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Wir haben Ihnen doch schon im Hundeforum zu verstehen gegeben, daß wir KEINE Kommunikation mit Ihnen wünschen, also bitte unterlassen sie dieses, auch Stalking im Netz ist strafbar!Yacco ist wieder da?
Und immer noch nix dazu gelernt?
Ich denke schon, das die Zollbeamten wissen, welches Medikament wieviele Jahr Gültigkeit hat, Er hat schließlich täglich damit zu tun, zum anderen kann er im Computer nachsehen...
Sonst hinterfrage ich dort alles nur warum beim Impfen mir das noch nicht in den Sinn kam, keine Ahnung.
Natürlich wissen Grenzbeamte, wie ein Pass aussehen muss und was da drin stehen muss, damit der Hund einreisen darf.Ich Frage mich nur
" Wissen das auch die Leute, die eine Ein- oder Ausreise genehmigen, also die " Zöllner " auch?
Oder wird es jedesmal eine Zitterparty
ob der Hund wieder mit zurück darf?
Haben da schon von Sachen gelesen
Steht ja auch "gültig bis" - kann man also auch einfach selbst erklären...Natürlich wissen Grenzbeamte, wie ein Pass aussehen muss und was da drin stehen muss, damit der Hund einreisen darf.
Ella war bei der gestrigen Tollwutimpfung knapp 5,5 Monate alt.Wenn Ella bei der letzten Impfung 12 Wochen alt war (oder älter) muss nichts nachgeimpft werden.
Die 3 jährige Gültigkeit wurde auch eingetragen.Bei der Tollwutimpfung kann direkt 3 Jahre Gültigkeit eingetragen werden.
2018 hat die Tierärztin Nobivac SHPPi und L4 geimpft und da steht nun das es jetzt wieder fällig ist.
Also weiß ich nun endgültig Bescheid, das Tollwut nicht nachgeboostert werden muß nach einem Jahr mit dem Impfstoff Novibac T, den Ella ja auch bekommen hat.
Danke nochmals @marita für die Info.Ich habe mich damals mit meinem Tierarzt ausführlich darüber unterhalten, er hat mir gesagt, er hatte schon einige Titeruntersuchungen für Hunde, die nur einmal mit 3 Monaten geimpft worden waren und der Titer war zu niedrig.
Daher empfiehlt er, unabhängig vom Herstellerhinweis, mit einem Jahr nachzuimpfen bzw. wenigstens den Titer kontrollieren zu lassen.