"Schadensersatz" - Anspruch gegen Tierpension?

Erster Hund
Cathy und Emma / CKCS
Zweiter Hund
Perry und Fynn /CKCS
Dritter Hund
Filou / Terriermischling
:winken4: Liebe Foris,


Weiß jetzt nicht so recht ob dieses Thema in die Kategorie "Allgemeines" passt :nachdenklich1:

Es geht um Folgendes:

Meine Schwester hat eine 3jährige Rottweilerhündin. Meine Schwester war vor einigen Wochen knapp 6 Wochen verreist und hat ihre Hündin nicht mitnehmen wollen. Sie war in Australien und wollte der Hündin diese enorme Strecke nicht im Frachtraum des Flugzeuges zumuten.
Da es auch sonst nicht möglich war, ihre Hündin für diese doch schon längere Zeit irgendwo bei Bekannten unterzubringen, hat sie sie in eine Tierpension gegeben.
Nun war sie mit ihrer Hündin beim Tierarzt, weil sie sich irgendwie komisch verhält seit einigen Tagen, dicker geworden ist und permanent Hunger hat (sie ist total hundeuntypisch gar nicht verfressen und lässt auch schonmal was übrig im Napf, wenn sie satt ist). Naja nun rief mich meine Schwester eben völlig aufgelöst an und erzählt mir, dass der Tierarzt eine Trächtigkeit diagnostiziert hat und 6 Welpen auf dem Ultraschall erkennen konnte!
Ronja ist nun also trächtig. In ca 2 Wochen müsste es soweit sein. Meine Schwester ist außer sich.
Jetzt ist es so, dass Ronja läufig wurde, 3 Tage bevor meine Schwester sie in die Tierpension gegeben hat. Das heißt jetzt also, dass sie während der Zeit in der Tierpension gedeckt wurde!!! Meine Schwester hat das dort extra angesagt, also dass Ronja seit 3 Tagen läufig ist.
Nun fragt sie sich, ob sie da irgendwas gegen die Tierpension unternehmen kann. Schließlich hat sie nun, mal von den Komplikationen die auftreten können und allem, viele Kosten die auf sie zukommen. Hätte da die Tierpension nicht aufpassen müssen? Die haben doch auch eine Sorgfaltspflicht oder?

Ich hoffe ihr könnt uns helfen!
Vielen lieben Dank und viele Grüße,
Dani
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

was für eine bescheidene Situation...

Ja, die Pension hat eine Sorgfaltspflicht und eine Aufsichtspflicht. Sie hätten eine läufige Hündin ja auch ablehnen können.

Ich würde mir aber ehrlich gesagt einen Anwalt nehmen. Erstmal sollte sie die Pension über die ungewollte Trächtigkeit informieren und gucken, wie die drauf reagieren. Wenn möglich würde ich meine Ansprüche anwaltlich durchsetzen lassen. Wenn die Pansion sich quer stellt (wovon ich mal ausgehe), wird das ohne Unterstützung schwierig.

Ich habe mal gegooglet und in den AGB einiger Pensionen einen Haftungsausschluß gefunden, sollte eine Hündin während des Aufenthalts läufig werden und gedeckt werden. Ob das rechtens ist, weiß ich allerdings nicht. Schaut doch bitte mal genau in Euren Pensionsvertrag.

Alles Gute für die Geburt und die Dötzchen.

Liebe Grüße

BETTY und Ronja
 
Hi Betty,
danke für deine Antwort!
Also sie hat die Pension schon angerufen, die haben ja von der Läufigkeit gewusst und Ronja trotzdem genommen. Die haben jedoch gesagt, dass das ja ihr eigenes Riskio war und ihr das ja klar sein muss. In den AGB´s steht nichts zum Thema Läufigkeit. Und die Hündin, die sie vor Ronja hatte, hatte sie ja auch schon öfter dort abgegeben und es gab nie Probleme.
Es ist wirklich Mist, sie kennt sich mit diesem ganzen Thema überhaupt nicht aus. Für sie stand es noch nie überhaupt zur Debatte mal Welpen zu bekommen. Und nun steht sie kurz vor der Geburt der Welpen und hat keinen blassen Schimmer. Ich werde ihr ja einiges erklären können, was sie sich jetzt alles besorgen muss. Aber ich habe noch nie Welpen mitaufgezogen. Es ist echt alles großer Mist.

Nun fragt sie sich natürlich, ob sie überhaupt einen Anwalt einschalten soll. Aber auf der anderen Seite geht es ja jetzt schon um einiges an Geld (den Aufwand und die Sorgen, Zeit etc mal ausgenommen) und da wird ja alleine schon für die Anschaffung einer Wurfkiste und dem ganzen Kram einiges dazu kommen. Dann noch die Aufzucht der Welpen, Impfungen, Entwurmungen usw. Und, das hoffen wir natürlich nicht, was ist wenn z.B. ein Kaiserschnitt gemacht werden muss? Das ist ja dann auch nicht gerade billig. Also so oder so, es kostet in jeder Hinsicht viel...

