Insolvenzverwalter nicht berücksichtigt worden. D.h. wir hätten einen neuen Prozess starten müssen. Aber wo nichts ist ... Mit der Züchterin hat sich die Verkäuferin verstritten und mit ihr habe ich ja auch keinen Vertrag abgeschlossen.

Ja, in der Rangfolge stehst Du natürlich weit hinten, nicht immer reicht das Geld, aber was heißt neuer Prozess ? Im alten hättet ihr schon einen Titel bekommen müssen und hättet wenigstens Anspruch drauf, ich denke dieser Prozess ist gelaufen ? Also gibt es keinen Richterspruch und kein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises.

Zitat von maggi001
... Mit der Züchterin hat sich die Verkäuferin verstritten und mit ihr habe ich ja auch keinen Vertrag abgeschlossen.
Als ergänzende Info:
Verkäuferin = Besitzerin des Welpen und der Hündin
Züchterin = Besitzerin des Deckrüden



Ich weiß nicht was das soll, es geht um Deine Ansprüche beim Welpenkauf und wenn es je einen Prozess gegeben hat, dann wird ein Richter entscheiden ob ein Züchter- und/oder Verkäuferstatus vorliegt, ob Dein Anspruch berechtigt ist oder nicht.


Ich weiß nicht ob das (im ERV) so üblich ist, das die Züchterin Besitzer des Deckrüden ist. Ich bin immer davon ausgegangen das die Besitzerin der Hündin auch die Züchterin ist.
Das kann alles sein, nur hat das eigentlich mit Deinen evtl. Gewährleistungsansprüchen nichts zu tun. Für Dich ist der Kaufvertrag bindend und da gibt es Verkäufer(meist auch Züchter) und Käufer, namentlich benannt, ob dieser nun die Hündin oder den Deckrüden hat ist eine interne Sache und hat den Käufer nicht zu interessieren.
Wichtig ist, in welcher Verfassung das Tier bei Übergabe war und da Du es mit 8 Wochen per KV gekauft hast, waren ja offensichtlich keine Mängel vorhanden, sonst hättest Du das Tier sicher nicht mitgenommen. Dann kommt es darauf an zwischen wen der Kauf erfolgte, also Privat zu Privat: dann hast Du eh keine Ansprüche, Züchter an Privat:
hier haftet der Züchter nur für Mängel die in seiner Verantwortung liegen und da sieht es für Dich nicht so gut aus, denn letztlich war das Tier stationär weg und eine Unterzuckerung z.B., gerade bei Kleinhund-Welpen läuft in Minuten ab, ist also eine erworbene Sache, die anderen Diagnosen sehen analog aus, wen also willst Du verantwortlich machen ?
 
Wie auch immer, nimmt der Zuchtwart den Wurf ab und protokolliert unterschriftlich im Wurfprotokoll, zu dem Zeitpunkt sind die Welpen geimpft, gechipt, sichtbare Besonderheiten/Fehler werden notiert, danach geht das Wurfprotokoll/Abnahme des Wurfes an den Verein zwecks Ausstellung der Ahnentafeln. Das Wurfprotokoll ist ein vereinsinternes Papier und sorgt für einen geregelten Ablauf im Zuchtgeschehen. Haben Käufer den Wunsch einzusehen oder eine Kopie zu erhalten, wird das in der Regel gemacht, man muss es nur sagen.

Ein Wurfprotokoll musst Du auch nicht zwangsläufig sehen, auf Verlangen wird Dir dieses sicher gerne kopiert, dass es nie verlangt wurde geht aus Deinen Aussagen hervor und bezüglich der Unterschriftenlage, wer, was und wo wird schon seine Richtigkeit haben, schließlich ging es auch nicht darum, sondern um die Rückerstattung des Kaufpreises.

ist das in dem hier genannten Verein so?
Ich züchte im VDH und bei mir gehört das Wurfabnahmeprotokoll zu den Unterlagen, die der Käufer mit nach Hause bekommt.
Das Wurfabnahmeprotokoll besteht aus 2 Unterlagen.
1. Ein Gesamtprotokoll:
Hier werden alle Welpen alphabetisch gelistet (Rüden zuerst), Farben und Besonderheiten/Mängel aufgeschrieben, die Chipnummern eingetragen und aufgeführt, was die Welpen und alle anderen Hunde für ein Erscheinungsbild/Gesamtbefinden haben, ob die Zuchtstätte sauber und den Anforderungen entspricht.
2. Ein Wurfabnahmeprotokoll von jedem einzelnen Welpen mit mehreren Durchschlägen:
Hier wird jeder Welpe ganz genau angeschaut und eventuelle Mängel/Fehler werden gelistet.
ein Durchschlag behält der Züchter, eines bekommt der Welpenkäufer und der Rest geht an den VDH. Der Käufer muss die Durchschläge sogar unterschreiben.
 
ist das in dem hier genannten Verein so?

Ich habe eine Standard-Handhabung des Wurfprotokolls beschrieben, wie es im VDH und über 300 Vereinen durchaus üblich ist, wenn es bei Euch anders ist, ist das zwar schön, nur nicht unbedingt stellvertretend für alle Vereine im VDH, jeder Verein handhabt das anders. Hier ging es um eine Anfrage eines Welpenkäufers, die ich beantwortet habe und ich habe absolut keine Lust Abläufe und Gepflogenheiten eines einzelnen Vereins im VDH, OT zu diskutieren.

OT Zitat von TinaH:
Ich züchte im VDH

Wie schön für Dich, nur allein VDH-Züchter zu sein ist nicht gleichbedeutend mit Wissen, Fachkompetenz oder Qualität zu setzen, denn im Zahnthread schickst Du ja gleich mal die Leute während des Zahnwechsels zum TA, das erinnert mich an die kürzliche Auskunft eines Züchters, der seiner laktierenden Hündin während des Hechelns, Medizin gegen das Hecheln gab, zu solchen Auskünften fällt mir nichts mehr ein.
OT-Ende
 
casting diese bemerkung hättest du dir ersparen können.
Wie schön für Dich, nur allein VDH-Züchter zu sein ist nicht gleichbedeutend mit Wissen, Fachkompetenz oder Qualität zu setzen, denn im Zahnthread schickst Du ja gleich mal die Leute während des Zahnwechsels zum TA, das erinnert mich an die kürzliche Auskunft eines Züchters, der seiner laktierenden Hündin während des Hechelns, Medizin gegen das Hecheln gab, zu solchen Auskünften fällt mir nichts mehr ein.

denn sie ist schlicht weg beleidigend.

denn nun ich weiß nicht was du bist züchtest du oder bist ganz einfach nur hundehalter.
denn deine aussage in diesem Thema hat noch weniger was von Ahnung gehabt. schon alleine die aussage das ja nur dann der tierarzt daran verdiehnen möchte.
 
OK, ich habe nicht persönlich beleidigt, sondern nur eine nicht fachgerechte Auskunft festgestellt, soviel Richtigstellung sollte erlaubt sein.

denn deine aussage in diesem Thema hat noch weniger was von Ahnung gehabt. schon alleine die aussage das ja nur dann der tierarzt daran verdiehnen möchte.

Oh, noch weniger Ahnung, was befähigt Dich zu dieser Aussage ? Natürlich geht es um's verdienen, der TA ist auch Unternehmer. Habe hier eine alte Hündin, die ich sehr lange am Auge behandelt habe, dieses sollte per OP für viel Geld raus genommen werden, sie hat es heute noch, wäre also nicht nötig gewesen und das ist kein Einzelbeispiel.
 
Ich habe eine Standard-Handhabung des Wurfprotokolls beschrieben, wie es im VDH und über 300 Vereinen durchaus üblich ist, wenn es bei Euch anders ist, ist das zwar schön, nur nicht unbedingt stellvertretend für alle Vereine im VDH, jeder Verein handhabt das anders. Hier ging es um eine Anfrage eines Welpenkäufers, die ich beantwortet habe und ich habe absolut keine Lust Abläufe und Gepflogenheiten eines einzelnen Vereins im VDH, OT zu diskutieren.

OT-Ende

Das war eine NORMALE Frage.
Wenn das im VDH üblich ist, dass das Wurfabnahmeprotokoll "auf Wunsch" hin eingesehen werden kann oder kopiert wird, wundert es mich doch sehr.
Denn ich ich züchte nicht unter einem Verein im VDH, sondern werde direkt von ihm betreut, da es für meine Rasse noch keinen anerkannten Verein gibt.
Daher kann deine Aussage
eine Standard-Handhabung des Wurfprotokolls beschrieben, wie es im VDH und über 300 Vereinen durchaus üblich ist
also gar nicht stimmen.
Für mich ist es noch dazu eine Selbstverständlichkeit, dass ein Welpenkäufer zumindest eine Kopie des Wurfabnahmeprotokolls bekommt.
Denn immerhin wird damit garantiert, dass der Welpe vernünftig von einem Zuchtwart abgenommen wurde und mögliche Fehler deutlich zu erkennen sind.
 



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