- Erster Hund
- Rosie/Mischling
- Zweiter Hund
- Mina/Mischling
Wenn jemand in mein Eigenheim/Grundstück einbricht und mich bestehlen möchte, dann mein Hund agiert und eine eventuelle tödliche Gefahr bei dem Angreifer abwenden kann, wieso kann ich bzw. der Hund belangt werden?
Völlig Paradox....
Die Gesetzeslage ist da eher einbrecherfreundlich. Leider.
Wenn einer über Deinen Zaun steigt und der Hund beißt den, bekommst Du mindestens eine Mitschuld. Und wenn der Einbrecher behauptet, er wollte garnicht einbrechen, sondern nur den Weg abkürzen und ist deshalb über Deinen Zaun, hast Du als Hundehalter Pech.
Zu sowas gibts schon diverse Gerichtsurteile.
Und wenn Dein Hund deine Person oder deine Familie bei einem Angriff verteidigt, gilt das zwar als Notwehr. Aber es muß die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.
Heißt, erstmal mußt Du beweisen, das du angegriffen wurdest (am besten läßt man sich da erstmal ein blaues Auge hauen) und dann darf Dein Hund auch nicht in die vollen gehen.
In Arm oder Bein beißen geht noch. Springt der Hund hoch und beißt einem Angreifer in den Hals oder Kopf....
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Viele Tolle Antworten dabei
Um Gottes Willen... ich will keinen Wachhund der in einem Zwinger lebt oder nur draußen lebt.
Das Tier muss unbedingt den Familienanschluss im Haus bekommen.
Was ich eigentlich meinte das er sich auch mal ein paar Stunden alleine auf dem Grundstück bewegen kann.
Meine Frau und ich arbeiten schichtversetzt und daher könnte es schon einmal passieren das der Hund 2-3 Stunden alleine ist.
Die Zeit kann er dann gerne auch draußen verbringen ( natürlich mit den vernünftigen Rückzugsmöglichkeiten ) .
Das klingt doch schon ganz anders. Und ist durchaus machbar.
Was mir dabei halt Sorgen machen würde, man ist nicht da, der Hund auf dem Grundstück und Du weißt nicht, was für Deppen vorbeikommen.
Über einfaches ärgern des Hundes am Zaun bis zu Giftködern, die geworfen werden. Du hast es nicht unter Kontrolle.
Deswegen waren unsere Hunde, wenn keiner da war, immer im Haus.