Wichtig! Rechtlicher Rat wegen Weitervermittlung Welpe

Ich hab ein ganz dringendes Anliegen. Vielleicht kann mir jemand sagen, was wir tun können bzw. ob wir überhaupt etwas tun können, wenn sich unser Verdacht bestätigt.

Ich war grad ein wenig am stöbern auf Ebay Kleinanzeigen, was bei uns in der Gegend für Hunde abgegeben werden, einfach nur so aus Neugier! Und jetzt bin ich völlig aufgekratzt, weil ich grad das schlimmste befürchte.

Habe eine Anzeige entdeckt, direkt in Erfurt, in der Kategorie Mischlinge mit folgendem Inhalt:
schwarzes Labradorweibchen abzugeben, 30€ VB, entwurmt und ne Telefonnummer...
Kein Bild, keine näheren Angaben zu Alter, Impfstatus, Chip, Charakter, etc. Nur die genannten Angaben.

Ich habe gerade die bittere Befürchtung, dass hier unsere knapp 10 Wochen alte Kim inseriert wird. Die Postleitzahl stimmt mit dem Bezirk des neuen Besitzers überein. Ich finde es sehr auffällig, dass eben keine Angaben gemacht wurden zur Hündin und dass es kein Bild gibt. Mein Freund sagte gerade, dass der neue Besitzer im Gespräch erwähnt habe, dass er vor einiger Zeit den Hund seiner Freundin abgegeben habe, weil er mit dem nicht klar kam. Ich hab das selbst gar nicht mitbekommen und wusste davon nichts. Sonst hätte er von mir sicher keinen Welpen bekommen. Was wenn sie nun seinen Hund abgeben will, weil er ihr nicht in den Kram passt?

Mache mir jetzt natürlich große Sorgen, dass eventuell einer unserer Welpen wegen der sehr niedrigen Schutzgebühr in schlechte Hände kommt.
Morgen früh werde ich direkt dort anrufen und mich als Interessent ausgeben, um nähere Informationen zu erhalten.

Nun meine Frage: Für den Fall, dass es sich wirklich um Kim handelt - welche Möglichkeiten habe ich? Darf ich den Welpen einfach zurück verlangen?
Bin ich vertraglich dafür abgesichert?

Im Vertrag steht folgender Satz:
Der bisherige Eigentümer (vertraglich gesehen mein Freund und ich) behält sich ein Rückgaberecht vor, wenn das Tier nicht mehr bei seinem neuen Eigentümer bleiben kann.

und:
Der neue Eigentümer verpflichtet sich, das Tier bei auftretenden Problemen, z.B. Beißen, Entlaufen, Rauhbeinigkeit, Ungehorsam, nicht töten zu lassen, sondern sich mit dem bisherigen Eigentümer in Verbindung zu setzen, ggf. zurückzugeben.

Bin für jede hilfreiche Antwort dankbar. Mache mir wirklich wahnsinnig große Sorgen!!!

Liebe Grüße, Yllen!
 
hallo Yllen,

sofortige kontaktaufnahme. entweder ihr direkt...oder ein dritter. fotos/infos werden an euch weitergeleitet.

ERSTMAL durchatmen...Hunde(welpen) gibt es viel. aber nachforschen würde ich auf jeden fall!

Lg
 
Sicher gibt es viele Hunde(welpen). Aber der Verdacht liegt nah, zumindest für mich! Wobei hier nicht eindeutig von einem Welpen gesprochen wird. Es wird ja gar nicht gesagt, wie alt das Mädchen ist. Was die Sache nur widerum noch mehr verdächtig macht. Im Moment bin ich ganz aufgewühlt. Eigentlich müsst ich längst ins Bett, weil ich morgen früh raus muss. Aber mache mir grad solche Gedanken. Mal mir grad die schlimmsten Sachen aus. An Schlafen ist momentan nicht zu denken! Durchamten bringt momentan auch nichts!

Kann jemand was zur rechtlichen Seite sagen?
Dürfte ich unter solchen Umständen den Welpen einfach zurück fordern oder müsste ich sie freikaufen?
 
also rechtlich ist er verpflichtet euch den hund auszuhändigen. ihr habt doch in den klauseln alles abgedeckt... und unterschrieben haben beide parteien
 
Hast Du einen Schenkungsvertrag mit dem neuen Besitzer abgeschlossen oder einen Kaufvertrag, der ein Rücktrittsrecht beinhaltet? Ansonsten sehe ich da nur noch die Möglichkeit, dass Du den Hund zurück kaufen musst, wenn es denn der ist von dem Du ausgehst.
 
Wir haben einen Kaufvertrag abgeschlossen.
Also eigentlich einen "Tierschutzvertrag", der aber in Abs. 2 den Kauf regelt. Also, welcher Preis, unter welchen Umständen wird das Tier übernommen, wann wurde das Tier übernommen, usw.

In Abs. 1 stehen nur die allgemeinen Dinge drin, dass sich der neue Eigentümer verpflichtet, dass Tier nach dem Tierschutzgesetz ordnungsgemäß zu halten, usw. und eben die Klauseln, die ich oben schon geschrieben habe.

Wir haben den Vertrag so von einer befreundeten Züchterin (Zwinger ist im VDH eingetragen) übernommen. Ich hab nur die Sachen wie Zwingername und Kram rausgenommen und die Daten geändert. War der Meinung, dass das so ausreicht! Jetzt bin ich mir da nicht mehr so sicher, ob nicht doch vllt. die eine oder andere Klausel noch reingemusst hätte.
 
Solche Verträge sind zu 99% nichtig und vor allem vor Gericht absolut wirkungslos.... Da würde ich mir mal nicht zu viel von versprechen.

Allerdings gibts ja wirklich viele Labbis in Deutschland...und sicher auch in dem von Dir genannten PLZ-Gebiet! Drück Dir trotzdem die Daumen, dass es nicht ausgerechnet Dein Welpe ist. :zwinkern2:


mM

LG!
 
Du müsstest Dich mal erkundigen, mit welcher Begründung ein Kaufvertrag (Es wird leider nicht ersichtlich, ob der neue Besitzer für den Welpen nun etwas gezahlt hat, oder er einfach unter den Bedingungen des TS-Vertrag verschenkt wurde.) nichtig wird (Dürfte seitens des Verkäufers aber schlecht aussehen. Der Käufer kann mit seinem Eigentum machen was er will.). Ob Du bei lebendiger Ware sozusagen, noch ein Rücktrittsrecht hast - Im Sinne des Tierschutzrechts. Vielleicht gibt es ja irgendeinen Paragraphen. Glaub ich zwar nicht, aber musste mal schauen.
Ansonsten bleibt Dir, wie gesagt, noch die Möglichkeit den Hund zurück zu kaufen.
 
Es wird leider nicht ersichtlich, ob der neue Besitzer für den Welpen nun etwas gezahlt hat, oder er einfach unter den Bedingungen des TS-Vertrag verschenkt wurde.

Das ist der gesamte Vertrag:

Tierschutzvertrag zur
Übernahme des Labrador Retriever-Mischlings Welpen mit Geburtsname ... (Rüde/Hündin), geboren am 02. August 2011, Farbe schwarz . Der Welpe ist mit der Farbe ... gekennzeichnet.

Abs. 1
Mit Unterzeichnung des Vertrages verpflichtet sich der neue Eigentümer des Tieres gegenüber dem bisherigen Eigentümer:

- Das Tier unter Beachtung des Tierschutzgesetzes ordnungsgemäß zu halten und zu pflegen, jede Misshandlung und Quälerei zu unterlassen und alle notwendigen tierärztlichen Behandlungen sofort vornehmen zulassen.
- Das Tier bei auftretenden Problemen, z.B. Beißen, Entlaufen, Rauhbeinigkeit, Ungehorsam, nicht töten zu lassen, sondern sich mit dem bisherigen Eigentümer in Verbindung zu setzen, ggf. zurückzugeben.
- Eine sich bei einer unheilbaren Krankheit als notwendig ergebende Tötung des Tieres nur von einem Tierarzt vornehmen zu lassen.
- Das Tier nicht zu Tierversuchen zur Verfügung zu stellen.
- Das Tier nicht ausschließlich in einem Zwinger zu halten und nicht an die Kette zu legen.
- Dem Tier liebevollen Familienanschluss zukommen zu lassen.
- Dem Tier täglich frisches Wasser und seine Futterration zu geben.
- Der bisherige Eigentümer behält sich ein Rückgaberecht vor, wenn das Tier nicht mehr bei seinem neuen Eigentümer bleiben kann.

Die Übernahme des Tieres durch den Empfänger erfolgt wie besichtigt, ohne Gewährleistungsverpflichtung seitens des bisherigen Eigentümers.
Der bisherige Eigentümer übernimmt für das Tier keine Haftung bei hervorgerufenen Schäden, das Vorhandensein irgendwelcher Eigenschaften wird nicht zugesichert. Gezahlte Schutzgebühren oder Aufwandentschädigungen an den bisherigen Eigentümer sind bei Rückgabe des Tieres nicht rückzahlbar.

Abs. 2
Der Preis für den Welpen beträgt 175,- Euro.
Ein Anspruch auf Rückzahlung dieser Schutzgebühr besteht nicht, auch wenn das Tier zurückgegeben oder enteignet wird, erkrankt oder verstirbt.

Zusätzliche Vereinbarungen:
- Bei Abgabe ist der Welpe 3x entwurmt und hat die 5-fach-Impfung erhalten (siehe Impfpass)
- Wird als Familienhund abgegeben
- Es wird empfohlen, den Hund im Alter von 15-18 Monaten auf HD/ED röntgen zu lassen.

Desweiteren wird darüber informiert, dass der Welpe aufgrund des Thüringer Landesgesetzes vom 01.09.2011 einen Mikrochip zur Identifizierung zu erhalten hat.

Der Welpe wurd am 01.10.2011 übernommen und wurde nach tierärztlicher Untersuchung gesund übergeben.

Auf Seite 2 steht nur noch, dass der neue Eigentümer den Inhalt auf Seite 1 gelesen hat und anerkennt, unsere Daten, seine Daten und die Unterschriften mit Datum.


Also kanns sein, dass ich gar nichts machen kann dagegen? :traurig7: Aber wenn ich bei einem Züchter einen Hund kaufe, dann kann ich den doch auch nicht einfach weiterverkaufen, oder?
Ich mein, wozu werden dann die Verträge gemacht, wenn die am Ende eh nichtig sind? Dann hätte ich mir ja auch das Papier dafür sparen können!!! :wuetend10:
Ich hoffe grad nur, dass es nicht Kim ist, die da inseriert wird. Das macht mich sooo traurig und wütend, dass eventuell ein 10 Wochen alter Welpe den 2. Besitzer kriegt (wenn man uns abzieht). :wuetend10::traurig7::wuetend10:

Ok, ich hau mich mal ins Bett! Und vllt. zeigt sich morgen ja, dass es um einen anderen Hund geht.
Schon mal Danke für die Antworten!!!
LG Yllen
 
Die einzelnen Punkte sind einerseits sehr schwammig und somit beliebig formuliert, andererseits einige einfach rechtlich nicht zulässig sind
- Das Tier nicht zu Tierversuchen zur Verfügung zu stellen.
- an die Kette zu legen
- Dem Tier täglich frisches Wasser und seine Futterration zu geben.
- Der bisherige Eigentümer behält sich ein Rückgaberecht vor, wenn das Tier nicht mehr bei seinem neuen Eigentümer bleiben kann.
sehe ich da ehrlich gesagt keine guten Chancen den Hund auf dem Rechtsweg wieder zu bekommen.
Aber: Vielleicht muss es ja gar nicht so weit kommen, weil
- es nicht der besagte Hund ist.
- der Hund gegen die angeführte Schutzgebühr von 30€ zurück gekauft werden kann.

Kennt eine dritte Person, den der Käufer des Hundes damals nicht kennen gelernt hat, den Hund und kann ihn sich mal anschauen gehen?
Ich meine, wenn Du Dich da als besorgte ehemalige Besitzerin meldest, die den Hund wieder haben will und dann mal nachfragt, ob es denn der Hund sei, könnte es sein, dass der Besitzer leugnet, dass es besagter Hund ist.
Nur so, ich kenn die Menschen. :D

Aber wenn ich bei einem Züchter einen Hund kaufe, dann kann ich den doch auch nicht einfach weiterverkaufen, oder?
Wieso solltest Du das nicht können?! Das ginge bei Schenkungsverträgen, meines Wissens nach aber nicht bei Kaufverträgen.

Ich mein, wozu werden dann die Verträge gemacht, wenn die am Ende eh nichtig sind? Dann hätte ich mir ja auch das Papier dafür sparen können!
Die Klauseln müssen ein Gesetz im Hintergrund haben, worauf Du Dich berufen kannst. Wenn Du in den Vertrag schreibst, dass der Hund nur Futter xy bekommt, er aber Futter yx bekommt ist der Vertrag damit nicht rechtswirkam gebrochen, bzw fußt der Vertrag ja nicht einmal auf einem Gesetz, auf das Du Dich berufen könntest.
Gibt genug solche Fälle im Mietrecht, woher ich diesen Sachverhalt von rechtlich unwirksamen Klauseln kenne.

Das macht mich sooo traurig und wütend, dass eventuell ein 10 Wochen alter Welpe den 2. Besitzer kriegt (wenn man uns abzieht).
Naja, offensichtlich hat der neue Besitzer doch 175€ für den Welpen gezahlt und möchte ihn los werden für weniger als ein Fünftel. Ich hätte mich ja als neuer Besitzer im Falle des Felles angeboten, aber ist nicht meine Rasse. :D


Wird schon alles gut werden, immer einen kühlen Kopf bewahren!
 



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