Hund kommt immer zu mir

Erster Hund
Hoffentlich Bald:)
Hallo! Bei uns gibts ein kleines Problem
Meine Nachbarn haben einen knapp 9 Monate alten Welpen und als sie ihn geholt haben war er knappe zwei Monate. Ich bin mit hingefahren und dann haben sie mir den Hund auf den Schoß gesetzt die ganze Fahrt hat er darauf geschlafen. Und nun ist es immer so das wenn sie nicht das sind ist er an einer langen Kette an dir Hütte gebunden. Sobd sie wieder da sind binden sie ihn los und Zack rennt er weg und kommt zu mir. Oder setzt sich in unser Beet. Das findet meine Mutter gar nicht toll. Wieso will der Hund immer zu mir? Und wieso hört er auf mich und nicht auf sein Frauchen?

Sie sind dann immer total sauer auf den Hund und machen mich dafür verantwortlich das er immer wegläuft. Manchmal schlagen sie den Hund wenn er bei mir ist und sie ihn holen müssen :(

Puma
 
Zuletzt bearbeitet:
ganz einfach

der hund weis und merkt wo er es gut hat.wenn sie ihn mit schläge bestrafen brauchen die sich nicht zu wundern. wenn sie wieder kommen um ihn abzu leinen ergreift er die flucht das ist normal und durchaus aus der sicht des hundes verständlich
 
Zuerstmal ist Kettenhaltung in Deutschland verboten. Wenn das mal der Falsche sieht, dann steht da ganz schnell das Vet.-Amt vor der Tür - zu Recht. Ich dürfte nicht deren Nachbar sein.

Wenn der Hund auch noch geschlagen wird, frage ich mich, warum du nichts unternimmst? Es gibt doch sicher Zeugen dafür.

Aus Hundesicht ist es vollkommen logisch, dass der Hund da einfach nur weg will. IHR könnt überhaupt nix dagegen machen, dass der Hund zu euch kommt, außer das Ordnungsamt anrufen. Was hier sicher angebracht wäre, wenn es sich wirklich so verhält wie du es darstellst.

Edit: Ich habe grad erst gesehen, dass du erst 15 bist. Okay. Sprich mit deiner Mutter. Sieht sie es genau so wie du? Ist sie auch der Meinung dass der Hund geschlagen und schlecht behandelt wird? Hat sie auch gesehen, dass er an der Kette ist? Dann bitte sie, etwas zu unternehmen. Das sind total unwürdige Umstände bei eurem Nachbarn!
Andererseits muss ich dich natürlich auch darauf hinweisen, dass falsche Beschuldigungen auch nicht richtig sind, manchmal kommen einem die Dinge viel schlimer vor, weil man immer nur Momentaufnahmen sieht. Sprich auf jeden Fall mit einem Erwachsenn drüber!
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuerstmal ist Kettenhaltung in Deutschland verboten. Wenn das mal der Falsche sieht, dann steht da ganz schnell das Vet.-Amt vor der Tür - zu Recht. Ich dürfte nicht deren Nachbar sein.

Wenn der Hund auch noch geschlagen wird, frage ich mich, warum du nichts unternimmst? Es gibt doch sicher Zeugen dafür.

Aus Hundesicht ist es vollkommen logisch, dass der Hund da einfach nur weg will. IHR könnt überhaupt nix dagegen machen, dass der Hund zu euch kommt, außer das Ordnungsamt anrufen. Was hier sicher angebracht wäre, wenn es sich wirklich so verhält wie du es darstellst.

Edit: Ich habe grad erst gesehen, dass du erst 15 bist. Okay. Sprich mit deiner Mutter. Sieht sie es genau so wie du? Ist sie auch der Meinung dass der Hund geschlagen und schlecht behandelt wird? Hat sie auch gesehen, dass er an der Kette ist? Dann bitte sie, etwas zu unternehmen. Das sind total unwürdige Umstände bei eurem Nachbarn!
Andererseits muss ich dich natürlich auch darauf hinweisen, dass falsche Beschuldigungen auch nicht richtig sind, manchmal kommen einem die Dinge viel schlimer vor, weil man immer nur Momentaufnahmen sieht. Sprich auf jeden Fall mit einem Erwachsenn drüber!

Hunde an der Kette halten ist verboten? Ist es nicht erlaubt sie in einem Radius von 3 oder 5 Metern anzubinden?
 
kurz anbinden- ja
zur dauerhaften Haltung- nein
§ 7 Anforderungen an die Anbindehaltung
(1) Ein Hund darf in Anbindehaltung nur gehalten werden, wenn die Anforderungen der Absätze 2 bis 5 erfüllt
sind.
(2) Die Anbindung muss
1. an einer Laufvorrichtung, die mindestens sechs Meter lang ist, frei gleiten können,
2. so bemessen sein, dass sie dem Hund einen seitlichen Bewegungsspielraum von mindestens fünf Metern
bietet,
3. so angebracht sein, dass der Hund ungehindert seine Schutzhütte aufsuchen, liegen und sich umdrehen
kann.
(3) Im Laufbereich dürfen keine Gegenstände vorhanden sein, die die Bewegungen des Hundes behindern oder
zu Verletzungen führen können. Der Boden muss trittsicher und so beschaffen sein, dass er keine Verletzungen
oder Schmerzen verursacht und leicht sauber und trocken zu halten ist.
(4) Es dürfen nur breite, nicht einschneidende Brustgeschirre oder Halsbänder verwendet werden, die so
beschaffen sind, dass sie sich nicht zuziehen oder zu Verletzungen führen können.
(5) Es darf nur eine Anbindung verwendet werden, die gegen ein Aufdrehen gesichert ist. Das Anbindematerial
muss von geringem Eigengewicht und so beschaffen sein, dass sich der Hund nicht verletzen kann.
Quelle
 
eine irgendwo angebundene Kette ist keine Laufvorrichtung
Wie diese beschaffen sein muss steht im Text (frei gleitend, seitl. Bewegungsspielraum etc.)
oder beziehst du dich jetzt auf das "dauerhaft"?
dann
§ 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten
(1) Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie
ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu
gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes
anzupassen.
...gleiche Quelle

Im Falle des Threaderstellers kommt noch hinzu daß der Hund viel zu jung für die Anbindehaltung ist:
(7) Die Anbindung ist verboten bei
1. einem Hund bis zu einem Alter von zwölf Monaten,
2. einer tragenden Hündin im letzten Drittel der Trächtigkeit,
3. einer säugenden Hündin,
4. einem kranken Hund, wenn ihm dadurch Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt würden.
 



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