Frage zum Leinenzwang

Ich habe einmal eine Frage, im Internet habe ich schon gegoogelt ich bin aber nicht wirklich schlau draus geworden:
Soweit ich weiß, gibt es doch ein Gesetz, dass große Hunde in der Stadt angeleint werden müssen oder sehe ich das falsch?

Mir ist es heute passiert, dass ich vor das Haus gehe mit meiner kleinen und da eine junge Frau mitten auf der Straße (hier ist nicht großartig befahren aber trotzdem) einen großen Schäferhund unangeleint einen Ball suchen ließ. Ist so etwas zulässig? Ich kann es mir nicht vorstellen.
Meine kleine war angeleint und hat sich erschrocken, fing an herumzubellen, die Frau konnte ihren Schäferhund so gerade noch zurückhalten.
Meiner Meinung nach müssen Hunde in der Größenordnung eines Schäferhundes angeleint werden schon zum Schutz anderer Tiere.
Mal abgesehen davon, dass die ihr eigenes Tier selber in Gefahr bringen, wenn sie das Tier auf der Straße spielen lassen. ^^
 
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Dort wo Leinenpflicht ist, müssen alle Hunde angeleint sein, egal ob groß oder klein.
Die Leinenpflicht besteht innerhalb bebauter Gebiete, in NRW ist es jedenfalls so.
 
Ok, da gilt des Landeshundegesetz NRW.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2820041209115743048#det372687

Und das regelt in § 2 Abs. 2 die Bereiche, in denen Hunde angeleint sein müssen:

"(2) Hunde sind an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen

1. in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,

2. in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,

3. bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,

4. in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten."

Würdest Du in einer Fußgängerzone wohnen, müsste der Hund angeleint sein.
So wie Du es beschreibst, wohnst Du aber in einer ruhigen Gegend, dann besteht jedenfalls keine gesetzliche Leinenpflicht nach § 2 Abs. 2 LHundeG.

Womöglich aber eine nach § 2 Abs. 1, wonach Hunde so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen sind, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.

So wie Du es beschreibst, war es für Deinen Hund ja recht knapp.

Wohnt die denn auch bei Euch in der Gegend oder war sie zufällig mal da?
 
So wie Du es beschreibst, war es für Deinen Hund ja recht knapp.

Nichts für ungut, es war ja keiner von uns dabei, aber man kann den Beitrag der TE auch anders lesen.

Losgekläfft hat der kleine Hund beim Anblick des Großen. Das bedeutet nicht automatisch, dass der große Hund dem kleinen Hund nach dem Leben trachtet nur weil er sich auf den kleinen Hund zu bewegt. :denken24:

Ich würde mit dem Kleinhund üben, dass er nicht aus allen Wolken fällt, wenn er einen anderen Hund sieht. :zwinkern2:
 
Ok, da gilt des Landeshundegesetz NRW.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2820041209115743048#det372687

Und das regelt in § 2 Abs. 2 die Bereiche, in denen Hunde angeleint sein müssen:

"(2) Hunde sind an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen

1. in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,

2. in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,

3. bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,

4. in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten."

Würdest Du in einer Fußgängerzone wohnen, müsste der Hund angeleint sein.
So wie Du es beschreibst, wohnst Du aber in einer ruhigen Gegend, dann besteht jedenfalls keine gesetzliche Leinenpflicht nach § 2 Abs. 2 LHundeG.

Womöglich aber eine nach § 2 Abs. 1, wonach Hunde so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen sind, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.

So wie Du es beschreibst, war es für Deinen Hund ja recht knapp.

Wohnt die denn auch bei Euch in der Gegend oder war sie zufällig mal da?

Die wohnen 2 Straßen weiter, normalerweise geht auch ein Mann mit dem Hund raus und der leint ihn immer an. Ich schätze, dass es die Tochter war, sie war noch sehr jung, und ließ den Hund eben mitten auf der Straße Ball spielen, hat ihn sogar noch animiert dazu. Total beschränkt, da hier in der Gegend große Wiesen, auf denen sie den Hund frei herumlaufen lassen kann, fußläufig zu erreichen sind.

Hier die Straße ist eigentlich nicht sehr befahren, es sind aber Parkplätze da, und es kann immer mal ein Auto um die Ecke kommen,, es ist auch keine 30-Zone.
Abgesehen davon sollte man schon Verständnis haben dass es für andere unangenehm ist, aus dem Haus zu kommen, und dann so ein großer Hund frei herumläuft, hier sind ja auch mehrere Häuser. Ist ja nicht so, dass die Gegend nur leer ist, auch wenn es keine Hauptstraße ist.
 
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Die wohnen 2 Straßen weiter, normalerweise geht auch ein Mann mit dem Hund raus und der leint ihn immer an. Ich schätze, dass es die Tochter war, sie war noch sehr jung, und ließ den Hund eben mitten auf der Straße Ball spielen, hat ihn sogar noch animiert dazu. Total beschränkt, da hier in der Gegend große Wiesen, auf denen sie die Hunde frei herumlaufen lassen kann, fußläufig zu erreichen sind.

Hier die Straße ist eigentlich nicht sehr befahren, es sind aber Parkplätze da, und es kann immer mal ein Auto um die Ecke kommen,, es ist auch keine 30-Zone.
Abgesehen davon sollte man schon Verständnis haben dass es für andere unangenehm ist, aus dem Haus zu kommen, und dann so ein großer Hund frei herumläuft, hier sind ja auch mehrere Häuser. Ist ja nicht so, dass die Gegend nur leer ist, auch wenn es keine Hauptstraße ist.

Hallo, du erwartet doch nicht im Ernst, daß sich jeder an die Verordnungen hält, so blauäugig darf man nicht sein
Du mußt immer und ueberall damit rechnen , auf " Großhunde " zu stoßen.
Ob angeleint oder nicht.
Und lernen damit umzugehen.
Tip. Lies dich mal ein Büschen durch hier dann versteht du vlt. was gemeint ist..
 
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Hallo, du erwartet doch nicht im Ernst, daß sich jeder an die Verordnungen hält, so blauäugig darf man nicht sein
Du mußt immer und ueberall damit rechnen , auf " Großhunde " zu stoßen.
Ob angeleint oder nicht.
Und lernen damit umzugehen.
Tip. Lies dich mal ein Büschen durch hier dann versteht du vlt. was gemeint ist..

Sicher begegnen mir öfters Großhunde.
Aber sicherlich nicht häufig welche die auf der Straße völlig frei spielen.
Also ich finde das schon ungewöhnlich.

Die Frau hat erst in dem Moment, wo der Schäferhund sich zu meiner hinbewegen wollte, den Hund zurückgehalten d.h.: sie war so vertieft im Spielen mit dem Schäferhund, dass sie meiinen bellenden Hund gar nicht registriert hatte, das heißt aber auch, dass sie es noch nicht einmal mitbekommen hätte, wenn ein Auto gekommen wäre. Ich finde das unverantwortlich. Auch dem eigenen Hund gegenüber.

Davon abgesehen sind die meisten Leute schon vernünftig genug, ihre Hunde spätestens, wenn sie sehen, dass ein anderer Hund entgegenkommt, anzuleinen oder wenigstens festzuhalten.
 
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