Tierschutzhund aus dem Ausland - welche Papiere?

Es gibt immer wieder auch ältere Blumenfee, oder aus sonstigen Gründen schwer vermittelbare...aber muss ich wirklich erklären warum es die meisten davon nie nach Deutschland schaffen? Da steht mangelnde Nachfrage auf der einen und tödliche Umstände auf der anderen Seite.

Wie sollen sie es denn nach Deutschland schaffen, wenn sie schon auf der HP bei den Hunden in der Tötungsstation gar nicht angeführt werden? Es finden mehr ältere Hunde Plätze als du denkst - man muss es nur versuchen und nicht gleich Panik schieben, wenn Hund "oh Gott" schon länger als 6 Wochen auf einer Pflegestelle sitzt. Und wie Chaosbande schon erwähnte... auch in Tötungen wird nur eingeschläfert, wenn es (zB aus Platzgründen) notwendig ist. Und nicht prinzipiell nach 60 Tagen. Das ist eine reine Mitleidsmasche diverser Vereine, die gerne schnell ihre Welpis vermitteln. Alte Hunde kosten eben Geld, zB nicht unerhebliche Tierarztkosten, das man sich mit Junghunden spart. :denken24:
 
Zuletzt bearbeitet:
... Es finden mehr ältere Hunde Plätze als du denkst - man muss es nur versuchen und nicht gleich Panik schieben, wenn Hund "oh Gott" schon länger als 6 Wochen auf einer Pflegestelle sitzt.

So ist es. Es gibt auch schon Orgas, die speziell ältere Hunde oder spezielle Tiere - etwa Jagdhunde - vermitteln. Das sind aber nicht unbedingt, die, die marktschreierisch über die Mitleidsschiene in allen möglichen sozialen Netzwerken ihre tötungsgefährdeten Welpen und Junghunde anpreisen.
 
Mir schwillt hier grade echt der Kamm...aber da könnt ihr ja nix zu.

Ja, ich gebe zu IM MOMENT sehen HP und Facebook danach aus als ginge es um Junghunde und Welpen die leicht zu vermitteln sind. Würde ich mir das heute ohne Vorwissen ansehen würde ich wahrscheinlich genau das Gleiche sagen. Aber dem ist nicht so, wirklich nicht. Ich verfolge es nun schon viele Monate, Freunde noch viel länger...und der Eindruck täuscht einfach.
Alte Hunde, wirklich Behandlungsbedürftige Hunde, sehr spezielle Hunde (auch z.B. im Jagdbereich) - alles dabei, immer wieder und nicht mal so selten.
"Panik" mit Terminen wird normalerweise nur gemacht wenn für einzelne Hunde tatsächlich Termine festgesetzt sind (so die Kontakte vor Ort das weitergeben)...das handhaben andere wesentlich panischer. Mit den Umständen meinte ich auch Futtermangel, extreme Temperaturen, Verletzungen, Behandlungskomplikationen ect.

Aber egal, ich bin hier jetzt raus. Ich könnt grade ehrlich losheulen, weil ich ganz genau weiß, dass es keine zweite Chance für einen ersten Eindruck gibt. Und den hat mein offenbar inkompetentes Geschreibsel in Kombination mit der derzeitigen Hundeauswahl wohl versaut.

Manfred ich hoffe mit deinem Auslandshund geht alles gut und du bist am Ende mit Hund, Orga, Verträgen ect. zufrieden.
 
Danke euch allen für die vielen Hinweise.
Und sorry Tamun dass die Diskussion bei dir ein unangenehmes Gefühl hinterlassen hat :/

Ich persönlich halte die Organisation für seriös (Gute Infos, viele Nachfragen, keine Beschönigungen, sehr persönlicher und häufiger Telefonkontakt, intensive Vorkontrolle, geplante Nachkontrolle)
Von daher spricht für mich nichts gegen einen "Käfigaustausch" an der Autobahnraststätte.

