Hund ist eine Gefahr!!!

Ich habe meine Verfahrenseinstellungsmeldung von der Staatsanwaltschaft in Kiel bekommen. Ich nehme mal an, dass die sich also um alles weitere kümmern.

Richtig - wenn man eine Anzeige (Strafanzeige) bei der Polizei tätigt und in dieser Anzeige trifftige Gründe genannt werden, die einen Straftatbestand erfüllen könnten, leitet die Polizei diese Anzeige an die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft weiter. Diese entscheidet nach genauer Überprüfung, ob ein Verfahren eingeleitet oder eingestellt wird. :)

Liebe Grüße
Birgit
 
Zuletzt bearbeitet:
Ha, na da haben wirs doch. :) Birgit, ist Sachbeschädigung (das ist ja glaub ich leider :( ) eine solche Straftat bei der sich auch die Staatsanwaltschaft einschaltet?
Wenn ja, dann wäre in diesem Fall wohl klar was als nächstes passieren sollte. :jawoll:
 
Bei uns ja, wir hatten einige Fälle, wo sich nach Anzeige die Staatsanwaltschaft eingeschaltet hat - einmal wurde ein Hund vom Freund der Besitzerin totgeprügelt - der wurde verurteilt - Verfahren also eingeleitet und ein anderes Mal hat jemand seine Hunde im Auto in der Sonne sterben lassen - Staatsanwaltschaft hat sich eingeschaltet - Verfahren wurde eingestellt.

Und der Rotti eines Bekannten hat mal einen anderen Hund verletzt - Staatsanwaltschaft hat sich eingeschaltet - Verfahren eingeleitet - Bußgeld verhängt.

Liebe Grüße
Birgit
 
Nein. Das Ordnungsamt braucht nur Anhaltspunkte, um tätig zu werden. Ob diese durch eine Mitteilung aus der Bevölkerung oder durch eigene Wahrnehmung gewonnen werden, ist egal.

Das Ordnungsamt wird in vielen Fällen sogar ohne Anhaltspunkte tätig :zwinkern2:

Lunasmama das stimmt bis zu einem gewissen Punkt
ob die dann tätig werden liegt im ermessen des Mitarbeiters. Es kann sein das der HH schriftlich "ermahnt" wird seinen Hund besser zu sichern und dann ist der Fall die OA erledigt bis zum nächsten Vorfall. Es kann aber auch sein das die den Fall noch nicht bearbeitet haben

Exakt. Bei einer Meldung liegt es in deren Ermessen ob und wann die tätig werden. Bei einer Anzeige müssen sie meines Wissens nach zeitnah handeln.

Leider trauen sich die wenigsten Leute Anzeige zu erstatten. U.a. ein Grund weswegen viele Behörden gar nicht handeln oder erst wenn es zu spät ist. Im hier geschilderten Fall scheint es vermutlich ähnlich zu sein.

Ich habe meine Verfahrenseinstellungsmeldung von der Staatsanwaltschaft in Kiel bekommen. Ich nehme mal an, dass die sich also um alles weitere kümmern.

Richtig. In deinem Fall ist diese ja auch dafür zuständig - wer auch sonst ? :denken24:

Richtig - wenn man eine Anzeige (Strafanzeige) bei der Polizei tätigt und in dieser Anzeige trifftige Gründe genannt werden, die einen Straftatbestand erfüllen könnten, leitet die Polizei diese Anzeige an die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft weiter. Diese entscheidet nach genauer Überprüfung, ob ein Verfahren eingeleitet oder eingestellt wird. :)

Genauso sieht es aus. Unabhängig davon kann man aber natürlich auch Fälle, wie der der in diesem Thread geschilderte Fall, bei der Polizei melden. Diese leitet es dann aber zumeist eh an das Ordnungsamt weiter, weil es eben in deren Zuständigkeitsbereich gehört.

