Ersthund( Erfahrung) als Familien/Wachhund

Wenn jemand in mein Eigenheim/Grundstück einbricht und mich bestehlen möchte, dann mein Hund agiert und eine eventuelle tödliche Gefahr bei dem Angreifer abwenden kann, wieso kann ich bzw. der Hund belangt werden?
Völlig Paradox....

Die Gesetzeslage ist da eher einbrecherfreundlich. Leider.

Wenn einer über Deinen Zaun steigt und der Hund beißt den, bekommst Du mindestens eine Mitschuld. Und wenn der Einbrecher behauptet, er wollte garnicht einbrechen, sondern nur den Weg abkürzen und ist deshalb über Deinen Zaun, hast Du als Hundehalter Pech.
Zu sowas gibts schon diverse Gerichtsurteile.

Und wenn Dein Hund deine Person oder deine Familie bei einem Angriff verteidigt, gilt das zwar als Notwehr. Aber es muß die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.
Heißt, erstmal mußt Du beweisen, das du angegriffen wurdest (am besten läßt man sich da erstmal ein blaues Auge hauen) und dann darf Dein Hund auch nicht in die vollen gehen.
In Arm oder Bein beißen geht noch. Springt der Hund hoch und beißt einem Angreifer in den Hals oder Kopf....

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Viele Tolle Antworten dabei :)

Um Gottes Willen... ich will keinen Wachhund der in einem Zwinger lebt oder nur draußen lebt.
Das Tier muss unbedingt den Familienanschluss im Haus bekommen.

Was ich eigentlich meinte das er sich auch mal ein paar Stunden alleine auf dem Grundstück bewegen kann.
Meine Frau und ich arbeiten schichtversetzt und daher könnte es schon einmal passieren das der Hund 2-3 Stunden alleine ist.
Die Zeit kann er dann gerne auch draußen verbringen ( natürlich mit den vernünftigen Rückzugsmöglichkeiten ) .

Das klingt doch schon ganz anders. Und ist durchaus machbar.

Was mir dabei halt Sorgen machen würde, man ist nicht da, der Hund auf dem Grundstück und Du weißt nicht, was für Deppen vorbeikommen.
Über einfaches ärgern des Hundes am Zaun bis zu Giftködern, die geworfen werden. Du hast es nicht unter Kontrolle.

Deswegen waren unsere Hunde, wenn keiner da war, immer im Haus.
 
Die Gesetzeslage ist da eher einbrecherfreundlich. Leider.

Wenn einer über Deinen Zaun steigt und der Hund beißt den, bekommst Du mindestens eine Mitschuld. Und wenn der Einbrecher behauptet, er wollte garnicht einbrechen, sondern nur den Weg abkürzen und ist deshalb über Deinen Zaun, hast Du als Hundehalter Pech.
Zu sowas gibts schon diverse Gerichtsurteile.......

Ich habe schon einiges von den Urteilen gehört... aber noch nie eins im Netz gefunden.
Hast du da vll. einen Link zu?
 
Ich kenne auch nur ein einziges Urteil in der Richtung und das ist schon Jahrzehnte alt. Ich denke es kommt immer auf den Richter und die gesamte Situation an.
Für solche Fälle hätte ich nicht nur meine Hundehaftpflicht- sondern auch eine Rechtsschutzversicherung und einen guten Anwalt. Aber ich glaube, ein Einbrecher, der hier einsteigt, der müßte eher Angst haben mir zu begegnen.:happy2:
Darüber würde ich mir jetzt nicht so wirklich Gedanken machen.

@ Hanske, so wie du deine Pläne der Hundehaltung jetzt beschreibst, hatte ich es direkt von Anfang an verstanden.
Wenn der Rottweiler in die engere Wahl käme, dann würde ich mich nach einem guten Züchter umschauen.
 
Die Gesetzeslage ist da eher einbrecherfreundlich. Leider.

Wenn einer über Deinen Zaun steigt und der Hund beißt den, bekommst Du mindestens eine Mitschuld. Und wenn der Einbrecher behauptet, er wollte garnicht einbrechen, sondern nur den Weg abkürzen und ist deshalb über Deinen Zaun, hast Du als Hundehalter Pech.
Zu sowas gibts schon diverse Gerichtsurteile.

