Meine Hündin kam ja aus dem Tierheim zu mir und ich habe eine Frage zu dem Vertrag...
Ich habe mit dem Tierheim ja einen Tierüberlassungsvertrag, laut diesem bleiben die immer Besitzer des Hundes.
Es ist mir unter anderem "verboten", den Hund weiterzugeben, zu verschenken oder zu verkaufen, ich darf nicht mal umziehen, ohne dem Tierheim Bescheid zu geben... bei Verstoß gegen einen Vertragspunkt wird eine Strafe fällig.
Gäbe ich sie nun doch privat weiter und durch einen Zufall käme es raus, kämen da außer der im Überlassungsvertrag festgelegten Strafe noch weitere, rechtliche Konsequenzen auf mich zu?
Und ist diese Art "Vetrag" denn so üblich im Tierschutz?
Ich muss ehrlich sagen, ich habe mir das damals garnicht wirklich durch gelesen und finde schon den Punkt, dass mir der Hund gar nicht gehört, obwohl ich Steuern, Versicherung, Tierarzt, Futter zahle und bei Schadensfällen haften muss, echt unter aller Kanone.
Hast du eine angemessene Schutzgebühr, Aufwandsentschädigung o.ä. bezahlt? Irgendwo ab 200€?
Dann ist der Vertrag wahrscheinlich nichtig (ähnliche Verträge wurden vor Gericht als Kaufverträge eingestuft, der Eigentumsvorbehalt für nichtig erklärt). Dann würde maximal die Vertragsstrafe fällig werden (auch nur, wenn nicht der komplette Vertrag als sittenwidrig eingestuft wird).
Wenn es dir wichtig ist, schreib mir ne PN, ich kann dir gerne jemand vermitteln der den Vertrag für kleines Geld rechtlich bewertet (Fachanwalt).
Der Tierschutz macht eine Menge was gegen geltenes Recht verstößt, nicht nur in Verträgen. Meist kommen sie mit sowas durch, weil es viele gibt, die den Schwanz einziehen, weil DER Tierschutz.
Ein Grund da nie ein Tier wegzuholen...