Benutzer395
Gast
Ich erinnere mich an die Hasengeschíchte.
Was kannst Du tun? Du kannst
- Angaben zur Sache verweigern, die persönlichen Fragen (Geb.-Datum etc.) musst Du aber beantworten und anschliessend einen Anwalt aufsuchen;
- gleich zum Anwalt gehen;
- Angaben zur Sache machen, dabei die unglücklichen Umstände schildern, darlegen, dass Dein Hund kein gefährliches Tier i.S: des § 121 OWiG ist und das Beste hoffen;
- mit der Sachbearbeiterin reden, den Sachverhalt schildern und versuchen rauszukriegen, wie die tickt. Evtl. anfragen, ob die Sache mit einem Verwarnungsgeld erledigt sein kann und gleich Barzahlung anbieten. Dann hat die weniger Arbeit, das Geld bereits im Sack und riskiert kein Einspruchsverfahren. Und Du bist mit vielleicht 30 Euro aus der Sache raus. Effizient sowas.
- den möglichen Bußgeldbescheid akzeptieren und zahlen,
- dagegen Einspruch einlegen und hoffen, dass die chronisch überlastete Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt oder (falls nicht eingestellt wird)
- ggf. ein Gerichtsverfahren riskieren (mit oder ohne Anwalt). Das Verfahren wird dann entweder dann eingestellt oder Du wirst verurteilt (gleiches Bußgeld, weniger oder mehr Bußgeld zuzgl. Gerichtskosten).
Was kannst Du tun? Du kannst
- Angaben zur Sache verweigern, die persönlichen Fragen (Geb.-Datum etc.) musst Du aber beantworten und anschliessend einen Anwalt aufsuchen;
- gleich zum Anwalt gehen;
- Angaben zur Sache machen, dabei die unglücklichen Umstände schildern, darlegen, dass Dein Hund kein gefährliches Tier i.S: des § 121 OWiG ist und das Beste hoffen;
- mit der Sachbearbeiterin reden, den Sachverhalt schildern und versuchen rauszukriegen, wie die tickt. Evtl. anfragen, ob die Sache mit einem Verwarnungsgeld erledigt sein kann und gleich Barzahlung anbieten. Dann hat die weniger Arbeit, das Geld bereits im Sack und riskiert kein Einspruchsverfahren. Und Du bist mit vielleicht 30 Euro aus der Sache raus. Effizient sowas.
- den möglichen Bußgeldbescheid akzeptieren und zahlen,
- dagegen Einspruch einlegen und hoffen, dass die chronisch überlastete Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt oder (falls nicht eingestellt wird)
- ggf. ein Gerichtsverfahren riskieren (mit oder ohne Anwalt). Das Verfahren wird dann entweder dann eingestellt oder Du wirst verurteilt (gleiches Bußgeld, weniger oder mehr Bußgeld zuzgl. Gerichtskosten).