"Schadensersatz" - Anspruch gegen Tierpension?

Ich weiß es ja nicht genau, aber das muss ja jeder selber wissen. Es ist zwar Pflicht, jedoch haben ja viele trotzdem gar keine Haftpflicht. Die müssen dann halt im Schadensfall selber dafür aufkommen.
Meine Hunde sind alle haftpflichtversichert, wobei die Versicherungen ja auch in einem Schadensfall meistens wie die "Teppichhändler" um die Zahlung "feilschen" und man meist viel Stress mit denen hat um auch an sein Geld zu kommen, bzw diese dann auch zahlen.

LG, Dani
 
das ist nicht nur im vorliegenden Fall ziemlich dumm (sorry).

Unter Umständen hätte die durchaus hier gegriffen.


Da verwechselt ihr grad was zum Thema Haftpflicht. Die Haftpflicht tritt nur ein wenn eigener Hund Schaden anrichtet, nicht an mir sondern an Dritte. Ansonsten stehe ich ja auch nicht in einer Haftpflicht. Wird also eigener Hund trächtig, hilft die Haftpflicht eh nicht weiter. Die Haftpflicht der Pension schon eher.

Ich wollte nichts dazu schreiben, da dies vor allem auch auf den Vertrag mit der Pension ankommt und wir hier nur Mutmaßen können. Der einzige Tipp der Sinn ergibt wird der Anwalt sein.

Man darf sich hierbei aber nicht zu viel erhoffen, denn es entsteht Grundlegend einfach mal ein Schaden und die Kosten die daraus entstanden sind, müssen im schlimmsten Fall geteilt werden.

Ich kenne die Gesetzeslage in diesem speziellen Fall nicht und weiß auch nicht in wieweit eine Abtreibung noch möglich ist. Ich weiß nur, wäre ein Abgang oder eine Abtreibung nun möglich, müsste sie Vollzogen werden. Nur dann können die Kosten zum Teil oder ganz, der Pension zugesprochen werden. Entscheidet man sich dagegen, ist die Pension außer Haftung und hat sogar noch Anspruch auf einen Welpen.
Käme es dann zu Komplikationen bei der Geburt der Welpen, müssten die Kosten, die durch eine OP hier entstehen, selbst getragen werden. So oder so ähnlich würde es ablaufen.

Dies ist aber alles nur reine Mutmaßung von mir, da ich hier nur eine Parallele zu einem ausgebüchsten Nachbarshund ziehe.

Wie gesagt, hier kann nur ein Anwalt wirklich weiterhelfen, der auch die Vertragsbedingungen der Pension einsehen kann und die dazu Rechtlichen Gegebenheiten und Gültigkeiten kennt.

Es ist zwar Pflicht, jedoch haben ja viele trotzdem gar keine Haftpflicht.
In einigen Bundesländern ist Sie keine Pflicht, von daher ist noch alles im grünen Bereich ;)


Grüße Paolo
 
Zuletzt bearbeitet:
In einigen Bundesländern ist Sie keine Pflicht, von daher ist noch alles im grünen Bereich ;)


Grüße Paolo

Ach das wusste ich gar nicht. Kann also sein, dass meine Schwester gar keine haben muss :)

Also der Anwalt meinte am Telefon schon, dass da definitiv ein Schadensersatz von der TP zu zahlen ist. Sie wussten um die Läufigkeit und haben keinen § in dem Vertrag, der die Aufnahme von läufigen Hündinnen untersagt. Wenn dies der Fall gewesen wäre und sie die Läufigkeit verheimlicht hätte, dann würde das jetzt ihr Problem sein. Dies ist hier nicht der Fall. Wenn ein solcher § existiert und eine Hündin dann während des Besuches läufig wird, ist der Besitzer zu informieren und wenn dann etwas "passiert" ist es eben auch sein Problem, wobei die TP natürlich nicht absichtlich Rüde und Hündin dann zusammenlassen dürfen, bzw sie dürfen nicht grob fahrlässig handeln in diesem Fall.

Aber im Fall meiner Schwester hat die TP grob fahrlässig gehandelt, da ihnen bei Aufnahme der Hündin die Läufigkeit bekannt gemacht wurde. Die TP hätte also ablehnen müssen oder meine Schwester hätte in ihrem Pensionsvertrag eine Extraklausel haben müssen, mit deren Unterzeichnung sie darüber belehrt worden ist, dass es u.U. zu einem Deckakt kommen kann und sie sich der Folgen im Klaren ist, sowie dann entstehende Kosten selber zu tragen hat. Auch das ist hier nicht der Fall gewesen.

