Hund ohne Familienanschluss! Bitte um Hilfe

Meine Bekannte hat den Hund dann zu sich ins Haus geholt, weil es -15°Grad draußen war, und der Hund jämmerlich jaulte und in seinem eigen Kot lag!

Das hat sie nicht zu tun, auch wenn es in bester Absicht geschah. Dafür gibt es Polizei oder eben das Vet.-Amt.
Die regieren auch, wenn sie sachlich informiert und am besten mit Foto angeschrieben werden.
Anrufe mit gaaaaanz schrecklichen Tierschutzdingen, die sooooofort bereinigt werden müssen, kriegen die 50 mal am Tag.

Ich sagte zu ihr eben am Telefon, sie soll umgehend den Tierschutzverein anrufen. Wenn sie es nicht macht, würde ich es machen! Sie hat jetzt Panik, dasssie wegen Hausfriedensbruch einen drauf bekommt, da sie ja den Hund einfach vom Grundstück geholt hat.

Hausfriedensbruch setzt voraus, dass der Täter weiss, dass er den Hausfrieden bricht. Er muss also vorher des Grundstückes verwiesen worden sein.
Weitere Straftaten (Diebstahl, schwerer Diebstahl, Unterschlagung) scheiden eher aus, weil die Zueignungsabsicht fehlt.
Bleibt Sachbeschädigung, wenn sie den Zwinger beschädigt haben sollte.
Um jeden Verdacht der Zueignungsabsicht von vorneherein zu vermeiden, sollte die Bekannte jetzt schnell die Polizei anrufen und den Vorgang schildern.
Beweise für ihr Handeln möglichst sichern oder ggf. noch besorgen (Fotos des Zwingers).

Für sie spricht natürlich, dass die eine tierschutzwidrige Haltung abmildern wollte, denn nach § 8 der u.a. TierSchHuV hat der Halter seine Pflichten grob verletzt.

Wie ist die Rechtslage, darf ein TSV den Hund den Hund "einziehen"? Was ist wenn die Familie behauptet, der Hund wäre zwischendurch auch drin??
Was genau kann der TSV dagegen unternehmen??

Der TSV darf nicht einziehen und hat ansonsten auch kein hoheitlichen Befugnisse. Die dürfen also nichts - und das ist bei aller Emotionalität auch gut so. Die können natürlich hingehen, mit den Eigetümern reden und die zu bewegen versuchen, den Hund freiwillig abzugeben. Der TSV darf nichts, was nicht jeder andere Private auch dürfte.
Wenn die Familie behauptet, der Hund sei zwischenzeitlich im Hause - siehe dazu unten - muss ihr das Gegenteil bewiesen werden.

Das Tier muss da weg! So bald wie möglich...bin gerade sehr schockiert und aufgewühlt. Vor allem weil anscheinend ganz viele Leute, einschl meiner Bekannten, solch einer Hundehaltung lange tatenlos zugeschaut haben, aus Angst vor Konsequenzen für sie selbst!

Das Halten von Hunden in Zwingern ist zulässig, soweit der Zwinger den gesetzlichen Vorschriften entspricht und das Tier - siehe oben - den gesetzlich notwendigen Sozialkontakt hat. Das ist in § 2 sehr schwammig formuliert, Regelungen über die Anforderungen an den Zwinger finden sich in § 6.

https://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/__2.html

Gegen den Willen der Eigentümer des Hundes ist da - vorausgesetzt, der Zwinger ist in Ordnung - nichts oder nur sehr wenig zu machen.
Daher solltest Du nicht allzu viel Hoffnung entwickeln.
 
Für sie spricht natürlich, dass die eine tierschutzwidrige Haltung abmildern wollte, denn nach § 8 der u.a. TierSchHuV hat der Halter seine Pflichten grob verletzt.

Was wir aber nicht definitiv wissen.

Sie kann im Nachhinein schlecht irgendwelche Beweise erbringen.
Der Halter kann sagen, dass der Hund täglich einmal gefüttert wurde. Wie wil man das Gegenteil beweisen?
Dass Kot im Zwinger war, kann vorkommen. Niemand muss seinem Hund Stubenreinheit beibringen.

Wenn der Zwinger die richtige Größe hat, macht der Halter nichts Verbotenes.
 
Sie haben gar nicht verstanden warum der Hund überhaupt geholt wurde, nur weil sie von Freitagmorgen bis Sonntagnachmittag weg waren, und was sie sich so aufregen würde.

