Hund hat Hasen gerissen. Anzeige. Was nun???

Ich erinnere mich an die Hasengeschíchte.
Was kannst Du tun? Du kannst

- Angaben zur Sache verweigern, die persönlichen Fragen (Geb.-Datum etc.) musst Du aber beantworten und anschliessend einen Anwalt aufsuchen;

- gleich zum Anwalt gehen;

- Angaben zur Sache machen, dabei die unglücklichen Umstände schildern, darlegen, dass Dein Hund kein gefährliches Tier i.S: des § 121 OWiG ist und das Beste hoffen;

- mit der Sachbearbeiterin reden, den Sachverhalt schildern und versuchen rauszukriegen, wie die tickt. Evtl. anfragen, ob die Sache mit einem Verwarnungsgeld erledigt sein kann und gleich Barzahlung anbieten. Dann hat die weniger Arbeit, das Geld bereits im Sack und riskiert kein Einspruchsverfahren. Und Du bist mit vielleicht 30 Euro aus der Sache raus. Effizient sowas.

- den möglichen Bußgeldbescheid akzeptieren und zahlen,

- dagegen Einspruch einlegen und hoffen, dass die chronisch überlastete Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt oder (falls nicht eingestellt wird)

- ggf. ein Gerichtsverfahren riskieren (mit oder ohne Anwalt). Das Verfahren wird dann entweder dann eingestellt oder Du wirst verurteilt (gleiches Bußgeld, weniger oder mehr Bußgeld zuzgl. Gerichtskosten).
 
Hi,


beruhige Dich mal.

Du gehst da morgen hin und schilderst genau was passiert ist. Lass nichts weg und zeig Reue.
Sag auch das dort Tiere geschlachtet wurden und das es für einen Hund natürlich ein starker Reiz ist.

Sag der Dame wie Leid es Dir tut und das Du alles unternimmst so etwas zukünftig verhindern.

Dein Hund hat Kaninchen gerissen. Scheisse, wirklich aber sowas wird doch ganz anders eingeschätzt
als wenn er einen Menschen verletzt hätte.

Ich denke das Du einen Denkzettel bekommst mit einer Geldstrafe. Aber das wird es auch gewesen sein.

Hast Du jemanden der mitgeht?

Gruß
Andrea
 
beruhige Dich mal.

Ich versuchs! Nur haben wir es nun endlich geschafft, dass es mit Daisy mal wieder "bergauf" geht und ihre Symtome zurückgehen und nun gibts den nächsten Peitschenhieb. ...

Ein Denkzettel wäre mir ganz recht, wir haben ja auch die Versicherungssachen schon alle erledigt (ist ja auch wieder 4 Monate her...) aber eine (geringe) Geldbuße ist mir dann. Meine Sorge ist nur, dass sie als "gefährlicher Hund" eingestuft wird, was bei uns 750€ im Jahr an Steuern kosten würde (was ich mir neben ihren MEdikamenten etc nicht mehr leisten könnte, bin ja auch nur Student...) und da das schon so schön im Paragraphen drinne steht (?) ... Das macht mir alles ziemliches Kopfzerbrechen...
Hast Du jemanden der mitgeht?

Ja, meinen Freund (der auch dabei war als das alles passiert ist...) wird mitgehen morgen. Alleine würd ich glaube ich auch kein Wort herausbringen ... Bin zu nah am Wasser gebaut und bei der ganzen Geschichte ziemlich empfindlich :D!!!

Liebe Grüße,
Cristina und Daisy
 
oh Cristina, lass dich mal knuddeln :troesten1:
Ich würde auch versuchen erstmal nett mit der Sachbearbeiterin zu plaudern- und vllt hilft es an dieser Stelle mal nah am Wasser gebaut zu sein :zwinkern2:
(ich kenn das- bei mir kullern auch immer und überall die Tränchen)
 
Huhu Dieter :)!

Ich erinnere mich an die Hasengeschíchte.
Was kannst Du tun? Du kannst
- Angaben zur Sache machen, dabei die unglücklichen Umstände schildern, darlegen, dass Dein Hund kein gefährliches Tier i.S: des § 121 OWiG ist und das Beste hoffen;

- mit der Sachbearbeiterin reden, den Sachverhalt schildern und versuchen rauszukriegen, wie die tickt. Evtl. anfragen, ob die Sache mit einem Verwarnungsgeld erledigt sein kann und gleich Barzahlung anbieten. Dann hat die weniger Arbeit, das Geld bereits im Sack und riskiert kein Einspruchsverfahren. Und Du bist mit vielleicht 30 Euro aus der Sache raus. Effizient sowas.

Ja, also ich werde morgen persönlich zu der Sachbearbeitenden gehen und ihr das schildern und mein Anschreiben (und darin nochmal eine ausführliche Schilderung des Falles etc) mitnehmen und hoffen, dass die Frau es gut mit uns meint.
Ich werde den "Tatbestand" allerdings so nicht anerkennen können, weil da ja drinstehtm dass ich vorsätzlich ein gefährliches Tier gehalten hätte und dieses nicht sicher gesichert hätte.
Vor allem das "vorsätzliche" macht mir Angst, eigentlich kann man doch nicht von einem Vorsatz reden, wenn man sich der "Gefahr des Hundes" nicht bewusst ist -> Das Daisy ein wahrer Ausbruchsexperte ist haben wir zB erst an dem Tag zu spüren bekommen. ...
(Man kann zwar sagen: Potenziell "gefährlich" ist jeder Hund, aber dann wäre diese Diskussion auch sinnfrei...)
Das ist alles wirklich -scheiße- gelaufen ... Mal gucken was sich machen lässt. ... Ich denke ein persönliches Gespräch mit der Frau kann nicht schaden ...
Wir sind (wenn Daisy auch ein wundervoller Hund ist!) der Vorbesitzerin wirklich ziemlich auf dem Leim gegangen...

