Hund ohne Familienanschluss! Bitte um Hilfe

Immer her damit, gerne auch per PN. :jawoll:

Da die Geschichte verjährt ist, schreibe ich sie mal.
Zu meinen Tierheimzeiten hatten wir zweimal einen entlaufenen Fundhund bei uns.
Ein total süßer menschenbezogener Kerl, den ich sofort ins Herz geschlossen hab.

Das erste Mal haben ihn die Besitzer wieder abgeholt, das zweite Mal habe ich ihn zu den Besitzern zurückgebracht. Da hat er einen riesigen Anschiss bekommen, weil er weggelaufen ist und die Besitzer haben ihn sofort an eine Kette auf dem Hof gemacht. Ich war entsetzt.

Auf meinen Protest hin haben sie erklärt, dass sie nun mal keinen Zaun haben (an einer befahrenen Straße) und arbeiten müßten tagsüber. Weil der Hund immer wegläuft, musste er an die Kette.

Weil ich in der Nähe wohnte, bin ich oft dort vorbeigefahren und musste immer sehen, dass der kleine Kerl den ganzen Tag bis zum späten Abend alleine auf dem Hof an der Kette war.
Eines Abends fuhr ich mal wieder an diesem Haus vorbei und vor mir auf der Straße lief der kleine Hund.
Ich vermute, dass der Hund abends einfach rausgelassen wurde, damit er spazieren gehen kann.

Ich habe den Hund nicht geklaut..... ich hab nur angehalten und die Autotür aufgemacht. Auf mein Rufen erkannte er mich sofort wieder und ist freudig zu mir ins Auto gesprungen. Im Leben hätte ich ihn nicht zu diesen Leuten zurückbringen können. Also bin ich zu Freunden gefahren, die etwas weiter weg wohnen. Wir haben ein wunderschönes Zuhause bei wirklichen Hundefreunden für ihn gefunden.

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Möglicherweise hat der Züchter in seinem Vertrag stehen, dass er bei nicht artgerechter Haltung den Hund zurück holen kann.

Ein Züchter kann den Hund da nicht einfach wegholen und auch nicht auf Herausgabe klagen, wenn das Vet-Amt die Haltung in Ordnung findet.
 
In den meisten Verträgen ist Zwingerhaltung ausgeschlossen.
Zumal die Familie ja gegen das Tierschutzgesetz verstößt.
Oft reicht auch ein Brief von einem Anwalt, damit die Leute einknicken.
 
Zuckerwatte, in Verträgen kann nur das eingefordert werden, was rechtlich möglich ist, wie z. B. das Vorkaufsrecht.
Man kann weder ein Besuchs- und Kontrollrecht einfordern noch eine bestimmte Haltung des Hundes.

Zumal die Familie ja gegen das Tierschutzgesetz verstößt.
Oft reicht auch ein Brief von einem Anwalt, damit die Leute einknicken.

Auflagen zur Einhaltung der Hundehaltungsverordnung kann nur eine Behörde erteilen.
Wenn die Leute dann den Zwinger vergrößern, kann man ihnen nichts mehr.
Man kann natürlich versuchen, über einen Anwalt etwas zu erreichen. Aber einklagen kann man nichts wenn die Leute sich nicht einschüchtern lassen.
 
Du kannst in Verträgen alles vereinbaren, und es ist auch rechtsgültig, wenn beide Parteien einverstanden sind.
Einzig kannst du nicht einen Gewährleistungsausschluss vereinbaren.
Wobei, sogar dass, wenn du kein gewerblicher Züchter, sondern ein Hobbyzüchter bist.
 
Du kannst in Verträgen alles vereinbaren, und es ist auch rechtsgültig, wenn beide Parteien einverstanden sind.

Nein, das Problem hat man ja auch mit den sogenannten Schutzverträgen im Tierschutz.

Zitat:
"Auf der anderen Seite können sich jedoch die Tierheime nach der Zahlung der vereinbaren Gegenleistung für das Tier nicht das Eigentum daran vorbehalten oder sich umfangreiche Auskunfts- und Kontrollrechte vorbehalten, die deutlich in die Persönlichkeitsrechte der Erwerber eingreifen."


https://www.anwalt.de/rechtstipps/tier-schutzvertraege-auf-dem-pruefstand_008867.html
 
Weil die auch keine Privatverträge aufsetzen.
Es geht hier immer um Privat und Gewerblich.
Glaub mir. Mein Mann ist Anwalt und hat damals bei meinen vermittlungstieren alles so geregelt, dass die Hieb und stichfest sind.
Auch bei Züchtern ist das so. Wenn gewerblich züchten (3 intakte Hündinnen oder 3 Würfe im Jahr) sind die Verträge nur bedingt gültig. Wenn sie aber eine private Hobbyzucht haben, dann sind sie im vollen Umfang gültig.
Wie dem auch sei. Ein Versuch ist es auf alle Fälle wert, und wenn der Züchter dem Hundehalter nur Angst einjagt.
 
Die Dame von der Tierhilfe hat meine Bekannte angerufen. Das Vet Amt wollte heute noch, spätestens morgen eine Besichtigung machen!!!

Sie hat bis jetzt allerdings nicht mitbekommen ob schon jemand da war...

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Da die Geschichte verjährt ist, schreibe ich sie mal.
Zu meinen Tierheimzeiten hatten wir zweimal einen entlaufenen Fundhund bei uns.
Ein total süßer menschenbezogener Kerl, den ich sofort ins Herz geschlossen hab.

