Haftung- was passiert, wenn man einen Hund anfährt?

Halter von Luxustieren (§ 833 BGB) haften aus Gefährdung, die "Schuldfrage" ist zunächst völlig unerheblich.
Halter von PKW/Autofahrer haften ebenfalls aus Gefährdung (§ 7 StVG), auch hier ist die Schuldfrage zunächst unerheblich.

Bei einem Verkehrsunfall mit Hund treffen also 2 Gefährdungshaftungen aufeinander, d.h. auch der korrekt fahrende Verkehrsteilnehmer haftet für den von ihm angefahrenen Hund und der Hundehalter auch für den PKW-Schaden, wenn der Fahrer etwa zu schnell gefahren ist.

Die jeweilige Haftungsquote ist eine Frage des Verursacheranteils.
 
Ok. Heißt also- ich fahr den Köter über den Haufen, der nachweislich permanent über die Straße rennt (nachweislich = Videos und zeugen ), muss aber trotzdem zahlen, wenn der zb operiert wird, ja?
 
Eher nicht.
Es wird dann so sein, dass bei der Haftungsquote Dein Verursacheranteil auf Null geht. Dies ist dann der Fall, wenn ein sog. unabwendbares Ereignis vorliegt, d.h. der maximal korrekt, abgepasst, vorsichtige und vorausschauend fahrende PKW-Fahrer kann nicht vorhersehen, dass da plötzlich ein Hund über die Strasse läuft.
Im Einzelfall kann das aber schwierig mit der Verteilung sein.

2 Gefährdungshaftungen ist immer Mist.
 
Wenn dann der HH aber, beweisen kann, daß @Rumpelwicht, das wußte, wird es eng.
Wenn der HH dann auch noch belegen kann, wie auch immer, daß es nur ein Hmmm? " Augenblicksversagen " war.
Weiß ist besch.....
Kannst nur schön aufpassen oder dem OA Meldung machen ?
 
Wenn dann der HH aber, beweisen kann, daß @Rumpelwicht, das wußte, wird es eng.
Wenn der HH dann auch noch belegen kann, wie auch immer, daß es nur ein Hmmm? " Augenblicksversagen " war.
Weiß ist besch.....
Kannst nur schön aufpassen oder dem OA Meldung machen ?

Nein, wird es nicht. Da es gegen die StVO verstößt seinem Hund "Freilauf" auf der Straße zu gewähren.
 
Wenn man weiß das da immer ein Hund offline rumrennt wird man doch eh vorsichtiger fahren um den Hund nicht umzunieten.

Bei aller Liebe- ich kann nicht überall mit 5km/h entlangkriechen, weil Menschen es nicht schaffen ihren Hund anzuleinen. Ich fahre vorsichtig und langsam, das mit Sicherheit. 30 ist erlaubt, die fahre ich da nie, schon allein, weil da eine Kurve ist. Aber: Das Beispiel von gester war nicht an deren Haus, sondern am Ende der Straße. Und dann muss ich im Zweifel meinen Hund bitte sehr auf MEINER Straßenseite haben, nicht auf der anderen hocken lassen. Ich kann nicht überall damit rechnen, dass ein Hund herausstürzt. Davon ab: Angenommen ich fahre 25. Ein JRT kommt aus dem Grundstück geschossen, den Feldweg hochgerast etc- da kann sehr schnell was passieren. Die Viecher sind einfach extrem schnell. Und so schnell, wie die auf mein Auto zuschießt und in die Reifen beißen will, da kann schnell was passieren. Würde ich nicht vorsichtig fahren, wäre der Hund nämlich seit ca 5 Jahren tot.

Wenn dann der HH aber, beweisen kann, daß @Rumpelwicht, das wußte, wird es eng.
Wenn der HH dann auch noch belegen kann, wie auch immer, daß es nur ein Hmmm? " Augenblicksversagen " war.
Weiß ist besch.....
Kannst nur schön aufpassen oder dem OA Meldung machen ?

Wie soll der HH das beweisen? Ist es dann nicht eher mein Beweis, der zeigt, dass es eben nicht nur einmalig war? Mehrere Videos, die zeigen, wie sie über die Straße rennt? Andere Leute, die das berichten?
 



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