Tierschutzhund aus dem Ausland - welche Papiere?

Erster Hund
Arek 7J.
Hallo,

der Termin steht und bald bekommen wir unseren Familienzuwachs in Form eines 2 Jährigen Rüden aus einem polnischen Tierheim.
Der Übergabeort ist in Deutschland.

Ich halte die Organisation für sehr seriös und bin der Meinung, dass sie schon alles "richtig" machen wird. Dennoch möchte ich gerne so viele Eventualitäten wie möglich ausschließen.

Daher meine Frage an euch:
Welche "Papiere" muss ich für den Hund mit bekommen bei der Übergabe und wie sehen die aus?
Impfpass ist klar, noch irgendwas an Ausreisegenehmigung oder so?

Da ein Hund rechtlich gesehen ja als "Sache" gilt - bekommt man bei einem Hund irgendwie noch einen schriftlichen Nachweis, dass der Hund mir "gehört"? Oder ist das im Schutzvertrag drin?
Wir haben vor dem Kleinen einen anderen Namen zu geben sobald er hier ist, würde das Probleme geben wenn in den Papieren der alte Name drinne steht?
Wie kann/muss man das im nachhinein ändern?

Muss ich, sobald der Hund bei mir lebt, irgendwelche Papiere "beantragen"?
Also, in der Stadt anmelden ist klar, da bekomme ich dann die Marke oder?
Oder sonst noch irgendwo anmelden?

Leider hat google nichts ergeben (da gings immer nur um die Papiere für einen Rassehund) und ich hoffe, ihr könnt weiter helfen.

LG
 
Du bekommst einen EU-Impfpass für deinen Hund und normalerweise den Schutzvertrag. Mehr nicht. Wenn du den Impfpass besitzt und den Schutzvertrag hast gehört der Hund dir. Genau, anmelden musst du ihn bei der Gemeinde und da bekommst du dann eine Steuermarke. Sonst noch bei einer Versicherung.

Amy hat auch einen anderen Namen, als im Impfpass steht (dort heißt sie „Ginger“) – ich habe da nichts geändert.
 
Hallo, idealerweise steht im Schutzvertrag nicht nur der Name sondern auch die Chipnummer des Hundes - so sind auch nach dem Umtaufen Verwechslungen ausgeschlossen. Außer Vertrag und Ausweis gibt es in der Regel nichts. Da Polen zur EU gehört reicht meines Wissens beim Grenzübertritt ohnehin die Vorlage einer gültigen Tollwutimpfung zur Einreise.

Anmelden auf der Gemeinde und abschließen einer Haftpflichtversicherung steht dann an (falls ein Hund nicht irgendwo mitversichert ist, bei mir laufen 2 Hunde/oder 1 Pferd ohne Zusatzkosten in der Berufshaftpflicht mit). Haftpflicht ist schon wichtig, andere Versicherungen nach persönlicher Vorliebe z.B. Kranken- oder OP-Versicherung.

Falls du den Impfpass mit dem richtigen Namen und auf Deutsch möchtest, sprich mal mit deinem Tierarzt. Normalerweise liegen dem ausländischen noch die Chipaufkleber bei, vielleicht kann man das dann umschreiben.

Ach ja...anmelden bei Tasso würde ich vielleicht noch, dass du Suchunterstützung hast, sollte das Tier mal verschwinden.
 
Vielen Dank für die Antworten, dann weiß ich erstmal bescheid.

Tasso machen wir sobald der Kleine da ist, Hundehaftpflicht ist bereits abgeschlossen und gechipt wird der Kleine auch.
Dann steht ja nix mehr im Weg - bin schon sehr gespannt =)

LG
 
Ach ja...anmelden bei Tasso würde ich vielleicht noch, dass du Suchunterstützung hast, sollte das Tier mal verschwinden.

Wenn man nicht anmeldet, nutzt einem ja das Chippen auch nichts. Das wissen bloß viele gar nicht. Daher tauchen immer wieder gechippte, aber unregistrierte Hunde auf.

Ich hab noch eine Frage:
Was bedeutet denn "Übergabeort"?
das hört sich für mich so nach Autobahnraststätte, Parkplatz, etc. an.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja das ist eine Raststätte - ein Vereinsmitglied holt einige Hunde aus dem TH und wir treffen uns da, wo es für "alle" am günstigsten ist.
So muss hoffentlich keiner der Hunde länger als nötig im Auto fahren.

Es wird auch lediglich der Transportkäfig mit dem Hund in einen anderen Kofferraum gestellt, sicherlich eine kleine Trinkpause gemacht und dann weiter gefahren.
Ich weiß noch gar nicht ob es sinnvoll wäre, eine Decke oder so über den Käfig zu legen - damit der Hund weniger von außen mit bekommt und so mehr "Ruhe" hat.
Vielleicht ist es dafür aber auch zu warm - oder man nimmt einen dunklen Bettenbezug der vom Stoff meist dünner und Luftdurchlässiger ist - müssen wir mal sehen.
 
Abgesehen von den schon erwähnten Papieren wie EU-Pass mit (zumindest) gültiger Tollwutimpfung für die Einreise und Schutz-/Übergabevertrag, nehme ich an, dass der Hund sogenannte "TRACES" hat. Diese Papiere sind Pflicht, sobald mehr als fünf Hunde transportiert und eingeführt werden.
Hier geht es darum, dass die Hunde 24 Stunden vor Ausreise noch einmal gesundheitlich durch den Amtstierarzt untersucht, der Transport kontrolliert und alle Daten verglichen werden.
Üblicherweise werden diese Papiere bereits vorher via Computer an das zuständige Vetamt des Übernehmers gesendet, es muss allerdings eine ausgedruckte Gesundheitsbescheinigung des ausländischen (in dem Fall des zuständigen polnischen) Veterinäramtes den Transport begleiten.
Diese Bescheinigung (oder zumindest eine Kopie) solltest du auch mitbekommen :zwinkern2:
 
Chaosbande ist das nicht auch im Impfausweis mit vermerkt? Pia hat ganz hinten Stempel unter "This animal is in good health and able to withstand carriage to ist Destination" sowie unter "Legalisation" eine Seite weiter den Stempel vom Amtstierarzt.
 
Ich kenne es so und so.
Oft gibt es zusätzlich nochmals eine Art "Datenblatt", ich werd mal schauen ob ich das meiner letzten Spanien-Hündin noch habe, dann kann ich es einstellen :zwinkern2:

Es geht ja unter anderem nicht nur darum, dass der Hund gesund einreist, sondern auch, dass bekannt ist wohin der Hund reist, deswegen auch die Kontaktaufnahme und Übermittlung an das, in dem Fall, deutsche Veterinäramt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich muss sagen, dass sich "Raststättenparkplatz" für mich nicht besonders seriös anhört.
Aber ich kenne mich mit der Materie der "Übergabe" auch nicht so aus.
Vielleicht mag mir ja mal jemand, der darin bewandert ist, mehr erzählen.
Wie ist das übliche Prozedere bei einer Übergabe normalerweise?
 



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