Überlassungsvertrag mit dem Tierheim

Ja natürlich meine ich mein eigenes Moralverständnis.
Würde ich den Vertrag meinen, würde ich von "wirksam" oder "rechtmäßig" reden.
Dazu müsste ich den aber erstmal kennen und da ich das nicht tue, würde ich mich hüten, gleich von einem Fehler derart massiver Art zu reden, dass der Vertrag gleich "wahrscheinlich nichtig" ist.
 
Dann weiß ich erstrecht nicht was das in dem Thread mehr zu suchen hat als die Erwähnung von Beispielverfahren und der Info mit dem Fachanwalt.

Aber nungut dann ist zumindest dieser "richtige" Punkt geklärt ;)
 
Also, kastrieren lassen muss ich nicht. Aber weitergeben darf ich trotzdem nicht, weil es gegen den Vertrag verstößt...?!?
Kastrieren lassen musst Du nicht,aber die Fortpflanzung durch andere ,geeignete Mittel verhindern...

Ich mein das echt nicht böse, und der Vertrag soll sicher das Tier schützen... aber wer entscheidet denn, welche Vetragspflichten erfüllt werden müssen und welche nicht?
Kommt drauf an,was im Vertrag steht...eine Klausel dass ein Hund kastriert (sofern sich auf Kastration festgelegt wird,steht drin Kastration,oder andere "Verhütungsmittel"ist die Klausel gültig,weil nicht auf Kastration festgelegt))werden muss,kann einen ganzen Vertrag für ungültig werden lassen,weil die Klausel nicht gültig ist...ausser im Vertrag steht,dass einzige ungültige Klauseln keinen Einfluss auf die Gültigkeit des gesamten Vertrags haben...
 
@Nikes
Wie gesagt, lass den Vertrag prüfen. So allgemein wird dir da keiner was wirklich handfestes zu sagen können.

Vielleicht interessant für dich sind folgende Urteile:
AG Reutlingen 14 C 437/08
LG Hamburg 309 S 149/09
(Hier ging es um ein derartiges Vertragswerk, der Hund würde vermittelt, alles rechtens, letzten Endes.)

 
Ich meine es jetzt nicht böse,aber was wäre so schlimm daran,wenn das Tierheim ein Auge auf die Weitergabe hat?
Ich habe gelesen,dass Dein Hund auf keinen Fall zurück ins Tierheim kann,aber es dürfte auch vollkommen im Sinne des Tierheims sein,dass der Hund das nicht muss.
Die werden froh sein,wenn der Hund solange bei Dir bleibt,und dann an geeignete Hände weiter vermittelt wird.
Ich denke doch mal,das Du Deinen Hund nur in gute Hände weitergibst-was sollte also das Tierheim dagegen haben?
 
Ruf doch mal beim Tierheim an und frage, wie es nun weitergehen soll, damit alle Beteiligten zufrieden sind.

In meinem Vertrag (habe Kaninchen aus dem Tierheim geholt) stand dasselbe und auch, dass ich bei Umzug oder Tod denen bescheid geben muss. Mir fiel das irgendwann mal ein, da sind wir bereits umgezogen und die Kaninchen gestorben. Wirklich kontrollieren tun die das normalerweise nicht, aber falls dein Hund auf Umwege zurück ins Tierheim kommt oder ähnliches könnten diese stutzig werden. In wie fern du dann mit Konsequenzen rechnen musst, weiß ich nicht.
Wie gesagt, ich würde mit dem Tierheim sprechen. Der Hund muss ja nicht zwingend zurück, Hauptsache, die sind informiert.
 
Ich verstehe eigentlich nicht, warum man sich hier schon auf Klagen und Verttragsstrafen vorbereitet.

Wenn du deinen Hund abgeben musst und schon einen passenden neuen Besitzer hast, dann sprich doch mit dem Tierheim, erkläre ihnen deine Situation. Tierheime haben solche Verträge ja nicht einfach so, sondern weil Tierschutz nicht beim Unterschreiben des Schutzvertrages endet. Grundsätzlich ist es ja als positiv zu bewerten, wenn sie sich darüber hinaus für den Hund verantwortlich fühlen. Und wenn der von dir genannte neue Besitzer gut passt, ist es nicht unwahrscheinlich, dass niemand ein Problem damit hat. Wenn du das hinter ihrem Rücken machst, werden sie aber zurecht verärgert sein...
 
Und ist diese Art "Vetrag" denn so üblich im Tierschutz?

Ich muss ehrlich sagen, ich habe mir das damals garnicht wirklich durch gelesen und finde schon den Punkt, dass mir der Hund gar nicht gehört, obwohl ich Steuern, Versicherung, Tierarzt, Futter zahle und bei Schadensfällen haften muss, echt unter aller Kanone.

Das nennt sich Eigentumsvorbehalt und ist überall im Tierschutz üblich.
Da du das ja unterschrieben hast, würde ich davon ausgehen, dass es auch rechtlich bindend ist.

Ein Grund da nie ein Tier wegzuholen...

Warum?
Zum Einen geht es ja um das Tier und das kann nix dafür.

Zum Anderen ist so ein Eigentumsvorbehalt ja kein Beinbruch, da er tatsächlich nur greift, wenn das Tier entweder weitergegeben werden soll oder aber tierschutzwidrig gehalten wird, so dass der Eigentümer es vom Besitzer auch gegen dessen Willen zurückholen kann.

Der Eigentumsvorbehalt bei einer geplanten Weitergabe ist, nach meiner Ansicht und Erfahrung, eigentlich gar kein Problem.
Vor etlichen Jahren habe ich z.B. eine Katze aus Spanien über den Tierschutz adoptiert. Mit Eigentumsvorbehalt seitens des Tierschutzes.

