Überlassungsvertrag mit dem Tierheim

Meine Hündin kam ja aus dem Tierheim zu mir und ich habe eine Frage zu dem Vertrag...

Ich habe mit dem Tierheim ja einen Tierüberlassungsvertrag, laut diesem bleiben die immer Besitzer des Hundes.
Es ist mir unter anderem "verboten", den Hund weiterzugeben, zu verschenken oder zu verkaufen, ich darf nicht mal umziehen, ohne dem Tierheim Bescheid zu geben... bei Verstoß gegen einen Vertragspunkt wird eine Strafe fällig.
Gäbe ich sie nun doch privat weiter und durch einen Zufall käme es raus, kämen da außer der im Überlassungsvertrag festgelegten Strafe noch weitere, rechtliche Konsequenzen auf mich zu?
Und ist diese Art "Vetrag" denn so üblich im Tierschutz?

Ich muss ehrlich sagen, ich habe mir das damals garnicht wirklich durch gelesen und finde schon den Punkt, dass mir der Hund gar nicht gehört, obwohl ich Steuern, Versicherung, Tierarzt, Futter zahle und bei Schadensfällen haften muss, echt unter aller Kanone.


Hast du eine angemessene Schutzgebühr, Aufwandsentschädigung o.ä. bezahlt? Irgendwo ab 200€?

Dann ist der Vertrag wahrscheinlich nichtig (ähnliche Verträge wurden vor Gericht als Kaufverträge eingestuft, der Eigentumsvorbehalt für nichtig erklärt). Dann würde maximal die Vertragsstrafe fällig werden (auch nur, wenn nicht der komplette Vertrag als sittenwidrig eingestuft wird).
Wenn es dir wichtig ist, schreib mir ne PN, ich kann dir gerne jemand vermitteln der den Vertrag für kleines Geld rechtlich bewertet (Fachanwalt).

Der Tierschutz macht eine Menge was gegen geltenes Recht verstößt, nicht nur in Verträgen. Meist kommen sie mit sowas durch, weil es viele gibt, die den Schwanz einziehen, weil DER Tierschutz.

Ein Grund da nie ein Tier wegzuholen...
 
Das ist ja interessant, ich wusste gar nicht, dass solche Abmachungen im Tierschutz Gang und Gäbe sind.

Könnte mir jemand den rechtlichen Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer erklären?
 
Besitzer bist du wenn eine Wohnung angemietet hast. Du hast Nutzungsrechte, darfst entscheiden wer reindarf.
Stehst du als Eigentümer im Grundbuch, ist es deine Wohnung, du darfst aber nicht rein, wenn der Besitzer es nicht will.

Nehme ich von Züchter XY einen Hund zur Ausbildung bin ich Besitzer. Ich muss den Hund anmelden, versichern, ihn füttern usw.
Der Eigentümer ist noch XY. Er steht in der Ahnentafel und hat gewisse Rechte (je nach Vertrag).

Ein Besitzverhältnis kann vom Eigentümer mit gewissen Fristen gekündigt werden.
 
Dann ist der Vertrag wahrscheinlich nichtig (ähnliche Verträge wurden vor Gericht als Kaufverträge eingestuft, der Eigentumsvorbehalt für nichtig erklärt). Dann würde maximal die Vertragsstrafe fällig werden (auch nur, wenn nicht der komplette Vertrag als sittenwidrig eingestuft wird).

Donnerwetter. Rechtsberatung per Glaskugel. Ich bin beeindruckt.
 
Sie schreibt von "wahrscheinlich". Was anderes als Glaskugel-Vielleichts gibst du nur eine Seite vorher doch auch nicht.

Zudem schreibt sie direkt darunter den sinnvollen Hinweis sich diesbezüglich von einem Fachanwalt beraten zu lassen.
 
Ach, habe ich das. Habe ich den Vertrag bewertet und "wahrscheinlich" für nichtig erklärt?

Ja, Fachanwalt für kleines Geld. Ich hab beruflich jeden Tag mit Anwälten zu tun, aber einen Fachanwalt, der was für kleines Geld macht, kenne ich nicht.
Es sei denn, sie meint die allseits bekannte Internet-Röhre. Die ist aber keine Fachanwältin.
 
Also, ich will keine Grundsatzdiskussion auslösen.
Ja, ich hatte überlegt, meinen Hund weiterzugeben, warum und wieso tut ja nix zur Sache. In diesem Zuge habe ich mir halt den Vertrag genauer angesehen und war doch sehr verunsichert...
Ins Tierheim kann dieser Hund nicht zurück, das steht fest.

Worum es mir aber ging, in eben diesem Vertrag, der hier ja durchaus auch verteidigt wird (sicher auch zu Recht), steht auch drin, dass ich den Hund kastrieren lassen muss. Und da weiß ich ja, dass hier ziemlich viele der Meinung sind, dass das nicht rechtens ist.
Also, kastrieren lassen muss ich nicht. Aber weitergeben darf ich trotzdem nicht, weil es gegen den Vertrag verstößt...?!?

Ich mein das echt nicht böse, und der Vertrag soll sicher das Tier schützen... aber wer entscheidet denn, welche Vetragspflichten erfüllt werden müssen und welche nicht?

Laut dem Vertrag "behält sich der Verein das Eigentumsrecht am Tier vor".
Ich werde Übernehmer genannt, der Halter des Tieres im Sinne von Paragraph 833 BGB ab Übernahme wird... was immer das nun bedeutet.
 
Du hast genauso "was könnte vielleicht wie sein" geschrieben und dann noch nichtmal eine Vielleicht-Aussage zur rechtlichen "Haltbarkeit" gemacht, sondern schreibst was davon, dass diese Verträge "richtig" seien, was impliziert, dass sie rechtlich haltbar sind.


Es sei denn du meintest mit "richtig" in dem Zusammenhang bloß dein eigenes Moralverständnis zu der Sache.
 
Anwälte haben eine Gebührenordnung. Eine einfache Durchsicht und Einschätzung des Vertrages kostet wirklich nicht die Welt.
Wieviel kann man ja den Anwalt fragen ;)

Außerdem, lies erstmal nach, was Rechtsberatung ist, bevor du so einen Quatsch erzählst. Danke.
 



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