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Diese Klauseln verwenden längst nicht alle Tierschutzvereine oder Orga´s.
Für Milan habe ich einen ganz normalen Kaufvertrag ohne Eigentumsvorbehalt, Kontrollrechte oder sowas.
...Und dass der Verein eben jederzeit das Recht hat, den Hund ohne Angabe von Gründen zurück zu verlangen.
Das wären mit Sicherheit sog. überraschende Klauseln im Sinne des § 305c BGB, jedenfalls dann, wenn es sich um Formularverträge handeln würde.
Und dann wären sie unwirksam, falls sie das wegen Verstoß gegen § 138 BGB nicht ohnehin schon sind.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__305c.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__138.html