Du stellst eine Frage, die gesetzlich geregelt ist, die also tatsächlich etwas mit Tierquälerei zu tun hat.
Das ist so nicht ganz richtig.
Laut Tierschutzgesetz kommt es auf den Einzelfall an - regelmäßiges, stundenlanges Einsperren ist natürlich verboten.
Im Einzelfall kann auch eine "vorübergehende" Unterbingung in einer Box angemessen sein.
ABER...meine Meinung:
1. Sollte die Zeit wirklich begrenzt sein.
2. Sollte der Hund an Boxen gewöhnt sein UND sich darin wohlfühlen (meine sind gern in der Box - Smilla schläft da bis zu 9 Std. am Stück drin und wenn wir in den Urlaub fahren, sind sie bis zur ersten Pause auch 3-4 Std. in ihren Boxen im Auto).
3. Sollte der Hund vorher ausgelastet werden, so dass er eh schlafen würde.
4. Sollte die Box groß genug sein, dass dort Platz für Wasser und genügend Bewegungsfreiraum stehend, sitzend und liegend vorhanden ist.
Ich halte nicht gleich jeden für einen Tierquäler, der seine Hunde mal in einer Box parkt.
Wenn ich im Herbst mit einem Hund arbeite, wartet der andere auch im Auto.
Ich würde allerdings keine Box benutzen, wenn der Hund sich darin unwohl fühlt.
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Als ich habe da mal jemanden gesehen, da wurde ein sehr großer Hund auch in eine Box bei Abwesendheit gesperrt, da er sonst gewacht hätte. Für einen großen und mit 72cm Schulterhöhe wird auch einer sehr große Box doch ziemlich klein...
Richtig die Galle hochgekommen ist mir, als der arme Tropf einmal Durchfall hatte und sich buchstäblich einschei..en musste. Sorry, das geht gar nicht und war für mich auch Tierschutzrelevant!
Also ich persönlich halte davon überhaupt nichts und würde dies auch meinen Tieren nicht zumuten wollen!
Sowas geht natürlich gar nicht.
Hätte ich einen sehr großen Hund und er müsste zwischendurch irgendwo "geparkt" werden, würde ich eher sowas wie einen Laufstall vorziehen.
Aber auch hier gilt: Niemals regelmäßig und nie lange.