Sommertag - Hund im geparkten Auto

Ja das habe ich ja oben geschildert, das es oft so dauert und wie schnell der Hund aber auf der anderen Seite Schaden nehmen kann, bzw versterben.

Weshalb in einer echten Notsituation , nur die Scheibe einschlagen hilft. Bisher war der Hund nur eine Sache und man wäre deswegen hart bestraft worden. Nun ist der Hund aber ein gehobener Sachgegenstand, da er ja nunmal ein Lebenwesen ist.

Wie gesagt, ich habe keinen Plan auf welchen § man sich da beruft, aber bisher wäre man als Retter der Dumme gewesen. Weshalb ich da auch mal Rücksprache halten wollte.
 
Also zu schlimm und blöd dieser Vergleich jetzt klingen mag, aber:

ein paar Orte weiter hat vor zwei Jahren ein Mann zwei Hunde aus der Nachbarschaft erschlagen (!), weil die auf sein Grundstück (eine Wiese) gelaufen sind. Natürlich wurde dieses A***ch angezeigt. Der hat sich allerdings dann auf Notstand berufen, weil die Hunde jeweils angeblich seiner Katze hinterher gewesen wären und um Schaden von seinem Eigentum abzuwenden (Katze), hat er eben anderes Eigentum in einer Notsituation "beschädigt" (Hund tot...).

Ist das sowas ähnliches?? Kann man, auch wenn einem der Hund nicht gehört sagen, es handelte sich um "Notstand"??
 
Nö, das ist Schwachsinn. Notstand ist auch nicht das selbe wie eine Notsituation.

Der Unterschied ist einfach, das der Hund erst dieses Jahr keine Sache wie ein Bild oder ein Fahrrad ist, sondern ein Lebewesen (auch vor dem Gesetz) und damit ein gehobener Sachgegenstand.

Bisher, auch das sagte ich schon, wäre es nicht erlaubt die Scheibe (Sachgegenstand a) wegen dem Hund (Sachgegenstand b) zu zerstören.

Recht weit vorn hab ich Wiki zitiert, da kann man das nachlesen.

Ich habe den § der es erlaubt eine Scheibe einzuschlagen bisher nicht vorliegen, also weiß ich nicht auf welcher Rechtlichen Basis das gründet. Bzw. wie das in der Juristischen Praxis aussieht.

Ansonsten wäre übrigens sinnvoll den Polizisten am Telefon zu fragen ob man die Scheibe einschlagen darf. ^^^Der sollte das ja wissen.
 
Ich weiß nicht 100% genau, wie das damals bei dem Herrn abgelaufen ist, jedenfalls ist er mit seiner Begründung durchgekommen.
Bin ja kein Jurist.

Trotzdem: egal ob heute oder vor fünf Jahren und egal ob "erlaubt" oder nicht, falls der Hund im Auto stirbt wenn ich nichts mache, ist mir die Scheibe sowas von egal!! :jawoll:
 
Hallöchen,
also da ich im Sicherheitsdienst bin kann ich echt weiterhelfen was erlaubt ist.

Also wenn man der meinung ist das eine Notsituation vorhanden ist darf mann die scheibe einschlagen!

Ich geb mal ein beispiel (wahre geschichte):
Ein Man sieht in einem auto - was in der sonne steht bei ca. 30C ein babybein unter einer decke...natürlich schlägt er die scheibe ein, weil "seiner meinung nach" eine notsituation besteht. Als er das baby retten will stellt er fest es ist nur eine Puppe, was er aber nicht wissen konnte weil er nur das bein gesehen hat. Besitzerin vom auto ist natürlich ausgeflippt aber es hat sich festgestellt das die Versicherung für den Schaden aufkommt.

"Es muss logisch nachvollziebar sein"... und das gleiche gilt bei hunden auch!!
 
Die Versicherung vom Besitzer... Der Besitzer ist schuld weil ER die Notsituation ausgelöst hat...
 



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