Mit Mini Pitbull zum Wesenstest ?

Meines Wissens nach ist es so: Wenn jemand in deinem Hund einen Listenhund vermutet, wird die Gemeinde wahrscheinlich erst einmal die Papiere des Hundes verlangen. Hat man einen Rassehund aus einem Verein und dementsprechend Papiere, ist die Sache natürlich schnell geklärt. Hat man keine, oder einen Mischling (der ja ebenfalls keine hat), wird ein Sachverständiger den Hund begutachten. Manchmal hat man Glück, zum Beispiel wenn der Hund aus dem Tierheim kommt und dort bereits von Fachkundigen als Mix aus bestimmten Rassen bestimmt wurde, aber in der Regel kenne ich es so, dass der Sachverständige dennoch den Hund ansieht. Und dieser entscheidet dann, ob es sich um einen Listenhund handelt oder nicht. In einigen Fällen wird der Hund sogar eingezogen, zum Beispiel wenn der Hund eindeutig als Listenhund, oder Listenhundmix bestimmt wird, aber der Halter keinen Sachkundenachweis hat. Dann muss er diesen nachholen, ehe er mit seinem Hund einen Wesenstest macht und ihn somit dann auch zurückbekommt.

Hier sind die Sachverständigen, die ich kenne, eigentlich sehr gut gebildet und meistens durchaus in der Lage zu bestimmen, ob da ein Listenhund drin ist oder nicht, zumindest wenn man das äußerlich relativ gut sehen kann, oder eben nicht. Es gibt ja auch Listenhundemixe, die gar nicht danach aussehen (mein Rüde wird IMMER für einen Labradormix gehalten, nur ganz ganz wenige sehen da einen Pitbull).

Das heißt: Wenn dich jemand anzeigt, weil er in deinem Hund einen Listenhund vermutet, KANN es passieren, dass er damit durchkommt. Hast du einen Listenhund und die nötige Sachkunde, die Haltererlaubnis, den Wesenstest, etc, ist die Anzeige natürlich hinfällig, du hast ja alles was du brauchst, um den Hund halten zu dürfen. Kannst du eindeutig anhand von Papieren beweisen, dass dein Hund kein Listenhund ist, ist auch alles okay. Ist es ein Mix und dieser sieht nicht gerade aus wie ein flauschiger Colliemix oder ein Zwergspitzmix, sondern hat eventuell Merkmale einer Listenhunderasse, kann es sein, dass ein Sachverständiger den Hund begutachtet und ein Urteil fällt.

Komisch ist es nur, wie in deinem geschilderten Fall, dass einem Hundebesitzer ein Wesenstest aufgezwungen wird, obwohl er eindeutig keinen Listenhund hat und außerdem kein belegbarer Zwischenfall vorliegt, der einen Wesenstest nötig machen würde. Ich hätte mich dagegen gewehrt, denn rechtens kann das nicht sein, vor allem nicht, wenn er Papiere hat, die ein Missverständis wegen "normaler Bullterrier" und "Miniatur Bullterrier" ausschließen.
 
Danke Kailyn für deine sehr ausführliche Antwort. Genau das hat mich interressiert ,:danke:
und wie schon geschr.er hatte auch ohne diese Anzeige vor diesen Test zu machen, vielleicht ist er deshalb nicht dagegen angegangen.:denken3:
Schon bevor er den Hund hatte sprach er davon diesen Test auf jeden fall zu machen.
Ich habe nur nicht verstanden das Jemand aus fadenscheinigen Gründen mit so einer Anzeige durchkommt.

sammybi
 



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