Kleine Anmerkung am Rande:
Der Vermieter kann jederzeit die Erlaubnis zur Hundehaltung zurückziehen. Das muss aber schriftlich und mit Begründung erfolgen.
Dabei sollte man bedenken, dass solche Vermieter immer irgendwelche Gründe finden werden.
So wie sich mir die Situation darstellt, möchte der Vermieter schlichtweg die Hundehaltung nicht mehr und versucht zunächst durch Schickanieren sein Interesse durchzusetzen. Der findet auch in Zukunft immer mal was Neues um das Leben des Hundehalters zu erschweren.
Auf einen Rechtsstreit würde ich es jedenfalls nicht ankommen lassen, da es gerade beim Thema Hundehaltung immer Einzelfallentscheidungen sind. Im Zweifelsfall zieht man als Hundehalter den Kürzeren.
Und mal ganz ehrlich: Möchte man mit einem solchen Vermieter unter einem Dach wohnen, der dazu neigt, einem das Leben durch Schickanen schwer zu machen?
Der Vermieter kann jederzeit die Erlaubnis zur Hundehaltung zurückziehen. Das muss aber schriftlich und mit Begründung erfolgen.
Dabei sollte man bedenken, dass solche Vermieter immer irgendwelche Gründe finden werden.
So wie sich mir die Situation darstellt, möchte der Vermieter schlichtweg die Hundehaltung nicht mehr und versucht zunächst durch Schickanieren sein Interesse durchzusetzen. Der findet auch in Zukunft immer mal was Neues um das Leben des Hundehalters zu erschweren.
Auf einen Rechtsstreit würde ich es jedenfalls nicht ankommen lassen, da es gerade beim Thema Hundehaltung immer Einzelfallentscheidungen sind. Im Zweifelsfall zieht man als Hundehalter den Kürzeren.
Und mal ganz ehrlich: Möchte man mit einem solchen Vermieter unter einem Dach wohnen, der dazu neigt, einem das Leben durch Schickanen schwer zu machen?