Ersthund( Erfahrung) als Familien/Wachhund

hanske;842389]


Sorry die Wortwahl ist wohl wirklich nicht gelungen :) Das "Funktioniert" war natürlich nicht so gemeint :)

Nun ja, ein (ausgebildeter) Hund wird auch nicht einfach so bei einer fremden Person/Pflegeperson "funktionieren". Weshalb sollte er auch? Er muss erst von der betreffenden Person "eingearbeitet" werden. Mal ein kleines Beispiel. Ich habe mit meinen Schäferhunden viele 1. Plätze belegt und war auch mit ihnen Landesmeister und Viezemeister bei den Dienst-und Gebrauchshunden. Sie hatten also ein absolutes Gehorsam. Trotzdem haben sie sich nicht von fremden/außenstehenden Personen führen lassen. Ich hatte mich vom Verein überreden lassen, eine Jugendliche mit meinem Hund zur Jugendmeisterschaft starten zu lassen. Sie hat sich schon als Siegerin gesehen und es beim Training nicht so genau genommen. 3x Trainng sollte reichen. Meine Bedenken wurden von ihr und dem Vorsitzenden des Vereins nicht ernst genommen und in den Wind geschlagen. Der Hund wirds schon machen. Ergebnis: Der Hund hat gearbeitet, als ob er nicht viel von Ausbildung gehört hatte. Er ist sogar in der Ablage aufgestanden und hat im Schutzdienst nicht abgelassen. Eigentlich ganz leichte Aufgaben für ihn. Zur Krönung ist er dann sogar seine eigenen Wege gegangen und hat den Platz verlassen um Frauchen zu suchen. Meine Bedenken sind eingetreten und die Jugendliche wurde disqualifiziert.

Einen Schäferhund mag ich vom Gemüt nicht, diejenigen die ich bisher kennen gelernt habe haben mich leider nicht wirklich überzeugt.

Was für ein "Gemüt" erwartest Du denn von einen DSH? Was hat Dich nicht überzeugt?

Den Rotti. finde ich in allen Lagen sehr überzeugend. Die Vielseitigkeit interessiert mich hier sehr.

Was hat der Rotti, was der DSH nicht hat? Was hat Dich überzeugt? Nenne doch mal die Vielseitigkeit des Rottis. Für mich ist in Sachen Vielseitigkeit Eindeutig der DSH an der Spitze. Es gibt kaum etwas, was er nicht kann. Der Rottweiler dagegen ist ein Schutz- und Familienhund. Vielseitigkeit sehe ich da nicht. Als Treibhund wird er heute nicht mehr gebraucht.

Interessant finde ich das " Einbrecher Thema" . Habe mich damit bisher nie groß beschäftig und bin ein bisschen schockiert das selbst ein Eindringling der verletzt wird Schadensersatz auf einen Hund stellen kann.
Für mich wirklich fast nicht zu begreifen :zornig:

Dass begreift kaum einer, ist aber so.

Wenn jemand in mein Eigenheim/Grundstück einbricht und mich bestehlen möchte, dann mein Hund agiert und eine eventuelle tödliche Gefahr bei dem Angreifer abwenden kann, wieso kann ich bzw. der Hund belangt werden?
Völlig Paradox....

Die tödliche Gefahr musst Du erst mal beweisen können. Erst dann ist es Notwehr. Sonst ist es gefährliche Körperverletzung.
 



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