- Erster Hund
- Jay-Jay / Deutscher Boxer
Aaaaaargh, es ist doch vollkommen irrelevant was ihr GLAUBT was richtig ist. Es gibt Gesetze an die man sich zu halten ob es einem nun persönlich in den Kram passt oder nicht.
Hier mal ein link (denn die Gesetzestexte werden ja wohl gern übersehen), der einige Dinge klarstellt, von denen ihr glaubt sie seien "ungerecht":
http://www.rechtsanwaeltin-linda-moellney.online.de/tierrecht.html
1.) Nur große Hunde müssen innerorts IMMER angeleint sein, kleinere nur auf stark frequentierten Plätzen/Strassen (steht zu Beginn)
2.) "Eine Schadensersatzpflicht des Tierhalters tritt bei jedem durch das Tier verursachten (oder jedenfalls mitverursachten) Schaden ein." <- auch daran, wie bereits mehrfach angemerkt, gibt es nichts zu rütteln
Hier nochmal ein Zitat zum einprägen:
]Es ist für die Haftpflicht übrigens nicht erforderlich, dass das Tier den Schaden unmittelbar verursacht hat: Typische Reaktionen auf tierisches Verhalten, wie z.B. unachtsames Zurückweichen - und dadurch bedingtes Stürzen - vor einem heranstürmenden Hund (auch, wenn dieser mit dem Schwanz wedelt) ändern nichts daran, dass der Schaden "durch das Tier" entstanden ist.
Zu finden unter Punkt II "Tierhalterpflichten" - http://www.rechtsanwaeltin-linda-moellney.online.de/tierrecht.html
Oder hier noch der Eintrag auf Wikipedia. Ihr könnt das ungerecht finden wie ihr wollt. Handelt ihr dem Gestz zuwider bzw. ergreift keine Maßnahmen, damit es nicht zu Unfällen kommt, gilt folgendes:
Tierhalterhaftung
Als Tierhalterhaftung wird eine Spezialform der Gefährdungshaftung bezeichnet, nach der im Schuldrecht der Tierhalter grundsätzlich für die Schäden haftbar gemacht werden kann, die das Tier anrichtet. Die Haftung nach § 833 Satz 1 BGB greift ausdrücklich auch ohne Verschulden des Halters. Die Haltereigenschaft definiert sich – unabhängig vom Eigentum – nach der Sachherrschaft über das Tier und einem eigenen Interesse an der Verwendung oder der Gesellschaft des Tieres.
Diese Gefährdungshaftung ist bedingt durch die spezifische Tiergefahr, die sich verwirklicht, wenn das Tier unberechenbar reagiert.
Eine Ausnahme besteht nur hinsichtlich von zahmen Nutztieren, die dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt sind und bei denen der Halter die Beaufsichtigung mit der die erforderlichen Sorgfalt durchgeführt hat.
In Abgrenzung zu Nutztieren wird von Luxustieren, für die dann die Gefährdungshaftung besteht, gesprochen.
Gegen die finanziellen Folgen kann eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Tierhalterhaftung
So, und nun habe ich entgültig fertig. Ihr habt hier die Sachlage schwarz auf weiss vorliegen und ob ihr ab jetzt immer noch so handelt, weil ihr "glaubt" es sei richtig, bleibt euch überlassen. Kommt es zu einem Schadensfall bleibt ihr IMMER zumindest auf einem Teil der Kosten sitzen.
Hier mal ein link (denn die Gesetzestexte werden ja wohl gern übersehen), der einige Dinge klarstellt, von denen ihr glaubt sie seien "ungerecht":
http://www.rechtsanwaeltin-linda-moellney.online.de/tierrecht.html
1.) Nur große Hunde müssen innerorts IMMER angeleint sein, kleinere nur auf stark frequentierten Plätzen/Strassen (steht zu Beginn)
2.) "Eine Schadensersatzpflicht des Tierhalters tritt bei jedem durch das Tier verursachten (oder jedenfalls mitverursachten) Schaden ein." <- auch daran, wie bereits mehrfach angemerkt, gibt es nichts zu rütteln
Hier nochmal ein Zitat zum einprägen:
]Es ist für die Haftpflicht übrigens nicht erforderlich, dass das Tier den Schaden unmittelbar verursacht hat: Typische Reaktionen auf tierisches Verhalten, wie z.B. unachtsames Zurückweichen - und dadurch bedingtes Stürzen - vor einem heranstürmenden Hund (auch, wenn dieser mit dem Schwanz wedelt) ändern nichts daran, dass der Schaden "durch das Tier" entstanden ist.
Zu finden unter Punkt II "Tierhalterpflichten" - http://www.rechtsanwaeltin-linda-moellney.online.de/tierrecht.html
Oder hier noch der Eintrag auf Wikipedia. Ihr könnt das ungerecht finden wie ihr wollt. Handelt ihr dem Gestz zuwider bzw. ergreift keine Maßnahmen, damit es nicht zu Unfällen kommt, gilt folgendes:
Tierhalterhaftung
Als Tierhalterhaftung wird eine Spezialform der Gefährdungshaftung bezeichnet, nach der im Schuldrecht der Tierhalter grundsätzlich für die Schäden haftbar gemacht werden kann, die das Tier anrichtet. Die Haftung nach § 833 Satz 1 BGB greift ausdrücklich auch ohne Verschulden des Halters. Die Haltereigenschaft definiert sich – unabhängig vom Eigentum – nach der Sachherrschaft über das Tier und einem eigenen Interesse an der Verwendung oder der Gesellschaft des Tieres.
Diese Gefährdungshaftung ist bedingt durch die spezifische Tiergefahr, die sich verwirklicht, wenn das Tier unberechenbar reagiert.
Eine Ausnahme besteht nur hinsichtlich von zahmen Nutztieren, die dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt sind und bei denen der Halter die Beaufsichtigung mit der die erforderlichen Sorgfalt durchgeführt hat.
In Abgrenzung zu Nutztieren wird von Luxustieren, für die dann die Gefährdungshaftung besteht, gesprochen.
Gegen die finanziellen Folgen kann eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Tierhalterhaftung
So, und nun habe ich entgültig fertig. Ihr habt hier die Sachlage schwarz auf weiss vorliegen und ob ihr ab jetzt immer noch so handelt, weil ihr "glaubt" es sei richtig, bleibt euch überlassen. Kommt es zu einem Schadensfall bleibt ihr IMMER zumindest auf einem Teil der Kosten sitzen.