Überlassungsvertrag mit dem Tierheim

So sehe ich das auch.
In dem Züchtervertrag von Amy habe ich auch unterschrieben, dass die Züchterin benachrichtigt wird, wenn ich Amy nicht mehr behalten kann.
Und dass sie ein Vorkaufsrecht hat.
 
Ich bin ehrlich, ich kann auch nicht mit dieser Klausel leben. Vermutlich werde ich deshalb auch keinen Hund aus dem Tierschutz übernehmen.
 
Ist ja auch völlig in Ordnung.
Ich finde halt nur, dass man sich das vorher überlegen kann. Und wenn es einem so zuwider ist, braucht man den Vertrag ja nicht zu unterschreiben.
 
Diese Klauseln verwenden längst nicht alle Tierschutzvereine oder Orga´s.
Für Milan habe ich einen ganz normalen Kaufvertrag ohne Eigentumsvorbehalt, Kontrollrechte oder sowas.
 
Echt?
Ich kenne es nur so. Selbst unser Tierheim, das lange auf derartige Schutzverträge verzichtet hat, hat sie jetzt eingeführt.
Nur unser kleiner regionaler Tierschutzverein, bei dem ich ein paar Jahre mitgearbeitet habe, hatte solche Verträge nicht. Wie es mittlerweile aussieht, weiß ich allerdings nicht.
 
Soweit ich weiß, haben auch alle Tierheime bei uns in der Gegend diese Klausel und auch der Verein für den unsere Vorsitzende Arbeitet hat diese Klausel. Was sehr schade ist, denn wenn sie einen tollen Pflegehund hat, würde ich da potenziell auch zuschlagen, aber nicht zu den Bedingungen.
 
Diese Klauseln verwenden längst nicht alle Tierschutzvereine oder Orga´s.
Für Milan habe ich einen ganz normalen Kaufvertrag ohne Eigentumsvorbehalt, Kontrollrechte oder sowas.

In dem Tierheim in dem ich Gassigänger war, waren es auch normale Kaufverträge.
Lediglich ein Verbot von Tierversuchen wurde erwähnt, soweit ich weiß. Und eine Aufklärung darüber, wie Haltung im Freien aussehen muss (Einhaltung von Zwingergröße, isolierte Hütte, etc.).

Ich kenne aber auch Vereine, die Eigentümer vom Hund bleiben und deren Verträge viele Punkte beinhalten, die ich für nicht tragbar halte. Beispielsweise welche Sportarten nicht mit dem Hund ausgeübt werden dürfen (z.B. Gebrauchshundeausbildung/IPO), dass der Hund nur am Geschirr und nicht am Halsband geführt werden darf oder welche Art von Halsbändern benutzt werden darf (z.B. keine Kettenwürger, Zugstopp, etc.), dass bestimmte Impfungen vorgeschrieben werden. Und dass der Verein eben jederzeit das Recht hat, den Hund ohne Angabe von Gründen zurück zu verlangen.

Das wird sicher alles gut gemeint sein und hat seine Gründe (eventuell durch schlechte Erfahrungen). Es soll das Tier schützen, ja. Aber ich persönlich würde das nicht mitmachen.
 
Ja.
Mir wäre auch ein Schutzvertrag egal gewesen, der ja - hält man sich an die Vereinbarungen - den Hundehalter allerbestens schützt und ihm Rechtspositionen - Rechtsschein des Besitzes z.B. - zubilligt.
Das Problem ist ja nicht die rechtliche Regelung sondern, dass es Fälle gegeben hat, wo Abgesandte des Tierschutzvereines oder der Orga aus irgendwelchen abstrusen Gründen vor der Tür standen und den Hund rausverlangt haben.
Mit der Begründung, er sei ihr Eigentum. Und den Hund bekommen haben.
Und wenn die den dann kriegen, ist der Hund natürlich erstmal "weg" und der böse Tierschutzverein hat die "Schuld". Die Halter reden sich mit irgendeinem emotionalem Zeugs raus und werden noch bedauert.
Der Eigentumsvorbehalt ist übrigens ohne Vertragsstrafe ein relativ stumpfes Schwert.
 
...Und dass der Verein eben jederzeit das Recht hat, den Hund ohne Angabe von Gründen zurück zu verlangen.

Das wären mit Sicherheit sog. überraschende Klauseln im Sinne des § 305c BGB, jedenfalls dann, wenn es sich um Formularverträge handeln würde.
Und dann wären sie unwirksam, falls sie das wegen Verstoß gegen § 138 BGB nicht ohnehin schon sind.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__305c.html

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__138.html
 
Das wären mit Sicherheit sog. überraschende Klauseln im Sinne des § 305c BGB, jedenfalls dann, wenn es sich um Formularverträge handeln würde.
Und dann wären sie unwirksam, falls sie das wegen Verstoß gegen § 138 BGB nicht ohnehin schon sind.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__305c.html

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__138.html

Nur sind die wenigsten Normalbürger so kundig was Gesetzestexte angeht und fühlen sich durch solche Verträge verunsichert. Ich selbst hatte Recht im Studium und weiß trotzdem nicht, was im Ernstfall wirklich rechtens ist in solchen Verträgen und was nicht. Die Gelassenheit zu sagen "In dem Vetrag stehen unmögliche Forderungen, aber die sind ohnehin unwirksam" haben sie Wenigsten.
 



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