Benutzer425
Gast
Ich habe meine Verfahrenseinstellungsmeldung von der Staatsanwaltschaft in Kiel bekommen. Ich nehme mal an, dass die sich also um alles weitere kümmern.
Richtig - wenn man eine Anzeige (Strafanzeige) bei der Polizei tätigt und in dieser Anzeige trifftige Gründe genannt werden, die einen Straftatbestand erfüllen könnten, leitet die Polizei diese Anzeige an die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft weiter. Diese entscheidet nach genauer Überprüfung, ob ein Verfahren eingeleitet oder eingestellt wird.
Liebe Grüße
Birgit
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