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Ja, eben. Und darauf bezieht es sich.Beitrag Nr. 5 stammt von Deer...
Das ist nur politisches Amtsgschwurbel. Da steht praktisch nur, dass die Person gewisse, nicht konkret benannte Fähigkeiten haben muss, um von einer Behörde zugelassen zu werden. Was konkret ein Züchter oder Vermehrer oder Trainer können muss, steht da überhaupt nicht!der § 11 ist erst mal nur die Voraussetzung dafür beruflich mit Tieren zu arbeiten.
Da hat aber jemand viel Meinung zum 11er und wenig Ahnung.Die Leute quatschen nur von §11. Hunde-Trainer ist ein total dehnbarer Begriff. Joa... der oder die muss Schulungen besucht haben. Welche Schulungen genau bei welchem staatlichen Institut mit welchen nachweisbaren Prüfungen und Diplomen...
schreib ich doch. Habe ich gerade kopiert aus I.Net. "Gesetzte , Tierschutzgesetzt, Bundesamt "Nö, Geld verdienen darfst Du als Trainer nur, wenn Du den Sachkundenachweis nach §11 Abs1 Ziffer 8 Buchstabe f (das ist für Trainer) TierSchG bestanden hast und diesen nachweisen kannst.
wieder mal nachkorrigiert...?schreib ich doch.