Benutzer516
Gast
So lange ich mich an die "Auflagen" halte die dem Tier zu Gute kommen, habe ich keine Nachteile und Probleme.
Von daher finde ich es auch sinnvoll dass die Tierschutzorganisationen das Eigentümerrecht nicht abgeben.
Sollten sie wirklich schlechte Haltung bemerken, können sie zum Wohl des Tieres den Hund wieder mit nehmen.
Mal ganz davon abgesehen, dass wohl fast alle Organisationen und Tierheime gar nicht kontrollieren können, ob ich mich an die Vertragsvereinbarungen halte oder nicht.
Klar, wenn Du Dich an die vertraglichen Vereinbarungen hälst, wird nichts passieren. Allerdings ist der Eigentumsvorbehalt durch die Orga nur eine von mehreren Möglichkeiten, das Wohl des Hundes zu sichern. Besser wäre es, wenn sich die Orga eine Vertragsstrafe ausbedingen würde, sollte der Hund nicht ordnungsgemäß gehalten werden.
Kontrollmöglichkeiten bestehen nur bedingt, das ist richtig. Und selbst wenn im Schutzvertrag stehen sollte, dass die Orga jederzeit auch unangemeldet kontrollieren dürfte, werden die das 1 oder vielleicht 2 mal machen.
Es geht mir auch nicht darum, eine Orga oder deren Verträge in jedem Falle schlecht zu reden. Man sollte halt nur wissen, auf was man sich einlässt.
Es ist halt wie immer im Leben: Nichts "muss", alles "kann".
Und es gilt der alte Grundsatz: Mit ordentlichen Partnern braucht es keinen (großartigen) Vertrag, mit unseriösen Partnern nutzt kein (großartiger) Vertrag.
Viel Spass mit dem Hund:jawoll: