Überlassungsvertrag mit dem Tierheim

Erster Hund
Buddy/ Biewer (7 J.)
Zweiter Hund
Mina/ Mix (1 1/2 J.)
Meine Hündin kam ja aus dem Tierheim zu mir und ich habe eine Frage zu dem Vertrag...

Ich habe mit dem Tierheim ja einen Tierüberlassungsvertrag, laut diesem bleiben die immer Besitzer des Hundes.
Es ist mir unter anderem "verboten", den Hund weiterzugeben, zu verschenken oder zu verkaufen, ich darf nicht mal umziehen, ohne dem Tierheim Bescheid zu geben... bei Verstoß gegen einen Vertragspunkt wird eine Strafe fällig.
Gäbe ich sie nun doch privat weiter und durch einen Zufall käme es raus, kämen da außer der im Überlassungsvertrag festgelegten Strafe noch weitere, rechtliche Konsequenzen auf mich zu?
Und ist diese Art "Vetrag" denn so üblich im Tierschutz?

Ich muss ehrlich sagen, ich habe mir das damals garnicht wirklich durch gelesen und finde schon den Punkt, dass mir der Hund gar nicht gehört, obwohl ich Steuern, Versicherung, Tierarzt, Futter zahle und bei Schadensfällen haften muss, echt unter aller Kanone.
 
Wenn ein Hund tierschutzwidrig gehalten wird braucht es nicht solch eine Klausel. Da ist das Tierheim ja auch so im Normalfall der Partner für das Vetamt.

Wie es bei (städtischen) Tierheimen ist weiß ich nicht.
Wenn ein Tierschutzverein einen Hund gegen eine Gebühr vermittelt, dann ist das letztlich nichts anderes als ein Kaufvertrag, egal wie man es nennt.
Ein Vertrag darf nicht eine Partei so extrem benachteiligen, dass diese alle (finanziellen) Pflichten, aber keinerlei Eigentumsrechte hat.

Was vereinbart werden kann ist ein Vorkaufsrecht. Ob sich das im Streitfall hält weiß ich nicht.

So zumindest die Aussage eines Anwalts noch vor wenigen Jahren.
 
Gäbe ich sie nun doch privat weiter und durch einen Zufall käme es raus, kämen da außer der im Überlassungsvertrag festgelegten Strafe noch weitere, rechtliche Konsequenzen auf mich zu?

Neben der Vertragsstrafe könnten Gerichts- und Anwaltskosten auf dich zukommen, ggf. auch noch Ansprüche von dem, dem Du den Hund verkauft hast und der ihn letztlich wieder herausgeben muss.

Ich muss ehrlich sagen, ich habe mir das damals garnicht wirklich durch gelesen und finde schon den Punkt, dass mir der Hund gar nicht gehört, obwohl ich Steuern, Versicherung, Tierarzt, Futter zahle und bei Schadensfällen haften muss, echt unter aller Kanone.

Tja.
Diese sog. Schutzverträge sind üblich und auch richtig. Sie dienen dem Schutz des Tieres.
In der Regel bleibt z.B. das Tierheim Eigentümer und man vereinbart eine Vertragsstrafe bei Vertragsverstößen.
Das ändert ja nichts daran, dass der neue Tierbesitzer sog. Halter ist und - so er sich an die vertraglichen Regeln hält - nichts zu befürchten hat.
Solltest Du das Tier weitergeben müssen, spricht ja nichts dagegen, das Tierheim entsprechend zu beteiligen. Die werden sich den neuen Halter anschauen und ggf. zustimmen. Tun sie das nicht, werden sie wohl ihre Gründe haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe mit dem Tierheim ja einen Tierüberlassungsvertrag, laut diesem bleiben die immer Besitzer des Hundes.
Eigentümer oder Besitzer?Ist rechtlich ein Unterschied.
Normalerweise bleibt das Tierheim/Tierschutzverein Eigentümer,und der Halter ist der Besitzer,es gibt wohl aber auch Verträge,nach denen das Tierheim/Tierschutzverein Eigentümer und Besitzer bleibt.
Von solchen Verträgen wurde mir damals gründlich abgeraten,da man im Prinzip nichts mehr als eine dauerhafte Pflegestelle ist.
Wie es rechtlich tatsächlich ist,weiss ich aber nicht-da kann vielleicht Dieter weiterhelfen,der kennt sich da aus ;)

Laut meinem Schutzvertrag bin ich Besitzer,Eigentümer ist jedoch der Tierschutzverein.
Die Klausel dass die Tiere nicht weiter gegeben werden dürfen,ist ganz normal,und wie hier schon mehrfach geschrieben wurde,zum Schutz des Tieres da.
Mein Vertrag geht da sogar noch weiter,da ist festgelegt,dass der Hund im Fall dass ich ihn nicht weiter halten kann,also auch im Falle meines Ablebens,an der Tierschutzverein zurück gehen muss.
Ehrlich gesagt würde ich sowas heute wohl nicht mehr unterschreiben,weil ich auf jeden Fall möchte,das mein Hund ,sollte ich heute versterben,zu den Menschen kommt,mit denen das alles geregelt ist,und bei denen er sich wohlfühlt-und wo ich weiss,sie wollen nur das Beste für ihn.Als ich den Vertrag bekam,hatte ich mich aber schon in meinen Welpen verliebt,und ich hätte ihn unter allen Umständen adoptiert.
Für alleinstehende Menschen,die nicht wissen wohin mit dem Hund nach ihrem Tod wiederum,finde ich diese Klausel sehr gut,denn so ist gesichert,dass der Hund versorgt ist,und erneut gut vermittelt werden kann.
Bei mir hat sich das ganze in sofern "gelöst",dass der Tierschutzverein,von dem ich meinen Hund adoptiert habe,nicht mehr exestiert.Und da in meinem Vertrag nur der Tierschutzverein als Vertragspartner angegeben ist,ist das ganze hinfällig,und mein Hund(steht auch im Vertrag so)ist mit der Auflösung des Tierschutzvereins automatisch in meinen Eigentum übergegangen,worüber ich ehrlich gesagt sehr froh bin.
Zwar habe ich in meiner Hundehaltung nie gegen Vertragsklauseln verstossen(alles was da drin steht,sollte eigentlich mehr als selbstverständlich in der Hundehaltung sein),aber zugegeben,es ist ein besseres Gefühl,wenn einem der geliebte Hund in vollem Umfang"gehört".
 
Üblich ist vieles. Manches sogar verständlich aus Sicht des Tierschutzes.

Was davon rechtlich haltbar ist, wenn es hart auf hart kommt, ist eine ganz andere Sache.
 
[QUOTE="Nikes, post: 910496, member: 14695"

Ich muss ehrlich sagen, ich habe mir das damals garnicht wirklich durch gelesen und finde schon den Punkt, dass mir der Hund gar nicht gehört, obwohl ich Steuern, Versicherung, Tierarzt, Futter zahle und bei Schadensfällen haften muss, echt unter aller Kanone.[/QUOTE]
Eigentlich ist dafür der Eigentümer zuständig...warum solltest du Kosten zahlen für “eine Sache“, die dir gar nicht gehört? Du hast nur Pflichten, kaum Rechte...
 
Nein, dafür ist nicht der Eigentümr zuständig sondern der, der per Schutzvertrag die Sorge über den Hund übernommen hat. Es wird ja niemand gezwungen, so einen völlig üblichen Schutzvertrag zu unterschreiben.
Und wieso kann sie nicht alles machen? Sie kann Hundesport machen, den Hund ausbilden, ihn überall mitnehmen und und und. Sie darf nur bestimmte Dinge nicht - und das ist noch lange keine unangemessene Benachteiligung oder unangemessene vertragliche Lastenverteilung.
Das sind nun mal Tierschutzverträge.
 
Nicht falsch verstehen, ich finde Schutzverträge auch sehr sinnvoll. Ich habe selbst schon einige unterschrieben, sowohl als Übernehmer eines Tieres aus dem Tierschutz/Tierheim als auch als Vermittlerin eines Tieres.
Manchmal sind die genannten Bedingungen und/oder die Vertragsstrafen so gut wie nicht umsetzbar im Klagefall.
 



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