Und wenn Dein Hund deine Person oder deine Familie bei einem Angriff verteidigt, gilt das zwar als Notwehr. Aber es muß die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.
Heißt, erstmal mußt Du beweisen, das du angegriffen wurdest (am besten läßt man sich da erstmal ein blaues Auge hauen) und dann darf Dein Hund auch nicht in die vollen gehen.
In Arm oder Bein beißen geht noch. Springt der Hund hoch und beißt einem Angreifer in den Hals oder Kopf....

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Das klingt doch schon ganz anders. Und ist durchaus machbar.

Was mir dabei halt Sorgen machen würde, man ist nicht da, der Hund auf dem Grundstück und Du weißt nicht, was für Deppen vorbeikommen.
Über einfaches ärgern des Hundes am Zaun bis zu Giftködern, die geworfen werden. Du hast es nicht unter Kontrolle.

Deswegen waren unsere Hunde, wenn keiner da war, immer im Haus.

Ganz genau so ist es.
Unsere Gesetze sind in der Tat " Einbrecherfreundlich "
Aber es gilt der Grundsatz, daß die Schuld bewiesen werden muß.
Und davon profitieren Alle, von Verkehrssuender bis zum Straftäter.

Wie schon gesagt wurde, er wollte nur abkürzen.
Oder die Haustüre stand auf.
Noch Schlimmer, wenn ein Kind ueber den Zaun geht um den Ball zu holen und den Hund zunächst nicht sieht.
 
Nicht nur Hund ist dran, auch man selbst wenn man dem "armen" Kerl der einem an die Wäsche will eine überzieht und man das Pech hat eine bessere Keule als er gehabt zu haben, mich wunderts nicht das Deutschland beliebtes Ausflugsziel für Einbrecherbanden ist.
Als Tip haben wir bekommen, falls man zu schnell war und der Typ schon flieht obwohl er noch nix geklaut hat, ihm das Portmonai nachzuwerfen, muss man sich mal vorstellen!
Zusätzlich gibts immer mehr Tierquäler, auf unsere großen haben Dreckspänz mal Steine geworfen, zum Pech für die Blagen waren wir Zuhause.
Zum aufpassen reichts aber allemal wenn Hundi drinnen wartet!
 
Es gibt schon einen Thread
Familienhund mit Wachfunktion gesucht.
Dort sind auch relativ neue Urteile glaube auch von Dieter verlinkt.
Schau mal rein.

Ja Harry es hat sich einiges geändert
Manche Richter sehen es als " Berufsrisiko" wenn der Einbrecher gebissen wird.
Aber du hast die Beweislast.
 
Interessant finde ich das " Einbrecher Thema" . Habe mich damit bisher nie groß beschäftig und bin ein bisschen schockiert das selbst ein Eindringling der verletzt wird Schadensersatz auf einen Hund stellen kann.
Für mich wirklich fast nicht zu begreifen :zornig:
Wenn jemand in mein Eigenheim/Grundstück einbricht und mich bestehlen möchte, dann mein Hund agiert und eine eventuelle tödliche Gefahr bei dem Angreifer abwenden kann, wieso kann ich bzw. der Hund belangt werden?
Völlig Paradox....

Hier ein Auszug § 833 BGB

Auch wenn der Hund in Abwesenheit des Tierhalters einen Schaden verursacht haftet der Halter. Denn dieser trägt bei Abwesenheit ebenso die Pflicht, sich zuvor um die Überwachung seines Tieres zu kümmern, dass dieses folglich keine Möglichkeit der Schadensverursachung hat.

Allerdings muss der Tierhalter für den Schaden in Fällen, in denen das Schadensereignis nicht durch typische Tiergefahr verwirklicht wurde, nicht haften. Ein Beispiel hierfür ist das zielgerichtete Verhalten des Hundes, welches von einem Menschen gesteuert wird. Dies trifft dann zu, wenn der Hund auf einen anderen Hund oder Menschen gehetzt wird.

Die Tierhalterhaftung nach § 833 BGB scheitert hierbei aufgrund des Mangels der Verwirklichung des willkürlichen Tierverhaltens. Dennoch ist der Tierhalter bzw. Führer des Hundes noch nicht aus der Haftung befreit, denn das Opfer kann von diesem ebenfalls noch Schadensersatz oder Schmerzensgeld auf zivilrechtlichem Wege nach § 823 BGB vom Täter fordern. Auch strafrechtliche Konsequenzen würde diese Fallkonstellation für den Täter mit sich bringen. Er könnte sich der Körperverletzung, Sachbeschädigung oder aber auch des versuchten Mordes oder Totschlag strafbar gemacht haben.



