Meine Bekannte hat den Hund dann zu sich ins Haus geholt, weil es -15°Grad draußen war, und der Hund jämmerlich jaulte und in seinem eigen Kot lag!
Das hat sie nicht zu tun, auch wenn es in bester Absicht geschah. Dafür gibt es Polizei oder eben das Vet.-Amt.
Die regieren auch, wenn sie sachlich informiert und am besten mit Foto angeschrieben werden.
Anrufe mit gaaaaanz schrecklichen Tierschutzdingen, die sooooofort bereinigt werden müssen, kriegen die 50 mal am Tag.
Ich sagte zu ihr eben am Telefon, sie soll umgehend den Tierschutzverein anrufen. Wenn sie es nicht macht, würde ich es machen! Sie hat jetzt Panik, dasssie wegen Hausfriedensbruch einen drauf bekommt, da sie ja den Hund einfach vom Grundstück geholt hat.
Hausfriedensbruch setzt voraus, dass der Täter weiss, dass er den Hausfrieden bricht. Er muss also vorher des Grundstückes verwiesen worden sein.
Weitere Straftaten (Diebstahl, schwerer Diebstahl, Unterschlagung) scheiden eher aus, weil die Zueignungsabsicht fehlt.
Bleibt Sachbeschädigung, wenn sie den Zwinger beschädigt haben sollte.
Um jeden Verdacht der Zueignungsabsicht von vorneherein zu vermeiden, sollte die Bekannte jetzt schnell die Polizei anrufen und den Vorgang schildern.
Beweise für ihr Handeln möglichst sichern oder ggf. noch besorgen (Fotos des Zwingers).
Für sie spricht natürlich, dass die eine tierschutzwidrige Haltung abmildern wollte, denn nach § 8 der u.a. TierSchHuV hat der Halter seine Pflichten grob verletzt.
Wie ist die Rechtslage, darf ein TSV den Hund den Hund "einziehen"? Was ist wenn die Familie behauptet, der Hund wäre zwischendurch auch drin??
Was genau kann der TSV dagegen unternehmen??
Der TSV darf nicht einziehen und hat ansonsten auch kein hoheitlichen Befugnisse. Die dürfen also nichts - und das ist bei aller Emotionalität auch gut so. Die können natürlich hingehen, mit den Eigetümern reden und die zu bewegen versuchen, den Hund freiwillig abzugeben. Der TSV darf nichts, was nicht jeder andere Private auch dürfte.
Wenn die Familie behauptet, der Hund sei zwischenzeitlich im Hause - siehe dazu unten - muss ihr das Gegenteil bewiesen werden.
Das Tier muss da weg! So bald wie möglich...bin gerade sehr schockiert und aufgewühlt. Vor allem weil anscheinend ganz viele Leute, einschl meiner Bekannten, solch einer Hundehaltung lange tatenlos zugeschaut haben, aus Angst vor Konsequenzen für sie selbst!
Das Halten von Hunden in Zwingern ist zulässig, soweit der Zwinger den gesetzlichen Vorschriften entspricht und das Tier - siehe oben - den gesetzlich notwendigen Sozialkontakt hat. Das ist in § 2 sehr schwammig formuliert, Regelungen über die Anforderungen an den Zwinger finden sich in § 6.
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/__2.html
Gegen den Willen der Eigentümer des Hundes ist da - vorausgesetzt, der Zwinger ist in Ordnung - nichts oder nur sehr wenig zu machen.
Daher solltest Du nicht allzu viel Hoffnung entwickeln.