Hund ist eine Gefahr!!!

Was meint ihr denn mit "angezeigt" ? Hier soll doch nur das OA was tun, nicht die Staatsanwaltschaft.

Meine Antwort wurde ja bislang total ignoriert, also nochmal: man kann ne Behörde zu ihrem Glück zwingen, wenn die nix tut. Das nennt sich dann Untätigkeitsklage. Da würd ich aber erstmal zum Anwalt gehen.
 
Ich würde auch auf jeden Fall zur Polizei gehen und Anzeige erstatten!

Wenn das mein Hund wäre, würde ich im gleichen Zug auch das Geld für die TA-Kosten einklagen. Immerhin ist euer Hund dabei gestorben!

Wenn ihr jetzt keine Anzeige erstattet, wird der Hund immer wieder andere beißen und verletzen. Das könnte ich mit meinem Gewissen auch nicht vereinbaren.. :denken3:
 
Wenn ich aufs Rathaus gehe/zum Ordnugsamt und den Halter + Hund + den Vorfall melde ist das wohl keine Anzeige oder wie? Die Tante aufm Ordnungsamt hat sogar noch gesagt, dass man den Hund als gefährlich einstufen müsste!

Eine Beschwerde ist was anderes als eine Anzeige :jawoll:

Eine Anzeige kann meines Wissens nach nur schriftlich erfolgen. Und nur bei einer Anzeige sind die Behörden verpflichtet dem nachzugehen. Bei einer Beschwerde liegt es in deren eigenem Ermessen meines Wissens nach.

Vielleicht kann Dieter mal was dazu sagen :nachdenklich1:

In einem Fall wurde der Hund 3 Mal von diesem Hund angegriffen. Die ersten beiden Male wurde es dem O-Amt gemeldet. Bei letzten Mal wurde sogar die Polizei mit einbezogen. Demnach WURDE er angezeigt!

Nur weil sich die Polizei einschaltet heisst es noch lange nicht, daß Anzeige erstattet wurde. Du bringst hier leider einiges durcheinander.

Aber wird nicht auch immer ein Verfahren eingeleitet wenn man eine Anzeige bei der Polizei aufgibt? Mit einem "dudu!" ist das doch da nicht getan, oder?
Ich habe vor kurzem eine Anzeige bei der Polizei aufgeben müssen und habe nach ein paar Wochen Post bekommen dass das Verfahren eingestellt wird (allerdings war das auch Anzeige gegen Unbekannt). Da müsste doch mehr kommen wenn der Typ bekannt ist, oder nicht?
Und weil man wen bei OA meldet, hat man ihn noch lang nicht angezeigt. Meine ich zumindest...

Genauso sieht es nämlich aus :zustimmung:

Was meint ihr denn mit "angezeigt" ? Hier soll doch nur das OA was tun, nicht die Staatsanwaltschaft.

Meine Antwort wurde ja bislang total ignoriert, also nochmal: man kann ne Behörde zu ihrem Glück zwingen, wenn die nix tut. Das nennt sich dann Untätigkeitsklage. Da würd ich aber erstmal zum Anwalt gehen.

Wo kein Kläger, da kein Richter :zwinkern2: Solange keine Anzeigen vorliegen muss die Behörde meines Wissens nach gar nix machen. Man kann ihr somit auch keine Untätigkeit attestieren.

Was die Staatsanwaltschaft jetzt allerdings mit der ganzen Thematik zu tun haben soll, leuchtet mir nicht wirklich ein. Vor Gericht treffen sich wenn überhaupt nur die beteiligten Parteien, d.h. die Hundehalter bzw. das Amt. Der Staat hat mit dieser Sache meiner Ansicht nach gar nix zu tun.

Torsten
 
Ich weiß nicht in welchem Bundesland du wohnst, aber mir wurde mal gesagt, die könnten nur wirklich was machen, wenn die Sache beim Ordnungsamt und der Polizei angzeigt wird. Einer Bekannten von mir ist etwas Ähnliches passiert (der Hund ist nicht tot) und die hat das so angezeigt(also Plizei und OA) und es ist ganz schnell was passiert.
 
Nein. Das Ordnungsamt braucht nur Anhaltspunkte, um tätig zu werden. Ob diese durch eine Mitteilung aus der Bevölkerung oder durch eigene Wahrnehmung gewonnen werden, ist egal.
 
Lunasmama das stimmt bis zu einem gewissen Punkt
Das Ordnungsamt braucht nur Anhaltspunkte, um tätig zu werden
ob die dann tätig werden liegt im ermessen des Mitarbeiters. Es kann sein das der HH schriftlich "ermahnt" wird seinen Hund besser zu sichern und dann ist der Fall die OA erledigt bis zum nächsten Vorfall. Es kann aber auch sein das die den Fall noch nicht bearbeitet haben
 
wie gesagt ich würde den tierschutzverbund es melden das die den Hund einem Gutachter unterziehen...wenn es sich rausstellt das der Hund "Gefährlich" ist,wird er eingeschläfert und wenn er "ok" ist laut gutachten dann hoffe ich das dem Typen der Hund entzogen wird...weil er ist das Problem nicht der Hund...der Bezitzer hat den Hund so gemacht wie er jetzt ist...kein Hund kommt schon bösartig auf die welt...

ersteinmal beileid für dein Hundi... :(
ich würde Unterschriften sammeln und dann nochmals zum ordnungsamt,gleichzeitig eine Anzeige bei der polizei und wenn alles nix nützt würde ich das Veterinäramt oder wie man des schreibt bescheid geben die arbeiten ja mit dem Tierschutz zusammen...
kann ja wohl echt net sein das der sch****kerl damit durchkommt und sich keiner verantwortlich fühlt...:wuetend2:
hab ich ja gestern schon geschrieben,weil irgendwas muss passieren...
oder Ihr sammelt die unterschriften und alle beteiligten gehen zusammen aufs Ordnungsamt und danach zur Polizei...
 
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Lunasmama das stimmt bis zu einem gewissen Punkt
ob die dann tätig werden liegt im ermessen des Mitarbeiters. Es kann sein das der HH schriftlich "ermahnt" wird seinen Hund besser zu sichern und dann ist der Fall die OA erledigt bis zum nächsten Vorfall. Es kann aber auch sein das die den Fall noch nicht bearbeitet haben

wieso bis zu einem gewissen Punkt? Ich habe nicht behauptet, dass das OA dann zwingend irgendwas machen muss, oder? Ich habe einfach nur keine Lust, hier den ganzen rechtlichen Kram breitzutreten, bringt doch nix.

Das Ermessen ist allerdings ein pflichtgemäßes, heisst, kein willkürliches. Die können auch nicht, wie's ihnen gerade gefällt, und genau diesen Punkt kann das Gericht (u.a.) kann das Verwaltungsgericht, vor dem man Klage erheben kann, auch wunderbar überprüfen. Man ist ganz sicher nicht macht- und hilflos, es ist nur ein wenig umständlich.
 
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