Und hier noch ein BGH Urteil BGH vom 20. 12. 2005:

[16] aa) Grundlage eines solchen Haftungsausschlusses ist der Grundsatz von Treu und Glauben und das sich hieraus ergebende Verbot widersprüchlichen Verhaltens ("venire contra factum proprium"). Hiernach ist es nicht zulässig, dass der Geschädigte den beklagten Schädiger in Anspruch nimmt, wenn er sich bewusst in eine Situation drohender Eigengefährdung begeben hat. Nur bei derartiger Gefahrexponierung kann von einer bewussten Risikoübernahme mit der Folge eines vollständigen Haftungsausschlusses für den Schädiger ausgegangen werden (BGHZ 34, 355, 363; 39, 156, 161; 63, 140, 144; 154, 316, 322 ff.).


Das Problem ist in der Darstellung "einer Situation drohender Eigengefährdung" zu sehen. Solche Fälle sind einfach situationsabhängig, also auch rechtlich nicht eindeutig geregelt.

Die weitläufige Rechtsauffassung "Eigentumsschutz steht über körperlicher Unversehrtheit" kann eben ganz schnell nach hinten losgehen. Ich gehe jetzt einfach vom "normalen" Einbrecher aus, der sich Zutritt zum Haus verschafft hat, wenn wir nicht da sind. Werde ich angegriffen, sieht es wohl wieder anders aus, hier wurde aber ja auch schon die Verhältnismäßigkeit angesprochen.


Um möglichen straf- und schadensersatzrechtlichen Konsequenzen bei Einbruch aus dem Wege zu gehen sollte man einfach ein Schild an´s Haus hängen:

Sehr geehrter Einbrecher,

herzlich Willkommen in meinem Hause! Ich hoffe, sie sind problemlos und ohne Verletzungen hier hineingekommen und erleben bei mir einen einträglichen Besuch.

Ich werde gegen 19.00 Uhr wieder da sein und darf Sie höflich bitten, bis dahin mein Haus wieder verlassen zu haben.

Im Keller finden Sie im zweiten Raum auf der linken Seite einen Panzerschrank, in dem ich eine größere Menge Bargeld deponiert habe. Bitte beachten Sie, dass die Treppenstufen in den Keller sehr eng und aufgrund der Feuchtigkeit glatt sein können; seien Sie daher bitte besonders vorsichtig.

Sollte Ihnen dennoch etwas zustoßen, finden Sie im Fitnessraum einen Verbandskasten; das Telefon im Flur können Sie selbstverständlich zur Alarmierung eines Krankenwagens benutzen.

Sollten Sie sich durch eine eingeschlagene Fensterscheibe Zutritt zu meinem Haus verschafft haben und dieses auch wieder verlassen wollen, so beachten Sie bitte, dass das Fensterglas sehr scharfkantig ist und Verletzungen verursachen kann.

Der zur Abschreckung angeschaffte Hund kann sofort mit einem leckeren Stück Fleischwurst besänftigt werden, und wird Sie dann nicht mehr beißen. Somit können Sie in aller Ruhe die Schubladen durchwühlen.



Der User DieterI ist aber absolut fit in Rechtssachen, und kann hierzu sicher mehr schreiben, bzw. mich korrigieren falls ich falsch liege.
 
Das Problem ist ja nicht der Schaden, den der Hund anrichtet, wenn er den Einbrecher beisst. Der Schaden wäre mir wurscht. Falls der Biss tatsächlich mir angelastet würde, würde meine Versicherung zahlen. Das würde passen - den Denkzettel würde ich mir dann gerne leisten.

Das wahre Problem liegt aber darin, dass die Gefahr besteht, dass der Hund dann nur noch unter Aufsicht oder mit Maulkorb im Garten sein dürfte. Das wäre bei uns beispielsweise eine Katastrophe, weil die Jungs morgens raus und dann manchmal stundenlang draussen sein wollen.
Eine ehemalige Internet-Bekannte hat eine solche Auflage bekommen, nachdem der Hund einen Einbrecher gebissen hatte.

Ich glaube aber, dass wir hier in Bayern bei sowas im Moment doch noch bessere Karten hätten.
 



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