Wichtig! Rechtlicher Rat wegen Weitervermittlung Welpe

"Solche Verträge sind zu 99% nichtig und vor allem vor Gericht absolut wirkungslos.... Da würde ich mir mal nicht zu viel von versprechen."

Hast Du damit denn Erfahrungen gemacht??? Ich habe nämlich ein ganz ähnliches Problem und mich würde mal interessieren, ob es rechtens ist, dass ein Züchter eine Rückgabe des Tieres KOSTENLOS erzwingen kann. Ich meine, wenn es sich bspw. um einen Kaufpreis von 1500 € finde ich das schon ziemlich frech ...


Das wäre aber echt unverschämt.
Ich kenne Verträge, in denen der Züchter sich ein Rückkaufsrecht vorbehält, im Falle dass man den Hund aus irgendwelchen Gründen nicht weiter behalten kann.
Das heißt, derr Züchter hat als erstes das Recht, den Hund zu kaufen.
Meist kaufen die Züchter die Hunde zwar nicht zurück, helfen aber den Besitzern, geeignete Menschen für den Hund zu finden. Das ist jedenfalls bei uns so.
 
Das ist nicht unverschämt das ist völlig legal.

Ich kann echt nur eins empfehlen: Erst lesen, dann unterschreiben. Verlangen kann man alles und : Die sind eh nicht wirksam! Schützt nicht vor der Rechtlichen Wirkung.

*Kopfschüttel*
 
Aber ist das nicht vertragswidrig, wenn man etwas verkauft und es dann umsonst wiederhaben will?
Ich kann doch auch nicht mein Auto verkaufen und dann sagen, ich will es umsonst zurück weil der neue Besitzer keine Winterreifen aufgezogen hat.
Ich würd auf jeden Fall mit dem Vertrag beim Anwalt vorsprechen.
 
Aber dann muss ein mind. ein Grund angegeben sein, wann man den Hund zurückverlangen kann. Und der müsste doch erstmal nachgewiesen werden, was auch nicht immer einfach ist. Denke ich jedenfalls.
Da hilft wohl wirklich nur ein Anwalt, der kennt sich damit wohl eher aus.
 
Vertragswiedrig ist wenn du dafür unterschreibst und es nicht tust.

Es ist eine Sache, wenn ich einen Vertrag unterschreibe und dann Vertragsinhalte nicht erfülle. Hier geht es aber um etwas ganz anderes.
Vielleicht kann Xenia ja doch noch was dazu sagen... Wäre zum Verständnis für die anderen das einfachste. Und das, was du mir geschrieben hast Xenia, muss dir nicht unangenehm sein. Es sind Vorwürfe, die, wie du selbst sagst, nicht der Wahrheit entsprechen!!!
 
Es ist eine Sache, wenn ich einen Vertrag unterschreibe und dann Vertragsinhalte nicht erfülle. Hier geht es aber um etwas ganz anderes.
Vielleicht kann Xenia ja doch noch was dazu sagen... Wäre zum Verständnis für die anderen das einfachste. Und das, was du mir geschrieben hast Xenia, muss dir nicht unangenehm sein. Es sind Vorwürfe, die, wie du selbst sagst, nicht der Wahrheit entsprechen!!!

Genau das meine ich: Vorwürfe!!!
Das muss doch erst mal nachgewiesen werden. Da kann doch ein Züchter nicht einfach sagen, das wäre so und schwubs, ist der Hund weg.
Ich kenne, ehrlich gesagt, keinen Züchter, der so eine Klausel in seinem Vertrag hat (Rückkaufsrecht, ja). Das finde ich schon dubios. So als wolle der Züchter die Hunde verkaufen, sie womöglich grundlos wiederholen, um sie dann wieder zu verschachern. Doppeltes Geld sozusagen.
 
Ich sag ja, geh zu einem Fachanwalt. Wenn man kein Geld hat bekommt man in der Regel einen Rechtsberatungsschein. Das Tierkaufsrecht ist nicht einfach zu verstehen. So mancher Jurist tut sich da schwer.

Es kommt immer auf die Gestalltung an. Ist es ein Kaufvertrag, Übernahmevertrag oder nur ein Vertrag mit A-typischer Verwahrung?

Was sind die Klauseln, der genaue Wortlaut. Was sind die Umstände und und und. Ich bezweilfe das es ohne Anwalt gehen wird. Mit einem guten Anwalt sehe ich aber schwarz dafür, das man einfach so seinen verkauften Welpen zurück fordern kann. Aber, dafür ist der Anwalt da.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
In Deutschlang gilt Vertragsfreiheit. Demnach kann ich da reinschreiben was immer ich will, wichtig ist das du es unterschrieben hast.

Darf ich dazu was fragen? In meinem Kaufvertrag für meinem Hund steht zB, dass er nie zur Zucht eingesetzt werden darf, weil er als Familienhund verkauft wurde. Wäre er als Zuchthund verkauft worden, hätte er das doppelte gekostet.
Jedenfalls frage ich mich, ob das wirklich so ganz gesetzlich ist. Als ich mein Pferd verkauft habe, wolle ich in den Vertrag reinschreiben, dass es nur in Offenstallhaltung kommen darf und da haben sich alle fürchterlich aufgeregt und gemeint, ich könnte doch dem zukünftigen Besitzer nicht sagen, wie er mit dem Pferd umzugehen hat.
Wäre das dann nicht mit dem Hund das gleiche?

(Nur aus Interesse, ich habe nicht vor zu züchten :D)
 



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