Sie würde auch gerne auf derartiges aufmerksam machen, aber ich denke nicht, dass es erlaubt ist den Namen der Pension zu nennen und andere zu "warnen" oder?

LG Dani
 
Hallo,

das ist immer so eine zweischneidige Sache. Grundsätzlich sind wir hier im Forum immer dafür, das Kind auch beim Namen zu nennen, wenn die Äußerungen auch den Tatsachen entsprechen. In diesem Fall ist es völlig okay, die Pension zu nennen. Zumal ich mir gerne mal die AGB anschauen würde.

Ob man davor nun warnen sollte, bin ich mir gar nicht sicher. Scheint ja doch gängig zu sein, daß Pensionen die Haftung bei einem Deckackt in deren Obhut ausschließen.

Liebe Grüße

BETTY und Ronja
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Betty,

also meine Schwester will am Montag nen Termin bei nem Anwalt machen, so schnell wie möglich. Ich werde mitgehen. Sie hat gerade mit Bruder ihres Mannes telefoniert, der ist zwar kein Anwalt, aber Richter im Zivilrecht und der hat ihr gesagt sie solle sich einen Anwalt nehmen und auf Schadensersatz bestehen, wenn nötig klagen. Da Tiere ja vorm Gesetz als Sache gelten (leider), gilt es seiner Meinung nach als eine Art Sachbeschädigung. Da ein Gegenstand sobald er einer Person anvertraut wird und somit in die Obhut gegeben wird, auch pfleglich zu behandeln ist und alles zu unterlassen ist, was schadet (ich kann das wörtlich schlecht wiedergeben :zwinkern2: )
Und ich werde mich da vorher auch nochmal informieren, bevor ich hier den Namen aufschreibe, nicht dass ich dann irgendwie belangt werden kann. Bin in solchen Sachen immer seeehr vorsichtig.
Gerade wenn es sogar zu einer Verhandlung kommen sollte, nicht dass der Anwalt der Pension dann vorbringt ich habe hier gehetzt oder so. Ich bin juristisch jetzt nicht soooo gut dabei, aber ich will da lieber auf Nummer Sicher gehen...


LG und gutes Nächtle
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

so wurde in einem anderen Forum auch argumentiert. Der "Gegenstand" wurde zur Pflege überlassen und defekt/verändert wieder zurückgegeben. Klingt hart, wenn wir hier über unsere Hunde sprechen, aber eventuell ist das eine Grundlage für die Forderung...!?

Der Anwalt wird sich dazu auch den Vertrag und die AGB der Pension ansehen.

Liebe Grüße

BETTY und Ronja
 
:winken4:

Genau, so ähnlich hat meine Schwester mir das auch erklärt. Und wir hoffen natürlich, dass das positiv ausgeht. In erster Linie für Hündin und Welpen aber eben auch für ihren Geldbeutel. Nun verdienen sie und ihr Mann recht ordentlich, sodass sie wirklich das beste für Ronja und Welpis kaufen kann, das ist ja schonmal beruhigend. Schließlich gibt es ja auch viele Menschen, die Hunde haben und eben nicht das nötige Kleingeld für derartige Ausgaben hätten. Und sie will die Welpen (wie immer diese jetzt auch aussehen werden, ist ja schon spannend, denn keiner weiß, welcher Rüde das Vergnügen hatte) ja nur gegen eine Schutzgebühr abgeben. Diese Schutzgebühr wird wohl kaum ihre Ausgaben decken.
Bitte :zustimmung: Daumen drücken :)

Liebe Grüße Dani
 
Vielleicht irre ich mich, aber diverse Haftpflichtversicherungen bei Hunden übernehmen Kosten eines Wurfs, wenn etwas 'blöd gelaufen' ist. :nachdenklich1:
 
:winken4:

Also ich glaube meine Schwester hat gar keine Haftpflicht :nachdenklich1:

Am kommenden Dienstag hat sie einen Termin bei ihrem Anwalt.
Ich danke euch für eure Antworten.

Liebe Grüße, Dani
 
:winken4:

Also ich glaube meine Schwester hat gar keine Haftpflicht :nachdenklich1:

Hallo,

das ist nicht nur im vorliegenden Fall ziemlich dumm (sorry).

Unter Umständen hätte die durchaus hier gegriffen.

Liebe Grüße

BETTY und Ronja

PS.: Der Halter haftet auch für seinen Hund, wenn er ihn in Obhut anderer gibt...sollte man bedenken.
 



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