Das erste Mal haben ihn die Besitzer wieder abgeholt, das zweite Mal habe ich ihn zu den Besitzern zurückgebracht. Da hat er einen riesigen Anschiss bekommen, weil er weggelaufen ist und die Besitzer haben ihn sofort an eine Kette auf dem Hof gemacht. Ich war entsetzt.

Auf meinen Protest hin haben sie erklärt, dass sie nun mal keinen Zaun haben (an einer befahrenen Straße) und arbeiten müßten tagsüber. Weil der Hund immer wegläuft, musste er an die Kette.

Weil ich in der Nähe wohnte, bin ich oft dort vorbeigefahren und musste immer sehen, dass der kleine Kerl den ganzen Tag bis zum späten Abend alleine auf dem Hof an der Kette war.
Eines Abends fuhr ich mal wieder an diesem Haus vorbei und vor mir auf der Straße lief der kleine Hund.
Ich vermute, dass der Hund abends einfach rausgelassen wurde, damit er spazieren gehen kann.

Ich habe den Hund nicht geklaut..... ich hab nur angehalten und die Autotür aufgemacht. Auf mein Rufen erkannte er mich sofort wieder und ist freudig zu mir ins Auto gesprungen. Im Leben hätte ich ihn nicht zu diesen Leuten zurückbringen können. Also bin ich zu Freunden gefahren, die etwas weiter weg wohnen. Wir haben ein wunderschönes Zuhause bei wirklichen Hundefreunden für .


Mal angenommen meiner Bekannten würde das gleiche passieren: Die Hündin haut da irgendwie ab, sie packt sie in's Auto und bringt sie dann irgendwo anders hin.
In Zeiten der Registrierungen per Chip wäre es nicht ganz so einfach, oder?

Wobei ich nicht mal sicher wäre, ob die Leute überhaupt großartig suchen würden. Die holen sich dann halt einen anderen.
 
Mal angenommen meiner Bekannten würde das gleiche passieren: Die Hündin haut da irgendwie ab, sie packt sie in's Auto und bringt sie dann irgendwo anders hin.

Ich kann diese Chips ja nicht leiden, weil nicht erwiesen ist, dass die keinerlei Schaden im Körper anrichten.
(Sie sind als Sondermüll zu entsorgen.)

Darum habe ich mich mal erkundigt, ob man die entfernen kann bei meinen Hunden aus dem Tierschutz.
Die sitzen in der Regel direkt unter der Haut. Mit einer kleinen örtlichen Betäubung wären die entfernt.

In Zeiten der Registrierungen per Chip wäre es nicht ganz so einfach, oder?

Wenn "entlaufene" Hunde nicht im Tierheim landen, liest den Chip ja erstmal niemand aus.
 
Darum habe ich mich mal erkundigt, ob man die entfernen kann bei meinen Hunden aus dem Tierschutz.
Die sitzen in der Regel direkt unter der Haut. Mit einer kleinen örtlichen Betäubung wären die entfernt.

Wenn "entlaufene" Hunde nicht im Tierheim landen, liest den Chip ja erstmal niemand aus.

Also ich würde mich nicht unbedingt darauf verlassen, dass der Chip nicht ausgelesen wird. Unser Tierarzt z.B. kontrolliert immer als erstes den Chip, wenn jemand ein erwachsenes Tier neu bei ihm vorstellt. Auch als wir damals unsere ca. 7 Wochen alte Katze bei ihm vorgestellt haben (die wir auf einem Spaziergang gefunden haben, wie wir ihm wahrheitsgemäß berichteten), hat er kontrolliert, ob sie schon einen Chip hat. Allein, um die Nummer in den Impfpass einzutragen bzw. mit der Nummer des schon vorhandenen Impfpasses abzugleichen. Inwieweit er die Chipnummer dann bei TASSO oder anderen Registern sucht, weiß ich natürlich nicht.
Aber ich kenne noch ein anderes Beispiel: Ein Kollege meines Vaters erzählte vor einiger Zeit, dass der Hund seiner Nachbarn aus deren Garten gestohlen worden sei. Die Diebe haben den Hund in die Niederlande verkauft. Die neuen Besitzer waren dann mit ihrem neuen Hund beim Tierarzt - und der hat als erstes den Chip kontrolliert. Prompt kam heraus, dass der Hund auf den Namen einer Familie in Deutschland registriert ist. (Die entsetzten Niederländer haben dann sofort beschlossen, den Hund eigenhändig seinen rechtmäßigen Besitzern zurückzubringen.)

Ich würde mich somit nicht darauf verlassen, dass schon niemand auf die Idee kommen wird, den Chip auszulesen.
Und was das Entfernen angeht: Natürlich kann man einen Chip entfernen lassen. Aber das macht einen doch erst recht verdächtig, wenn man zum Tierarzt geht und sagt: "Ich habe einen neuen, erwachsenen Hund, der hat einen Chip, den ich gerne wegmachen lassen würde." Da müsste man dann schon einen Tierarzt privat kennen, dem man die wahre Geschichte anvertrauen kann und der das dann quasi "unter der Hand" macht.

Liebe Grüße,
Amica
 
Den Hund dort zu klauen hätte den gleichen Effekt wie der Mitleidskauf von "Polenhunden".
Es kommt einfach ein neuer nach, der dann dasselbe Schicksal ertragen müsste. Nicht sehr sinnvoll, nach meiner Meinung.
 



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