Brauche dringend eure Hilfe! / Vermieter verweigert Zustimmung Hundehaltung

Als uns wurde immer gesagt, wenn ein Hund im Haus gedultet/erlaubt wird haben alle Mietparteien das gleiche Recht, also kann/darf er es den anderen nicht verbieten.
 
Da habe ich mal was anderes gehört, aber ich habe es nur gehört und weiß nicht ob das nun stimmt.

Nur weil er euch einen Hund erlaubt, muss er den anderen Mietern nicht auch einen Hund erlauben. Ich glaube Sonderreglung.
 
Ich habe mal ein wenig gegooglet, da wir auch bevor Meilo einzog den Vermieter fragen mussten. Folgende Urteile habe ich gefunden:

Zustimmung des Vermieters

Steht im Mietvertrag, dass jede Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf, so steht diese im Ermessen des Vermieters. Der Vermieter darf hier nicht generell entscheiden, sondern muss in jedem einzelnen Fall eine Entscheidung treffen. Steht im Mietvertrag, dass jede Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf, ist der in der Entscheidung frei, ob er Hunde- oder Katzenhaltung erlaubt.
(OLG Hamm, AZ 4 ReMiet 5/80)

Zustimmung des Vermieters I

Bei einer Zustimmungsklausel im Mietvertrag kann der Mieter davon ausgehen, dass der Vermieter die Zustimmung erteilt, wenn nicht sachliche Gründe vorliegen, die die Verweigerung der Zustimmung rechtfertigen
(LG Ulm, AZ 1 S 286/89-01)

Zustimmung des Vermieters II

Steht im Mietvertrag, dass jede Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedarf, kann der Mieter davon ausgehen, dass der Vermieter die Zustimmung erteilt, wenn andere Mieter im Hause schon einen Hund oder eine Katze halten.
(LG Berlin, AZ 64 S 234/85)

Quelle: http://toelt-und-hund.de/urteile-hund/mietrecht/index.php

Leider keine positive Nachricht für euch, tut mir leid:troesten1:
 
Zuletzt bearbeitet:
ich kann bei der ganzen sache den vermieter nicht verstehen.

wenn keine hundehaltung erlaubt ist dann gilt das für jeden mieter.

ich kann nicht einem mieter die haltung eines hundes erlauben und den anderen mietern wenn sie dann auch möchten nein da zu sagen.

damit ziehe ich mir als vermieter nur ärger ein.

sollte er euch erlauben den hund zu halten und den anderen mieter stört dies kann das zu großen stress im hause kommen.
 
Da habe ich mal was anderes gehört, aber ich habe es nur gehört und weiß nicht ob das nun stimmt.

Nur weil er euch einen Hund erlaubt, muss er den anderen Mietern nicht auch einen Hund erlauben. Ich glaube Sonderreglung.

Ich denke mit den Sonderregelungen gilt es nur für Blindenhunde, Behindertenbegleithunde usw.
 
Hallo,
danke für die vielen Antworten. Das Thema hat sich nun leider erledigt, weil das Tierheim den Hund einfach an jemand anderen weiter vermittelt hat. Ich bin deswegen jetzt echt sauer, weil wir ja schon gesagt hatten, dass wir ihn nehmen würden. Naja, lange Rede kurzer Sinn, jetzt brauchen wir auch nicht mehr mit dem Vermieter diskutieren...

Aber nochmals vielen Dank an alle.
LG Nadine
 
Naja irgendwie doch gut für den Hund. Ihr hattet ja nicht geklärt ob ihr den Hund jetzt aufnehmen dürft oder nicht. Überleg mal der Hund sitzt seit Ewigkeiten im Zwinger..es kommen potenzielle Hundehalter die abgelehnt werden weil der Hund für euch zurück gehalten wird. Ihr bekommt keine Erlaubnis für den großem Hund und der Hund sitzt immer noch im Zwinger....
 



Hundeforum.com - Partnerseiten :
Heilkundeforum.com | Veggieforum.de | Herrchen-sucht-Frauchen.de

Hundeforum.com ⇒ Das freie & unabhängige Hundeforum unterstützen:

Zurück
Oben