Ich habe mal ein wenig gegooglet, da wir auch bevor Meilo einzog den Vermieter fragen mussten. Folgende Urteile habe ich gefunden:
Zustimmung des Vermieters
Steht im Mietvertrag, dass jede Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf, so steht diese im Ermessen des Vermieters. Der Vermieter darf hier nicht generell entscheiden, sondern muss in jedem einzelnen Fall eine Entscheidung treffen. Steht im Mietvertrag, dass jede Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf, ist der in der Entscheidung frei, ob er Hunde- oder Katzenhaltung erlaubt.
(OLG Hamm, AZ 4 ReMiet 5/80)
Zustimmung des Vermieters I
Bei einer Zustimmungsklausel im Mietvertrag kann der Mieter davon ausgehen, dass der Vermieter die Zustimmung erteilt, wenn nicht sachliche Gründe vorliegen, die die Verweigerung der Zustimmung rechtfertigen
(LG Ulm, AZ 1 S 286/89-01)
Zustimmung des Vermieters II
Steht im Mietvertrag, dass jede Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf, kann der Mieter davon ausgehen, dass der Vermieter die Zustimmung erteilt, wenn andere Mieter im Hause schon einen Hund oder eine Katze halten.
(LG Berlin, AZ 64 S 234/85)
Quelle:
http://toelt-und-hund.de/urteile-hund/mietrecht/index.php
Leider keine positive Nachricht für euch, tut mir leid:troesten1: