Wichtig! Rechtlicher Rat wegen Weitervermittlung Welpe

Theoretisch geht das . Allerdings kommt das auf mehrere Faktoren im Vertrag an. So pauschal ist das nicht so einfach zu sagen. Es gibt Verträge und Richter da ist dem so, andere Verträge wiederum würden so nicht durchgehen. Bei einem Vertrag kommt es auf viele kleine Details an. Deswegen würd ich da immer zum Fachanwalt raten, weil es echt kompliziert ist.

Es ist ja auch so ne Sache mit der Musik. Theoretisch kannst du mit deinen Sachen machen was du willst, praktisch willigst du beim Download aber ein nur bestimmte Dinge damit zu machen. Ist recht ähnlich.

Tommy
Sowas ist nur dann sinnvoll wenn das Jahr und die Quelle dabei sind. Es kann gut sein das sich die gesetzeslange schon wieder verändert hat.
 
Es ist ja auch so ne Sache mit der Musik. Theoretisch kannst du mit deinen Sachen machen was du willst, praktisch willigst du beim Download aber ein nur bestimmte Dinge damit zu machen. Ist recht ähnlich.

Sorry, aber dieser Vergleich hinkt wirklich total. Mit einem gekauften Hund kannst du machen was du willst und wie du es willst - da können die Züchter und Vereine noch soviel reinschreiben in ihre tollen Verträge. Ein Musikstück darfst du lediglich hören und für private Zwecke vervielfältigen - nicht mehr und nicht weniger.

Torsten
 
Vll weil er ohne Zustimmung nicht Zustande käme?

Na ja, ich sehe das etwas anders.
Wenn ein Züchter einen Vertrag aufsetzt, der für mich nicht akzeptabel ist, dann ist das nicht der richtige Züchter für mich.

Vielleicht sehe ich das auch etwas zu eng, aber ich würde nichts unterschreiben, womit ich nicht konform gehe. :verlegen1:
 
Na ja, ich sehe das etwas anders.
Wenn ein Züchter einen Vertrag aufsetzt, der für mich nicht akzeptabel ist, dann ist das nicht der richtige Züchter für mich.

Vielleicht sehe ich das auch etwas zu eng, aber ich würde nichts unterschreiben, womit ich nicht konform gehe. :verlegen1:

:danke: :zustimmung:
 
Sorry, aber dieser Vergleich hinkt wirklich total. Mit einem gekauften Hund kannst du machen was du willst und wie du es willst - da können die Züchter und Vereine noch soviel reinschreiben in ihre tollen Verträge. Ein Musikstück darfst du lediglich hören und für private Zwecke vervielfältigen - nicht mehr und nicht weniger.

Torsten

Ich hab' mich jetzt übrigens bei einem Juristen erkundigt und Torsten hat vollkommen Recht (zumindest nach österreichischem Recht) ;)
Nicht, dass es für mich relevant wäre, aber ich find's schon interessant, was manche Leute für Dinge in Verträge schreiben.

Wenn ich wirklich züchten hätte wollen, wäre das ja perfekt gewesen. Den Hund um die Hälfte als Familienhund gekauft und dann groß eine Zucht aufgemacht, weil der Vertrag vor Gericht eh nicht gültig wäre :frech3:
 
Sorry, aber dieser Vergleich hinkt wirklich total. Mit einem gekauften Hund kannst du machen was du willst und wie du es willst - da können die Züchter und Vereine noch soviel reinschreiben in ihre tollen Verträge. Ein Musikstück darfst du lediglich hören und für private Zwecke vervielfältigen - nicht mehr und nicht weniger.

Torsten

Sag das mal dem Richter der da zustimmt. Google wird dir da einige Beispiele zeigen. (LG Krefeld 1 S 79/06, vom 13.4.2007)
 
Zuletzt bearbeitet:
Sag das mal dem Richter der da zustimmt. Google wird dir da einige Beispiele zeigen. (LG Krefeld 1 S 79/06, vom 13.4.2007)

Und was sieht das LG Krefeld deiner Meinung nach anders ? Wenn ich es richtig sehe, sagt es genau das was ich auch weiter oben ausgeführt habe oder habe ich da was überlesen ? :nachdenklich1:

Torsten
 



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