Alles weitere wird sie dann bei dem Termin erfahren. Ich denke mal, der Anwalt wird der Tierpension erstmal einen Brief schreiben und sie zur Zahlung der bis jetzt entstandenen Kosten, sowie der noch entstehenden Kosten auffordern. Wenn dies so abläuft, ist eh abzuwarten, wie die TP reagiert...


Für einen Abbruch ist es schon zu spät, in ca. 10 Tagen werden die Welpen das Licht der Welt erblicken.

LG Dani
 
:winken4:

Also ich glaube meine Schwester hat gar keine Haftpflicht :nachdenklich1:

Liebe Grüße, Dani

Kurzes OT, aber wenn das so sein sollte, ist das sehr sehr fahrlässig!

Nur mal als Beispiel:
Der Hund rennt auf die Straße, es kommt zum Autounfall mit Personenschaden.
Das könnte deine Schwester finanziell bis an ihr Lebensende ruinieren!
 
Na hoffentlich wird das alles auch für die Hündin machbar sein. Ich bin gespannt. Halt uns bitte auf den Laufenden..



Nur mal als Beispiel:
Der Hund rennt auf die Straße, es kommt zum Autounfall mit Personenschaden.
Das könnte deine Schwester finanziell bis an ihr Lebensende ruinieren!

Ich bin ja nun auch für eine Hundehaftpflicht aber bitte, kommt doch nicht mit solchen Beispielen ;)
Der Autofahrer ist angehalten den Hund zu überfahren, ein unkontrolliertes Ausweichmanöver mit Personenschaden ist dem Autofahrer zu zusprechen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Na hoffentlich wird das alles auch für die Hündin machbar sein. Ich bin gespannt. Halt uns bitte auf den Laufenden..



Ich bin ja nun auch für eine Hundehaftpflicht aber bitte, kommt doch nicht mit solchen Beispielen ;)
Der Autofahrer ist angehalten den Hund zu überfahren, ein unkontrolliertes Ausweichmanöver mit Personenschaden ist dem Autofahrer zu zusprechen.


Klar, ich melde mich, wenns was Neues gibt :)

Also ich werde sie mal beim nächsten Gespräch fragen, ob sie denn eine Haftplicht hat und wenn nicht, werde ich es ihr nahelegen.


LG Dani
 
Sollte jetzt ja auch nur ein Beispiel dafür sein, dass ein kleiner Fehler mit immensen Unkosten anstehen kann, den dann eine Versicherung tragen würde, wenn denn eine da ist.
Und wer sagt, dass der Autofahrer ausweicht?
Wenn er draufhält und ihm der Hund ins Auto geschleudert wird und ihn oder den Beifahrer verletzt?


So jetzt aber zurück zum Thema. Ich drücke auch alle Daumen, dass die Geburt usw. unproblematisch von statten läuft und sich in Sachen Schadenersatz auch noch was ergibt!
 
So jetzt aber zurück zum Thema. Ich drücke auch alle Daumen, dass die Geburt usw. unproblematisch von statten läuft und sich in Sachen Schadenersatz auch noch was ergibt!

Danke dir! :jawoll:
Wir hoffen es. Sie hat sich jetzt im "Schnelldurchlauf" auf die Geburt vorbereitet (also sämtliche nötigen Anschaffungen wie Wurfkiste etc.). Sie hat sich Notfallnummern von Tierärzten parat gelegt und besucht am Donnerstag einen Erste-Hilfe-Kurs für Hunde. Sie hat sich Urlaub genommen und versucht bestmöglich vorbereitet zu sein. Auch wenn das nun in der kurzen Zeit etwas hektisch ist und sie hat sich ja auch mit sowas nie beschäftigt, weil sie nie Welpen haben wollte... Naja, nun ist es wie es ist und wir hoffen alle das Beste.

LG Dani
 
Zum Thema kann ich leider nichts beitragen, wollte aber mal fragen ob man denn weiß, wer der Vater ist? Das ist doch auch ganz wichtig zu wissen damit man späteren Käufern sagen kann, was drin steckt und auch um in etwa einen Anhaltspunkt zur späteren Größe zu haben. Nicht, dass da nachher ein Chi gehangen hat und winzige Hunde mit Riesenköpfen rauskommen :happy33:
 



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