Ich habe heute noch mal mit der Vermittlerin gesprochen.
Der Hund erfüllt die "Auflagen" die hier auch genannt wurden.

Nur dass mit den "Traces" habe ich nicht nachgefragt. Ich hatte das so verstanden, dass es erst am 5 Hunden Pflicht ist. Über die polnischen grenzen werden "nur" zwei Hunde weiter vermittelt.
Von daher also weg fällt?
Also muss das hiesige Vet-Amt auch nicht in Kenntniss gesetzt werden? (Wo von ich aber auch so bisher noch nie was gehört habe)

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Das mit dem "Eigentümer" des Hundes sein hat mich etwas stutzig gemacht.
Rein theoretisch ist es, so hat mir die Vermittlerin das erklärt, so, dass die Orga der "Eigentümer" bleibt.
Lediglich aus dem Grund heraus, die Hunde wieder zurück nehmen zu können, sollte ein "Notfall" beim Halter eintreten und er den Hund nicht mehr halten können.

Es sollen sich daraus keine Nachteile ergeben für den Halter und ganz offiziell ist er auch der "Eigentümer"
(ich hoffe ich habe das so richtig verstanden)
Wisst ihr ob das bei Tierschutzorgas oder auch Tierheimen allgemein so ist?

Ich könnte mir auch vorstellen, dass das quasi eine rechtliche Grauzone ist - Tierheime und Tierschutzorgas dürfen nichts verkaufen, sind kein Gewerbe oder so? ich weiß es nicht.

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Noch mal zum Impfausweis:
Bei der Ausreise - und um den Stempel vom polnischen Vet-Amt zu bekommen, muss ja ein Halter eingetragen sein. Das wird der sein, der den Hund zur Übergabe mit bringt.
Die Vermittlerin meinte jetzt, dass man selber einfach da seinen eigenen Namen "drüber schreiben" kann.
Das kommt mir ein wenig merkwürdig vor.
Eine kurze Suche bei google (in anderen Foren) hat ergeben, dass viele dass so handhaben, und einige dass vom Tierarzt machen lassen würden.

Habt ihr Erfahrungen damit? Was wäre am besten, bzw. ist der beschriebene Weg überhaupt legal?
 
Es sollen sich daraus keine Nachteile ergeben für den Halter und ganz offiziell ist er auch der "Eigentümer"
(ich hoffe ich habe das so richtig verstanden)
Wisst ihr ob das bei Tierschutzorgas oder auch Tierheimen allgemein so ist?

Ja ist meines Wissens normal. War zumindest bei unserem TH Hund so und bei meinem Tierschutz Hund ebenso und ich kenns nicht anders.
 
Manfred im blauen EU Ausweis sind 3 Felder für "Owner" vorgesehen. Steht da die Orga im ersten, kannst du als neuer Besitzer das zweite in Anspruch nehmen. Da muss nichts "drüber" geschrieben werden.

Lies dir den Vertrag aufmerksam durch. Es macht schon einen Unterschied ob eine Orga offiziell Eigentümer bleiben würde oder ob lediglich eine Klausel vorhanden ist, die festlegt, dass du den Hund im Abgabefall zurückgeben müsstest und ihn nicht fremd vermitteln darfst. Zweiteres machen ja z.B. auch Züchter, damit ein Hund zu ihnen zurückkommt bevor Tierheim droht.
 
Das mit dem "Eigentümer" des Hundes sein hat mich etwas stutzig gemacht.
Rein theoretisch ist es, so hat mir die Vermittlerin das erklärt, so, dass die Orga der "Eigentümer" bleibt.
Lediglich aus dem Grund heraus, die Hunde wieder zurück nehmen zu können, sollte ein "Notfall" beim Halter eintreten und er den Hund nicht mehr halten können.

