@maggi
Mein 'angeblich' deshalb, weil ich damals nicht dabei war und mich auf die Aussage der Verkäuferin (nicht Züchterin) verlassen muss. Und nicht kontrollieren konnte.
Wie auch immer, nimmt der Zuchtwart den Wurf ab und protokolliert unterschriftlich im Wurfprotokoll, zu dem Zeitpunkt sind die Welpen geimpft, gechipt, sichtbare Besonderheiten/Fehler werden notiert, danach geht das Wurfprotokoll/Abnahme des Wurfes an den Verein zwecks Ausstellung der Ahnentafeln. Das Wurfprotokoll ist ein vereinsinternes Papier und sorgt für einen geregelten Ablauf im Zuchtgeschehen. Haben Käufer den Wunsch einzusehen oder eine Kopie zu erhalten, wird das in der Regel gemacht, man muss es nur sagen.
Ich setze meine Unterschrift unter kein Dokument von dem ich keine Kenntnisse/Begutachtung habe. Ein Wurfprotokoll habe ich nie gesehen.
Ein Wurfprotokoll musst Du auch nicht zwangsläufig sehen, auf Verlangen wird Dir dieses sicher gerne kopiert, dass es nie verlangt wurde geht aus Deinen Aussagen hervor und bezüglich der Unterschriftenlage, wer, was und wo wird schon seine Richtigkeit haben, schließlich ging es auch nicht darum, sondern um die Rückerstattung des Kaufpreises.
Ausgang des Prozesses:
Die Verkäuferin hat Privatinsolvenz angemeldet. Und da es sich um ein laufendes Verfahren gehandelt hat, sind mir vom Insolvenzverwalter nicht berücksichtigt worden. D.h. wir hätten einen neuen Prozess starten müssen. Aber wo nichts ist ... Mit der Züchterin hat sich die Verkäuferin verstritten und mit ihr habe ich ja auch keinen Vertrag abgeschlossen.
Ja, in der Rangfolge stehst Du natürlich weit hinten, nicht immer reicht das Geld, aber was heißt neuer Prozess ? Im alten hättet ihr schon einen Titel bekommen müssen und hättet wenigstens Anspruch drauf, ich denke dieser Prozess ist gelaufen ? Also gibt es keinen Richterspruch und kein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises.
Zitat von maggi001
... Mit der Züchterin hat sich die Verkäuferin verstritten und mit ihr habe ich ja auch keinen Vertrag abgeschlossen.
Als ergänzende Info:
Verkäuferin = Besitzerin des Welpen und der Hündin
Züchterin = Besitzerin des Deckrüden
Ich weiß nicht was das soll, es geht um Deine Ansprüche beim Welpenkauf und wenn es je einen Prozess gegeben hat, dann wird ein Richter entscheiden ob ein Züchter- und/oder Verkäuferstatus vorliegt, ob Dein Anspruch berechtigt ist oder nicht.
Ich weiß nicht ob das (im ERV) so üblich ist, das die Züchterin Besitzer des Deckrüden ist. Ich bin immer davon ausgegangen das die Besitzerin der Hündin auch die Züchterin ist.
Das kann alles sein, nur hat das eigentlich mit Deinen evtl. Gewährleistungsansprüchen nichts zu tun. Für Dich ist der Kaufvertrag bindend und da gibt es Verkäufer(meist auch Züchter) und Käufer, namentlich benannt, ob dieser nun die Hündin oder den Deckrüden hat ist eine interne Sache und hat den Käufer nicht zu interessieren.
Wichtig ist, in welcher Verfassung das Tier bei Übergabe war und da Du es mit 8 Wochen per KV gekauft hast, waren ja offensichtlich keine Mängel vorhanden, sonst hättest Du das Tier sicher nicht mitgenommen. Dann kommt es darauf an zwischen wen der Kauf erfolgte, also Privat zu Privat: dann hast Du eh keine Ansprüche, Züchter an Privat:
hier haftet der Züchter nur für Mängel die in seiner Verantwortung liegen und da sieht es für Dich nicht so gut aus, denn letztlich war das Tier stationär weg und eine Unterzuckerung z.B., gerade bei Kleinhund-Welpen läuft in Minuten ab, ist also eine erworbene Sache, die anderen Diagnosen sehen analog aus, wen also willst Du verantwortlich machen ?