Und ist diese Art "Vetrag" denn so üblich im Tierschutz?
Ich muss ehrlich sagen, ich habe mir das damals garnicht wirklich durch gelesen und finde schon den Punkt, dass mir der Hund gar nicht gehört, obwohl ich Steuern, Versicherung, Tierarzt, Futter zahle und bei Schadensfällen haften muss, echt unter aller Kanone.
Das nennt sich Eigentumsvorbehalt und ist überall im Tierschutz üblich.
Da du das ja unterschrieben hast, würde ich davon ausgehen, dass es auch rechtlich bindend ist.
Ein Grund da nie ein Tier wegzuholen...
Warum?
Zum Einen geht es ja um das Tier und das kann nix dafür.
Zum Anderen ist so ein Eigentumsvorbehalt ja kein Beinbruch, da er tatsächlich nur greift, wenn das Tier entweder weitergegeben werden soll oder aber tierschutzwidrig gehalten wird, so dass der Eigentümer es vom Besitzer auch gegen dessen Willen zurückholen kann.
Der Eigentumsvorbehalt bei einer geplanten Weitergabe ist, nach meiner Ansicht und Erfahrung, eigentlich gar kein Problem.
Vor etlichen Jahren habe ich z.B. eine Katze aus Spanien über den Tierschutz adoptiert. Mit Eigentumsvorbehalt seitens des Tierschutzes.
Entgegen den vorherigen Aussagen war diese Katze nicht verträglich mit Artgenossen, was mich vor Probleme stellte, weil ich bereits 3 Katzen zu Hause hatte. Ein Jahr lang habe ich alles versucht, um sie zu integrieren. Die ganze Zeit über war ich in Kontakt mit meiner Vermittlerin, die mir Tipps gab und mir den Rücken stärkte.
Nach einem Jahr und einem gravierenden Vorfall musste ich mich der Tatsache stellen, dass die Vergesellschaftung gescheitert war und dass ich der Katze ein neues Zuhause suchen musste. Ich gab meiner Vermittlerin Bescheid und sagte ihr auch, dass ich die Vermittlung selbst machen möchte, inklusive der Vorkontrolle.
War überhaupt kein Problem, ich durfte ganz eigenverantwortlich in meinem Tempo ein neues Zuhause suchen. Keiner hat sich eingemischt.
Als ich das dann gefunden hatte, hat die Vermittlerin mir einen Vertrag ihres Vereins geschickt, den ich mit der neuen Besitzerin durchgehen sollte, eine unterschriebene Kopie habe ich dann dem Verein zugeschickt.
Es gab wirklich kein Problem, die waren sogar froh, dass ich das selbst gemacht habe.
Viel eher ergeben sich Probleme aus dem zweiten Aspekt, nämlich was "tierschutzwidriges" Verhalten ist und was nicht.
Da gab es, nach meiner Kenntnis, schon ein paar unschöne Vorfälle, wo das Tier entzogen werden sollte aus Gründen, die man nicht unbedingt als ein Vergehen ansehen würde.
Meine Hündin Kira ist ja auch aus dem Tierschutz, da habe ich den Eigentumsvorbehalt wieder unterschrieben und bis jetzt keinerlei Probleme oder Einmischungen deshalb gehabt.
Ich mein das echt nicht böse, und der Vertrag soll sicher das Tier schützen... aber wer entscheidet denn, welche Vetragspflichten erfüllt werden müssen und welche nicht?
Laut dem Vertrag "behält sich der Verein das Eigentumsrecht am Tier vor".
Ich werde Übernehmer genannt, der Halter des Tieres im Sinne von Paragraph 833 BGB ab Übernahme wird... was immer das nun bedeutet.
Bezüglich der Kastration gibt es Uneinigkeit, möglich, dass du vor Gericht glaubhaft machen könntest, dass das unnötig und die Forderung nicht rechtens ist. Wenn du anderweitig Maßnahmen ergreifst, dass es zu keiner "Vermehrung" kommt. Denn darauf darf der Tierschutz bestehen, eine weitere Vermehrung würde den Tierschutzauftrag ad absurdum führen.
Falls du nicht kastrierst und deine Hündin Nachwuchs bekäme, dann kann es sein, dass der Tierschutz automatisch Eigentümer des Nachwuchses wäre und du keinerlei Recht auf Einflussnahme hättest.
In Kiras Vertrag gab es auch ein Kastrationsgebot, allerdings habe ich vor der Unterschrift darauf hingewiesen, dass ich eine Kastra erst machen lasse, wenn Kira in einem entsprechenden gesundheitlichen Zustand ist (sie kam direkt aus der Tötung zu mir und keiner wusste, wie es um ihre Gesundheit bestellt war).
Daraufhin wurde handschriftlich ein Zusatz in den Vertrag aufgenommen, dass die Kastra erst im Laufe eines Jahres vornehmen zu sei, je nach Gesundheitszustand.
Bist du denn deinen Vertrag vor Unterzeichnung nicht mit deinem Vermittler durchgegangen?
So was wundert mich dann nämlich schon.
In den meisten Schutzverträgen, auch in meinem, steht übrigens mittlerweile ein Satz in der Art: "Sollte eine der Klauseln rechtlich nicht zulässig sein, hebt das keinesfalls die Gültigkeit der anderen Klauseln auf."
Von daher nutzt es dir bezüglich der Weitergabe nichts, wenn die Kastraklausel für ungültig erklärt würde.
Das Verbot der (nicht abgesprochenen) Weitergabe samt Vertragsstrafen bliebe bestehen.