Nein, das stimmt nicht. NRW hat keine Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit. hier gilt lediglich das Landesforstgesetz:
Für das Mitführen von Hunden im Wald kennt das Gesetz nur eine einzige Regelung: Außerhalb der Wege müssen sie angeleint sein. Diese Einschränkung gilt natürlich nicht für Jagdhunde im Rahmen jagdlicher Tätigkeiten sowie für Polizeihunde. Damit sind Sonntagsspaziergänge in Begleitung eines auf dem Waldweg frei laufenden Hundes nicht zu beanstanden - solange "Bello" auf dem Weg bleibt. Einschränkungen dieser Freiheit sind aber z.B. bei Auflagen des Landeshundegesetzes NRW (etwa Leinen- und Maulkorbzwang für bestimmte Hunde) oder entsprechenden örtlichen Regelungen (Leinengebot im Bereich der Kommune) denkbar.
Quelle: wataki-mzuri.de - Hund im Wald
D.h. aber: wenn dein unangeleinter Hund in den Wald rennt, darf der Jäger schießen.
nun was du hier geschriebn hast ist auf das landeforstgesetz bezogen und diese gilt für das ganze jahr also zur jeder jahreszeit.
ihr beruft euch fast alle immer auf den wald.
aber die brut und setzzeit bezieht alles mit ein also feld, wald und wiesen sowie fluß und seeufer.
und es wäre mir neu wenn ausgerechnet NRW nicht die reglung im jagdgesetz stehen hat mit leinenpflicht wärend der brut und setzzeit.