Fremde Kinder auf dem Grundstück

Hmmh.
Bevor über die Verletzung der Aufsichtspflicht nachgedacht wird, muss zunächst ein Aufsichtsbedürftiger - z.B. Kind - einen Schaden verursacht und der Aufsichtspflichtige - z.B. Eltern - eben diese verletzt haben.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__832.html
Klaro, ohne Schaden dreht sich das Karussel erst gar nicht.
Allein, daß ein Kind im Garten steht, stellt noch keinen Schaden dar.

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Ehm ... wenn da ein fremdes Kind ohne Eltern in meinem Garten steht, ist das der Beweis :denken24:
Dies ist noch lange kein Beweis, Kinder müssen nicht an der Leine gehalten werden.
 
Rein menschlich gesehen würde ich sagen, dass du genug getan hast, um den Hund zu sichern und das Kind bzw. Menschen allgemein zu schützen.
Aber die rechtliche Seite ist halt leider eine ganz andere...

Weißt du, wo das Kind wohnt? Könntest du ggf. mal mit ihren Eltern reden und auf die Problematik hinweisen? Sollte das Kind bzw. ein anderes wieder in deinen Garten kommen, würde ich direkt darauf hinweisen, dass dies nicht erlaubt und unter Umständen sogar gefährlich ist. (Wobei man mit letzterer Bezeichnung vorsichtig sein sollte, um nicht als "achtloser Kampfhundhalter" abgestempelt zu werden...)
 
Sie wohnt nur ein paar Häuser weiter und ich habe eigentlich einen guten, wenn auch lockeren Kontakt zu ihnen. Ich werde das Thema mal ansprechen und hoffe, dass sie meine Gedanken versteht.

Wünsche Euch einen schönen Sonntag, ich muss von 9.00 - 22.30 Uhr arbeiten :traurig2:
und das, nachdem ich von gestern noch ziemlich platt bin. Wir hatten Hundeführerscheinprüfung und dadurch dass die Gruppe relativ groß war, zog sich das ziemlich lange hin.

Aber geht vorbei und morgen habe ich frei
 
Nö, aber sie haben auch nichts auf einem eingezäunten, fremden Grunstück verloren, wo auch noch ein Schild dransteht, dass das betreten verboten ist :winken3:

Das Schild, vergiss erstmal.
Und wenn sie auf ein umzäuntes Grundstück gelangen, weil der Zaun nicht gut genug war und es passiert ihnen was?
Was meinst du wer haftbar ist?
Im aktuellen Fall ist das Grundstück nicht umzäunt, Kinder wohnen nebenan, eine Verletzung der Aufsichtspflicht wird in dieser Konstellation wohl kaum nachzuweisen sein.
 
Das Schild, vergiss erstmal.
Und wenn sie auf ein umzäuntes Grundstück gelangen, weil der Zaun nicht gut genug war und es passiert ihnen was?
Was meinst du wer haftbar ist?
Im aktuellen Fall ist das Grundstück nicht umzäunt, Kinder wohnen nebenan, eine Verletzung der Aufsichtspflicht wird in dieser Konstellation wohl kaum nachzuweisen sein.


Unser Grundstück ist mit einem nicht hohen Zaun von 1 Meter eingezäunt. Draussen zwei Schilder mit Boxerköpfen, auf denen steht: "Hier wache ich" und "Ich auch".
Beide Gartentore sind abgeschlossen - eines mit Vorhängeschloß, das andere mit einem Schlüssel, der tagsüber manchmal innen steckt.

Wenn nun jemand meint, über den nicht sehr hohen Zaun steigen und auf mein abgeschlossenes Grundstück kommen zu müssen, und meine Hunde beissen denjenigen, dann ist mir das aber sowas von scheixxegal...echt jetzt! Dafür bin ich ja schließlich versichert.

Und da ich in Bayern lebe, muss ich glücklicherweise auch keine so große Angst vor den Behörden haben, weil man hier noch einigermaßen normal mit sowas umgeht.

Man steigt eben nicht über den Zaun eines abgesperrten Grundstücks. Dafür ist ja abgesperrt.

Boahhh, ey.....mein Eigentum müssen meine Hunde ja schon noch schützen dürfen, gell.....
 
Wenn du der Verkehrssicherungspflicht genügst?
Dein Grundstück nicht ZU leicht zu betreten ist(was im Schadenfall nachzuweisen wäre).
Dann brauchst du ja nichts befürchten.
Ich bin froh, daß ich keine böse Nachbarn hatte, denn mein Pool war 25 Jahre über ein offenes Gartentor zu erreichen.
Einen Gitterrost hätte man mir von Amts wegen auferlegen können.
Geeignete Abdeckung, gilt auch für einen Gartenteich.
Den mußte ich übrigens beseitigen weil zu Nahe am Gehweg,war 15 cm tief.
Mögen die Baugesetze unterschiedlich sein, das Strafrecht ist aber einheitlich und dort kommst du schnell hin.
 
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