Liebe Grüße,
Cristina und Daisy
 
nunja, so ist das Amtsdeutsch nunmal.

Hört sich schlimmer an als es letztendlich ist. Und wenn ein paar Tränen kullern wollen, lass sie laufen.

Sag das Du Dich um eine Hundeschule kümmerst. Bei uns im Verein schlagen immer wieder Leute auf deren Hunde
weitaus schlimmeres gemacht haben. Die Leute wurden vom Amt dazu verdonnert einen Erziehungskurs zu machen.

Das wird schon.
 
Meine Sorge ist nur, dass sie als "gefährlicher Hund" eingestuft wird...und da das schon so schön im Paragraphen drinne steht...

Kann es sein, dass Du das "gefährliche Tier" i.S. des § 121 OWiG mit einem "gefährlichen Hund" nach dem jeweiligen Gefahrhundegesetz des Bundeslandes verwechselst. Der § 121 OWiG ist eine uralte Vorschrift und zielt nicht speziell auf Hunde sondern eben auf gefährliche Tiere einer wildlebenden Art (etwa Giftschlange) oder ein bösartiges Tier (damit sind domestizierte Tiere gemeint, etwa auch Pferde, Bullen, Hunde).

http://dejure.org/gesetze/OWiG/121.html


...Vor allem das "vorsätzliche" macht mir Angst, eigentlich kann man doch nicht von einem Vorsatz reden, wenn man sich der "Gefahr des Hundes" nicht bewusst ist -> Das Daisy ein wahrer Ausbruchsexperte ist haben wir zB erst an dem Tag zu spüren bekommen.

Von Vorsatz (Wissen um die Tat und Wollen der Tat) kann hier keine Rede sein, denke ich. Allenfalls liegt Fahrlässigkeit vor, weil man Euch vorwerfen kann, dass Ihr einen "noch fremden" Hund besonders gut hättet beaufsichtigen müssen.

Insoweit bedeutet Fahrlässigkeit, dass die erforderliche Sorgfalt ausser Acht gelassen wurde.

Geht morgen zu der Sachbearbeiterin, in der Regel sitzen in den Behörden meist ganz vernünftige Menschen. Wenn die nicht wenigstens sachlich ist - ggf. noch erkennen lässt, dass sie sowieso keine Hunde leiden kann und die eigentlich alle unter einen LKW gehören -, schreib morgen mal was war, dann schauen wir mal weiter.

Ok?
 
Huhu :)

Kann es sein, dass Du das "gefährliche Tier" i.S. des § 121 OWiG mit einem "gefährlichen Hund" nach dem jeweiligen Gefahrhundegesetz des Bundeslandes verwechselst. Der § 121 OWiG ist eine uralte Vorschrift und zielt nicht speziell auf Hunde sondern eben auf gefährliche Tiere einer wildlebenden Art (etwa Giftschlange) oder ein bösartiges Tier (damit sind domestizierte Tiere gemeint, etwa auch Pferde, Bullen, Hunde).

http://dejure.org/gesetze/OWiG/121.html

Also ich meine genau das Gesetz, welches Du hier gepostet hast ... Bin gerade ein wenig verwirrt. ... Also das Ding ist, da Daisy ja die Hasen getötet hat, sie ja nun als "jagend" eingestuft werden könnte und dann in Sachsen als Gefährdung gilt und dann eben wie Listenhunde in die höhere Steuerklasse aufrücken würde. Dachte ich jetzt?

Geht morgen zu der Sachbearbeiterin, in der Regel sitzen in den Behörden meist ganz vernünftige Menschen. Wenn die nicht wenigstens sachlich ist - ggf. noch erkennen lässt, dass sie sowieso keine Hunde leiden kann und die eigentlich alle unter einen LKW gehören -, schreib morgen mal was war, dann schauen wir mal weiter.

Ok?

Ja, ich schreibe aufjedenfall was passiert ist und wie es passiert ist. Hoffentlich habe ich eine nette Dame vor mir morgen... Drückt mir die Daumen :) ...

Liebe Grüße,
Cristina
 
Heiii Heiii!

oh Cristina, lass dich mal knuddeln :troesten1:
(ich kenn das- bei mir kullern auch immer und überall die Tränchen)

Ja, vor allem wenn ich Angst um Daisy haben muss geht das bei mir ziemlich schnell... Schminken muss ich mich morgen früh anscheinend nicht :D!

Liebe Grüße,
Cristina
 
Huhu :)



Also ich meine genau das Gesetz, welches Du hier gepostet hast ... Bin gerade ein wenig verwirrt. ... Also das Ding ist, da Daisy ja die Hasen getötet hat, sie ja nun als "jagend" eingestuft werden könnte und dann in Sachsen als Gefährdung gilt und dann eben wie Listenhunde in die höhere Steuerklasse aufrücken würde.

Denke ich nicht. Dann würde die Behörde nach dem Gefahrhundegesetz vorgehen. Und das hätten sie aufgrund des Zeitablaufes schon getan.
Ich denke, mit (evtl.) einem Buß- oder Verwarngeld ist die Sache erledigt.

Viel Glück morgen.
 



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