- Erster Hund
- Sam/Gos dAtura Catala (5)
- Zweiter Hund
- Joey/HSH-Mix (3)
- Dritter Hund
- Jimmy/Rauhhaardackel (12)
diese leinepflicht besteht in jeden bundesland in dieser zeit
???? wo steht das denn???
definitiv kann ich für mein bundesland (bayern) sagen: nein, hier besteht KEINE anleinpflicht in der brut und setzzeit. dazu gibt es keine landesgesetzliche regelung.defintiv nicht. die einzelnen gemeinden können allerdings einen leinenpflicht in einer sog. "hundeverordnung" beschliessen.
in bayern gibt es keine leinenpflicht in der freien natur, auch nicht in der brut- und setzzeit.
davon ausgenommen sind besonders ausgewiesene natur/wild etc.-schutzgebiete. (oder eben gemeinden, die eine leinenpflicht eingeführt haben - hier wo ich lebe, gibts keine leinenpflicht)
landwirtschaftlich genutzte flächen dürfen lt. Bayerischem Naturschutzgesetz während der nutzzeit nur auf vorhandenen wegen betreten werden (egal ob mit angeleinten oder frei laufendem hund) , außer der nutzungsberechtigte hat extra zugestimmt.