das ist nicht nur im vorliegenden Fall ziemlich dumm (sorry).
Unter Umständen hätte die durchaus hier gegriffen.
Da verwechselt ihr grad was zum Thema Haftpflicht. Die Haftpflicht tritt nur ein wenn eigener Hund Schaden anrichtet, nicht an mir sondern an Dritte. Ansonsten stehe ich ja auch nicht in einer Haftpflicht. Wird also eigener Hund trächtig, hilft die Haftpflicht eh nicht weiter. Die Haftpflicht der Pension schon eher.
Ich wollte nichts dazu schreiben, da dies vor allem auch auf den Vertrag mit der Pension ankommt und wir hier nur Mutmaßen können. Der einzige Tipp der Sinn ergibt wird der Anwalt sein.
Man darf sich hierbei aber nicht zu viel erhoffen, denn es entsteht Grundlegend einfach mal ein Schaden und die Kosten die daraus entstanden sind, müssen im schlimmsten Fall geteilt werden.
Ich kenne die Gesetzeslage in diesem speziellen Fall nicht und weiß auch nicht in wieweit eine Abtreibung noch möglich ist. Ich weiß nur, wäre ein Abgang oder eine Abtreibung nun möglich, müsste sie Vollzogen werden. Nur dann können die Kosten zum Teil oder ganz, der Pension zugesprochen werden. Entscheidet man sich dagegen, ist die Pension außer Haftung und hat sogar noch Anspruch auf einen Welpen.
Käme es dann zu Komplikationen bei der Geburt der Welpen, müssten die Kosten, die durch eine OP hier entstehen, selbst getragen werden. So oder so ähnlich würde es ablaufen.
Dies ist aber alles nur reine Mutmaßung von mir, da ich hier nur eine Parallele zu einem ausgebüchsten Nachbarshund ziehe.
Wie gesagt, hier kann nur ein Anwalt wirklich weiterhelfen, der auch die Vertragsbedingungen der Pension einsehen kann und die dazu Rechtlichen Gegebenheiten und Gültigkeiten kennt.
Es ist zwar Pflicht, jedoch haben ja viele trotzdem gar keine Haftpflicht.
In einigen Bundesländern ist Sie keine Pflicht, von daher ist noch alles im grünen Bereich
Grüße Paolo