Ein Hund braucht nicht täglich Wasser und Futter, Wölfe bräuchten das schließlich auch nicht, und wenn sie in den Zwinger ihre Haufen macht, und durch den Urin läuft sei das doch nicht tragisch, die Hundehütte in der sie schläft im Zwinger sei ja sauber.

Die Hütte ist wohl isoliert innen, ist aber vorne komplett offen. Ist doch sinnfrei, oder nicht?
 
Besteht denn keine Möglichkeit, mal im Guten mit den Leuten zu reden?
Dass sie einsehen, dass sie was falsch machen?
 
Was wir aber nicht definitiv wissen.

Sie kann im Nachhinein schlecht irgendwelche Beweise erbringen.
Der Halter kann sagen, dass der Hund täglich einmal gefüttert wurde. Wie wil man das Gegenteil beweisen?
Dass Kot im Zwinger war, kann vorkommen. Niemand muss seinem Hund Stubenreinheit beibringen.

Wenn der Zwinger die richtige Größe hat, macht der Halter nichts Verbotenes.

Ich hab darauf abgestellt, dass die Halter von Freitag bis Sonntag nicht anwesend waren, der Hund unversorgt allein und eben ohne Futter und Wasser war.
Und das dies natürlich eine Tatsache und keine Vermutung ist.

Sollte das nicht der Fall sein, hast Du Recht.

Zu den Beweisen: wenn sie Fotos von dem Zwinger ohne Futter und Wasser hat, ggf. Zeugen, ist das vorteilhaft für sie. Beim Schreiben des o.a. langen Beitrages wusste nicht noch nicht, dass der Hund wieder zurück ist. Dann macht das natürlich keinen Sinn mehr.
 
Zuletzt bearbeitet:
So, mal angenommen, jetzt ist der Zwinger tatsächlich zu klein. Und dann? Bekommen die doch sicher erstmal nur die Auflage, einen größeren zu bauen, und der Hund lebt dann immer noch allein draußen.

Heimlich filmen (über mehrere Tage) darf man den Zwingerbereich nicht, oder?
 
Ein Hund braucht nicht täglich Wasser und Futter, Wölfe bräuchten das schließlich auch nicht, und wenn sie in den Zwinger ihre Haufen macht, und durch den Urin läuft sei das doch nicht tragisch, die Hundehütte in der sie schläft im Zwinger sei ja sauber.

Da würde dann, der von Dieter erwähnte § 8 der u.a. TierSchHuV greifen, da ist von täglicher Kontrolle
die Rede.
 
Ich hab darauf abgestellt, dass die Halter von Freitag bis Sonntag nicht anwesend waren, der Hund unversorgt allein und eben ohne Futter und Wasser war.
Und das dies natürlich eine Tatsache und keine Vermutung ist.

Sollte das nicht der Fall sein, hast Du Recht.

Da bin ich mir sogar sicher, dass es so war. :jawoll:

Aber sie kann es halt leider nicht beweisen.:traurig7:
 
Besteht denn keine Möglichkeit, mal im Guten mit den Leuten zu reden?
Dass sie einsehen, dass sie was falsch machen?

Das ist schon alles passiert. Meine Bekannte würde Leska sogar zu sich nehmen tagsüber! Sie ist ganztägig zuhause da ihr Sohn Schwerstbehindert ist, und sie ihn zuhause pflegt.

Aber sie finden ihre Hundehaltung so wie sie ist absolut in Ordnung. Der Hund soll das Haus bewachen, und sonst nichts.
 
Am Ende des Eröffnungsbeitrages ist ja die Rede von mehreren Menschen, die dieser Haltung tatenlos zugeschaut haben. Das kann ja nach Lage der Dinge nur in der Nachbarschaft sein. Da werden evtl. noch andere Leute wissen, dass die Halter über mehrere Tage abwesend waren.


So, mal angenommen, jetzt ist der Zwinger tatsächlich zu klein. Und dann? Bekommen die doch sicher erstmal nur die Auflage, einen größeren zu bauen, und der Hund lebt dann immer noch allein draußen.

Heimlich filmen (über mehrere Tage) darf man den Zwingerbereich nicht, oder?

Ja, das ist der übliche Weg. Auflage, Fristen, Kontrolle. Der Hund würde weiter so gehalten, das ist ja legal.

Heimlich filmen ist zumindest grenzwertig und üblicherweise nach Datenschutzrecht verboten. Allein als Beweismittel für die Behörde aber (gerade noch) zulässig.
Dann müsste aber 24 Stunden gefilmt werden, ansonsten der Halter behauptet, just nach der Aufnahme dem Hund Freilauf gewährt zu haben. Es ist ich ja nicht verboten, dass von 19.00 bis 21.00 Uhr zu machen.
 
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