Es sollen sich daraus keine Nachteile ergeben für den Halter und ganz offiziell ist er auch der "Eigentümer"

Die Orga bleibt nicht nur theoretisch Eigentümerin des Hundes, vielmehr ganz praktisch und offiziell.
Was diese Eigentümerstellung bedeuten kann, wirst Du - was wir nicht hoffen wollen - sehr schnell merken, wenn Du mit der Orga ein Problem kriegst. Etwa weil der Hund krank ist und bereits einige Tage nach Übergabe - bei der Du Halter wirst und das Vergnügen der Gefährdungshaftung für den Hund übernimmst - eine teure medizinische Behandlung nötig wird und Du Dich mit der Orga wegen der Kosten auseinandersetzen willst.

Du bist Besitzer und Halter - weiter nichts.
 
Naja so war das ja auch gedacht.
Ich bin Halter und Besitzer.
Wieso sollte ich die Orga wegen TA-Kosten anschreiben?
Mein Hund, meine Kosten ... oder ist das sonst üblich?

Und welche anderen "Probleme" könnte ich mit der Orga bekommen, dei ganz offiziell Besitzer ist und bleibt?
 
Du bist Halter und Besitzer, die Orga bleibt Eigentümerin.

Ich empfehle Dir, Dich eingehend mit diesen rechtlich völlig unterschiedlichen Begriffen zu befassen.

Mal angenommen, 2 Tage nachdem der Hund angekommen und bei Dir ist, zeigt sich eine Krankheit, Behandlungskosten 1.000,-- €. Im Hinblick auf die kurze Zeitdauer bei Dir fragst Du bei der Orga an, ob die einen Teil der Kosten übernehmen.

Oder es gibt Ärger mit der Orga, weil z.B. der als kinderlieb beschriebene Hund aggresiv auf jedes Kind losgeht.

Oder die Nachkontrolle ergibt Mängel - aus Sicht der Orga - und es gibt deshalb Auseinandersetzungen.

Alles schon dagewesen und überhaupt nicht selten.

Und dann kann die Orga den Hund von Dir herausverlangen, weil sie eben Eigentümerin ist und Du nur eine bessere Pflegestelle.

Allerdings gibt es mehr und mehr Gerichtsurteile, die die typischen Orga-Vermittlungsverträge als sittenwidrig ansehen und damit für nicht erklären.
 
Danke Dieter für die Erklärung.
Mein Freund hat mir jetzt den Unterschied erklärt - jetzt machts mehr Sinn ,)

So lange ich mich an die "Auflagen" halte die dem Tier zu Gute kommen, habe ich keine Nachteile und Probleme.
Zumindest, wenn es sich um eine gute (wie wir immer so schön sagen) seriöse Orga handelt.
Und ich bin ja selbst verantwortlich mir eine gute Orga zu suchen - dass muss ja im Vorfeld passieren.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass eine gute Orga, den Hund aus Willkür oder Leichtfertigkeit wieder einzieht. Da muss dann schon arg was schief laufen in der Haltung.

Von daher finde ich es auch sinnvoll dass die Tierschutzorganisationen das Eigentümerrecht nicht abgeben.
Sollten sie wirklich schlechte Haltung bemerken, können sie zum Wohl des Tieres den Hund wieder mit nehmen.
(und auch dass werden sie sich vorher drei mal überlegen, denn jeder Hund der vermittelt wurde und bleibt, zählt).
Viele schimpfen doch immer wieder, dass das Vet-Amt oft die Tiere beim Halter lässt, obwohl die Bedingungen schlecht sind.
Warum sollte sich also ein TierSCHUZT-Verein diese Möglichkeit nehmen lassen.

Mal ganz davon abgesehen, dass wohl fast alle Organisationen und Tierheime gar nicht kontrollieren können, ob ich mich an die Vertragsvereinbarungen halte oder nicht.

Aber wie gesagt, bisher habe ich noch keine praktischen Erfahrungen und das ist alles sehr tehoretisch.
Vielleicht kommt ja doch alles ganz anders als gedacht - aber dieses, in meinen Augen sehr geringe Risiko - nehme ich in Kauf.
 



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