Fremde Kinder auf dem Grundstück

Erster Hund
Momo, Labrador Mix
Guten Abend,
wie sieht eigentlich die Rechtslage aus, wenn fremde (Kinder) unerlaubt auf unser Grundstück gehen und unser Hunde beißt zu? Ist nur theoretisch die Frage, obwohl das eine Kind vor einiger Zeit, wir hatten damals noch keinen Hund und saßen auf der Terrasse, ungeniert die Treppe hoch kam, an uns vorbei ging und Spielzeug hinter unserem Haus holte, was sie wohl irgendwann dort deponiert hatte. Auf meine Frage, was sie denn da wolle, zuckte sie nur die Schultern und verschwand.

Heute kam sie mit einem anderen Kind vom Nachbargrundstück, von dem man auch auf unseres kommt. Unser kleiner Garten und die Terrasse sind ausbruchsicher eingezäunt, aber sie könnte von oben eindringen.
Nun zeigt Momo stark territoriales Verhalten und ich weiß nicht, wie sie reagieren würde, wenn ich nicht direkt dabei bin und das Mädchen käme von oben auf unsere Terrasse.
Kenn sich jemand damit aus? Oder hatte schon mal einen solchen Fall?

Euch allen ein schönes Wochenende
Stefanie
 
Soweit ich weiß, muss du auch auf deinem Grundstück den Hund so sichern, dass niemand zu schaden kommt. Also warnschilder aufstellen reicht nicht...
 
Soweit ich weiß, muss du auch auf deinem Grundstück den Hund so sichern, dass niemand zu schaden kommt. Also warnschilder aufstellen reicht nicht...
Das stimmt! Wir haben hier ein ähnliches Problem. Und egal wer auf dein Grundstück kommt und du hast Hunde, bitte immer die Dumme!
Hunde sind so zu halten das sie weder andere Tiere noch Menschen gefährden können!
Erfahrungen haben ergeben selbst wenn jemand der an deinem Grundstück vorbeigeht und sich vor dem Hund erschreckt und hinfällt bis du als Halter verantwortlich!
 
Was versteht man denn unter "den Hund so sichern". Das würde ja bedeuten, dass er entweder angebunden sein müsste oder immer einen Maulkorb tragen müsste, oder?

Wir haben eingezäunt, ein Warnschild am Tor, zur Straße hin eine Steinmauer. Keine Ahnung, was man da noch sichern könnte. Wir haben sogar auf halber Höhe eine Glocke, damit niemand bis obenhin muss (sie bellt dann halt heftig), wenn jemand die Treppe hoch kommt. Ist derjenige allerdings oben und ich lasse sie sitzen oder im Platz, bis sie ruhig ist ( geht immer schnell), ist die Welt für sie wieder in Ordnung.
 
Sollten die Kinder durch deinen Hund zu Schaden kommen, haftest Du.

Dich als Grundstückseigentümer trifft eine Verkehrssicherungspflicht, d.h. Gefahren für Dritte - egal ob Besucher oder Fremde, befugt oder unbefugt - müssen abgewendet werden.

Umsomehr gilt dies für Grundstücke, von denen zusätzliche Gefahren von einem frei umherlaufenden und evtl. beissenden Hund ausgehen.

"Die haben auf meinem Grundstück nichts zu suchen" ist rechtlich kein Entschuldigunsgrund.

Insoweit greift nicht nur die Tierhalterhaftung des § 833 BGB

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__833.html

sondern auch die allgemeine Haftungsregelung des § 823 Abs. 1 BGB

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html

wegen Verletzung der Verkehrssicherung.

Zwar würde dem Verletzten eine Mitschuld angerechnet, die würde aber bei einem Kind aufgrund dessen alterbedingt mangelnder Einsichtsfähigkeit ziemlich gering ausfallen.
Das wäre die zivilrechtliche Ebene.

Dann gibt es noch die öffentlich-rechtliche Inanspruchnahme nach dem Hundegesetz Deines Bundeslandes.
Die wiederum hängt stark von den landesrechtlichen Regelungen und dann wiederum vom Sachbearbeiter der Ordnungsbehörde ab.
 
ein Warnschild am Tor,

Steht da drauf "Vorsicht bissiger Hund" oder "Vorsicht gefährlicher Hund" oder ähnliches ist es vorsätzliche Körperverletzung, wenn etwas passiert, denn Ihr habt gewußt, dass der Hund bissig oder zumindest gefährlich ist. Ich würde immer darauf achten, dass nur "Vorsicht Hund!" auf dem Schild steht.
 
Warnschilder müssen klug formuliert sein.
Ich hab mich vorher anwaltstechnisch schlau gemacht, um glimpflich aus der Sache rauszukommen, sollte mein Hund einen Fremden auf meinem Grundstück Schaden zufügen.
Ich hab daraufhin ein Warnschild anfertigen lassen, auf dem Steht "Betreten des Grundstücks nur nach PERSÖNLICHER Aufforderung!" - daneben ein neutrales Bild meines Hundes.

Allerdings gilt dieses Schild bei Kindern auch nicht, weil die - je nach Alter - das Schild nicht verstehen. Wobei dann die Eltern auch haftbar zu machen sind.
 
Steht da drauf "Vorsicht bissiger Hund" oder "Vorsicht gefährlicher Hund" oder ähnliches ist es vorsätzliche Körperverletzung, wenn etwas passiert, denn Ihr habt gewußt, dass der Hund bissig oder zumindest gefährlich ist. Ich würde immer darauf achten, dass nur "Vorsicht Hund!" auf dem Schild steht.

Da hat das Landgericht Memmingen eine völlig andere Ansicht, Zitat:

"Das am Türchen aufgebrachte Schild „Warnung vor dem Hunde“ stellt ebenfalls keine ausreichende Sicherung dar, zumal es ein Betretungsverbot nicht ausspricht und auch nicht aussprechen soll, auf die besondere Bissigkeit des Hundes nicht hinweist....."

Die gesamte Entscheidung:

http://www.ra-****.de/hundebiss.htm
 
Ach herrjeh, ist das kompliziert. Wir haben auch ein neutrales Warnschild, ein schlafender Labrador und daneben der Text: hier wache ich....wenn ich ausgeschlafen habe.

ich gehe ja nicht davon aus, dass was passiert, aber die Mädchen, die heute beim Nachbarn runterkamen, haben mich drauf gebracht. Das ist auch so ne Sache. Er hat eine Treppe, die unten von einem freistehenden Tor" verschlossen" ist, aber von der Seite kann man mit einem großen Schritt daran vorbei und dann oben von der Mauer runterfallen:nachdenklich1:
 
Einzäunen, so daß keine Kinder oder andere unberechtigte Personen das Grundstück betreten können.
Dieter hat die Urteile zitiert, lies dir diese durch.
Irgendwo steht auch, wie hoch so ein Zaun sein muß.

Du hättest für ALLES was Fremden auf deinem ungesicherten Grundstück passiert und was du angebracht oder verbaut hast.
Finde das auch bescheuert, da bricht sich jemand die Knochen weil er ungefragt deine Treppe nutzt und du mußt haften bzw.Unschuld beweisen.

- - - Aktualisiert - - -

Allerdings gilt dieses Schild bei Kindern auch nicht, weil die - je nach Alter - das Schild nicht verstehen. Wobei dann die Eltern auch haftbar zu machen sind.
Womit sich der Kreis schließt, denn du mußt Verletzung der Aufsichtspflicht nchweisen.
Fast unmöglich.
 



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