Entgegen den vorherigen Aussagen war diese Katze nicht verträglich mit Artgenossen, was mich vor Probleme stellte, weil ich bereits 3 Katzen zu Hause hatte. Ein Jahr lang habe ich alles versucht, um sie zu integrieren. Die ganze Zeit über war ich in Kontakt mit meiner Vermittlerin, die mir Tipps gab und mir den Rücken stärkte.

Nach einem Jahr und einem gravierenden Vorfall musste ich mich der Tatsache stellen, dass die Vergesellschaftung gescheitert war und dass ich der Katze ein neues Zuhause suchen musste. Ich gab meiner Vermittlerin Bescheid und sagte ihr auch, dass ich die Vermittlung selbst machen möchte, inklusive der Vorkontrolle.
War überhaupt kein Problem, ich durfte ganz eigenverantwortlich in meinem Tempo ein neues Zuhause suchen. Keiner hat sich eingemischt.
Als ich das dann gefunden hatte, hat die Vermittlerin mir einen Vertrag ihres Vereins geschickt, den ich mit der neuen Besitzerin durchgehen sollte, eine unterschriebene Kopie habe ich dann dem Verein zugeschickt.

Es gab wirklich kein Problem, die waren sogar froh, dass ich das selbst gemacht habe.

Viel eher ergeben sich Probleme aus dem zweiten Aspekt, nämlich was "tierschutzwidriges" Verhalten ist und was nicht.
Da gab es, nach meiner Kenntnis, schon ein paar unschöne Vorfälle, wo das Tier entzogen werden sollte aus Gründen, die man nicht unbedingt als ein Vergehen ansehen würde.

Meine Hündin Kira ist ja auch aus dem Tierschutz, da habe ich den Eigentumsvorbehalt wieder unterschrieben und bis jetzt keinerlei Probleme oder Einmischungen deshalb gehabt.

Ich mein das echt nicht böse, und der Vertrag soll sicher das Tier schützen... aber wer entscheidet denn, welche Vetragspflichten erfüllt werden müssen und welche nicht?

Laut dem Vertrag "behält sich der Verein das Eigentumsrecht am Tier vor".
Ich werde Übernehmer genannt, der Halter des Tieres im Sinne von Paragraph 833 BGB ab Übernahme wird... was immer das nun bedeutet.

Bezüglich der Kastration gibt es Uneinigkeit, möglich, dass du vor Gericht glaubhaft machen könntest, dass das unnötig und die Forderung nicht rechtens ist. Wenn du anderweitig Maßnahmen ergreifst, dass es zu keiner "Vermehrung" kommt. Denn darauf darf der Tierschutz bestehen, eine weitere Vermehrung würde den Tierschutzauftrag ad absurdum führen.
Falls du nicht kastrierst und deine Hündin Nachwuchs bekäme, dann kann es sein, dass der Tierschutz automatisch Eigentümer des Nachwuchses wäre und du keinerlei Recht auf Einflussnahme hättest.

In Kiras Vertrag gab es auch ein Kastrationsgebot, allerdings habe ich vor der Unterschrift darauf hingewiesen, dass ich eine Kastra erst machen lasse, wenn Kira in einem entsprechenden gesundheitlichen Zustand ist (sie kam direkt aus der Tötung zu mir und keiner wusste, wie es um ihre Gesundheit bestellt war).
Daraufhin wurde handschriftlich ein Zusatz in den Vertrag aufgenommen, dass die Kastra erst im Laufe eines Jahres vornehmen zu sei, je nach Gesundheitszustand.

Bist du denn deinen Vertrag vor Unterzeichnung nicht mit deinem Vermittler durchgegangen?
So was wundert mich dann nämlich schon.

In den meisten Schutzverträgen, auch in meinem, steht übrigens mittlerweile ein Satz in der Art: "Sollte eine der Klauseln rechtlich nicht zulässig sein, hebt das keinesfalls die Gültigkeit der anderen Klauseln auf."

Von daher nutzt es dir bezüglich der Weitergabe nichts, wenn die Kastraklausel für ungültig erklärt würde.
Das Verbot der (nicht abgesprochenen) Weitergabe samt Vertragsstrafen bliebe bestehen.
 
Es steht jedem frei selbst zu entscheiden, welche Art von Vertrag er unterschreibt oder auch nicht unterschreibt.
Ich habe durchaus schon Übernahmeverträge von Tierschutzvereinen gesehen, die ich nicht unterschreiben würde. Zwingt mich aber ja auch keiner zu.
 
Bist du denn deinen Vertrag vor Unterzeichnung nicht mit deinem Vermittler durchgegangen?
So was wundert mich dann nämlich schon.
Das wundert mich auch ein wenig. Ich habe zwar noch keinen Hund aus den Tierschutz aufgenommen, aber zumindest von Züchtern kenne ich das so, dass vor Unterzeichnung durchgesprochen wird, was im Vertrag steht. Sorgfältig lesen sollte man meiner Meinung nach sowieso immer, bevor man etwas unterschreibt, aber gerade in Verträgen ist ja nicht immer alles in einfacher, allgemein verständlicher Alltagssprache ausgedrückt. Und es ist ja eigentlich im Interesse beider Seiten, dass jeder weiß, was genau dort unterschrieben wird.
 



Hundeforum.com - Partnerseiten :
Heilkundeforum.com | Veggieforum.de | Herrchen-sucht-Frauchen.de

Hundeforum.com ⇒ Das freie & unabhängige Hundeforum unterstützen:

Zurück
Oben