Ich meine allerdings mal gehört zu haben, daß es vom Kommune zu Kommune unterschiedlich ist hinsichtlich der jeweiligen Zuständigkeiten in Bezug auf Polizei und Ordnungsamt.

Torsten
 
das klingt glatt nach unseren OA hier... die kommen bei sowas auch nicht aus dem knick.... als besitzer würde ich da aber auch schon handeln... wenn mein hunde schon andere angefallen hat ...leider sind nicht alle so einsichtig...
 
Eine Beschwerde ist was anderes als eine Anzeige :jawoll:

Eine Anzeige kann meines Wissens nach nur schriftlich erfolgen. Und nur bei einer Anzeige sind die Behörden verpflichtet dem nachzugehen. Bei einer Beschwerde liegt es in deren eigenem Ermessen meines Wissens nach.

Meine Mutti hat sich da nicht nur beschwert, sondern die Tante hat das alles schriftlich aufgenommen. Demnach gibt es ja nun einen schrifttlichen "Beitrag" der auch mal ernst genommen werden sollte. Und sie ist nicht die erste. zumal es in unserem kleinen Örtchen nicht sehr schwer ist festzustellen, dass unser Hund ganz un gar nicht das erste Opfer war.


Nur weil sich die Polizei einschaltet heisst es noch lange nicht, daß Anzeige erstattet wurde. Du bringst hier leider einiges durcheinander.

Sorry, aber ich denke nicht das ich etwas durcheinander bringe. Die Betroffenen haben die Polizei hinzugezogen und Anzeige gegen den Typen + Hund erhoben. und das ist jetzt keine Anzeige, oder was?! :jawoll:

Die Stadt scheint es okay zu finden und die Polizei...keine Ahnung vllt musste er ja ein Bußgeld bezahlen. Allerdings bringt das allen anderen nichts. Kontrolliert scheint ihn trotz der vielen Anhaltspunkte noch niemand zu haben. Und DAS ist für mich das unverständliche! Der Hund ist in meinen Augen eine Gefahr. Und ist ein Ordnungsamt nicht dazu da um in der stadt/Gemeinde für ORDNUNG zu sorgen? Warum brauchen sie dann zahlreiche Beschwerden/Anzeigen bis hier mal irgendwas passiert?
 
Sei mir nicht böse, aber willst du nur rumjammern, weil keiner was tut oder willst du tatsächlich etwas gegen dieses Problem unternehmen?
 
Sei mir nicht böse, aber willst du nur rumjammern, weil keiner was tut oder willst du tatsächlich etwas gegen dieses Problem unternehmen?

Wieso rumjammern?! Das keiner was macht ist ne Tatsache...
Was soll ich gegen das Problem tun, wenn ich nicht weiß was! Scheinbar kann man einfach nur Druck machen. Nur steht das nicht in meinem Ermessen, da meine Eltern das entscheiden müssen.
Ich will/wollte lediglich eure Meinung dazu wissen und was man noch für Möglichkeiten hat gegen diesen Kerl vorzugehen!
Wo jammere ich da jetzt rum, nur weil ich angemerkt habe dass ich darüber enttäuscht bin :nachdenklich1:
Immerhin musste unser Opi wegen diesem Hund sterben! Ist auch nicht so leicht damit klar zu kommen....
 
Wenn ihr was tun wollt müsst ihr nicht nur den Beißvorfall beim Amt melden,sondern zusätzlich eine Anzeige erstatten. Oder versucht das Geld für die Tierarztkosten einzuklagen nur so kommt der Fall richtig auf den Tisch
 
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Ab zum Anwalt, und dann das volle Programm! Für sowas sind Anwälte da! Dann könnt ihr die TA-Kosten geltend machen UND dafür sorgen, dass das OA was macht. Ich versteh nicht, warum viele sich da so scheuen, wenigstens ne Erstberatung kann man sich doch mal antun,dann weiss man wenigstens, welches Vorgehen Erfolg verspricht. Gerade WEIL der arme Hund sterben musste, das kann man doch nicht einfach so auf sich beruhen lassen.
 
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