Vermieter gestattet uns keine Hundehaltung....

Die Wohnung gehört ihm, klar kann er da entscheiden. Das ist und bleibt meine Meinung. Und wenn ihr drauf besteht Hund oder er muss Gründe nennen hat er sicher auch welche parat. Und wie gesagt, der Vermieter sitzt am längeren Hebel, wenn ihr ihm ans Bein pinkelt bekommt er euch in null Komma nichts aus der Wohnung. Ob das alles genauso erlaubt ist oder nicht sei mal dahin gestellt, aber ich habe schon solche Sachen nur wegen Kleintieren mitbekommen. Er MUSS euch den Hund nicht erlauben!

Ich würde auch in Ruhe mit ihm darüber reden. Wenn er dagegen ist, dann müsst ihr euch überlegen, ob ihr umzieht oder eben auf den Hund verzichtet. Ich würde keinen Streit deswegen anfangen - selbst wenn das am Ende dazu führt dass der Hund einziehen darf weiß ich nicht, ob man dann noch gerne dort wohnt...
 
Huhu ,
Ich stimme Schlumpf da voll und ganz zu.
Ihr solltet das Gespräch mit dem Vermieter suchen aber ihn keines falls mit der Aussage das er es nicht verbieten darf konfrontieren das kann ganz schnell böse für euch enden.
Lg
 
In meiner Wohnung wäre normal auch kein Hund erlaubt gewesen. Aber ich hatte den Vorteil das ich Baylie zum Besichtigungstermin einfach mitgenommen habe, und versichert habe das er nichts kaputt macht, und wenn doch ich dafür bezahle und es selbst reparieren lasse.
Dann durfte er mit einziehen.
Vielleicht ist das auch die Angst eures Vermieters, das der Hund ständig bellt und Sachen kaputt macht.
Ich würde einfach ganz in Ruhe mit ihm darüber reden und ihm versichern das er für keinerlei Schäden die der Hund verursacht zuständig sein muss, kein Geld dafür geben muss und nichts selbst reparieren muss, und würde ihm auch darlegen das ich mit ihm zur Hundeschule gehe. Alles ganz vernünftig und in Ruhe. ohne irgendwelche Art von Druck auszuüben. Vielleicht lässt er sich dann ja doch noch drauf ein.
 
Bei mir steht derselbe Absatz im Vertrag.
Als Änny einziehen sollte wollte der Vermieter den Hund sehen und hatte einige Fragen. Ich hab ihm dann auch versichert das sie nix zerstört und wenn doch ich das zahle. Als Maylo dann einziehen sollte war das ganze schon gar kein Problem mehr. Er wollte lediglich wissen ob es ein sehr großer Hund ist.
Aber wenn dein Vermieter wirklich keinen Hund in seiner Wohnung will wirst du dagegen nicht ankommen.
Ich würde wie schon öfter geschrieben versuchen ruhig mit ihm zu sprechen nicht zu drohen und gleich mit in den Mietvertrag mit aufnehmen lassen das du für eventuelle Schäden natürlich aufkommst bzw ihm das vorschlagen.
Viel Glück
 
Hallo,

an deiner Stelle würde ich mir deine Vorgehensweise sehr gut überlegen.
Es erweckt in mir der Eindruck, dass du dich zu sehr auf Rechtsurteile und Rechtssprechungen berufen möchtest.
Sorry, falls ich jetzt falsch liegen sollte.
Mit dieser Argumentation und dem Vermieter "die Pistole auf die Brust zu halten", indem er bitte vernünftige Gründe aufführen möge, warum er euch die Hundehaltung verwehren möchte, wirst du vermutlich nur das Gegenteil erreichen.

Überzogen formuliert:
Mit Aggression erzeugst du nur eine Gegenaggression (das ist nun wirklich sinngemäß gemeint)!

Selbst wenn du es letztendlich doch erreichen wirst, dass der Vermieter "klein beigibt", würde ich das nicht ganz entspannt sehen, schneller seid ihr mit dem Hund wieder vor der Tür, als sich manch einer vorstellen kann.

Stell dir nur einmal vor, der Hund mag nicht alleine bleiben, was nicht selten durch stundenlanges Gebell zum Ausdruck gebracht wird, ruck zuck steht der Vermieter vor der Tür und dann lautet es:

"Hund muss ausziehen oder ihr mit dem Hund."

Ich schlage auch vor, eine Wohnung zu suchen, in der eine Hundehaltung nicht nur halbherzig geduldet wird.

Grüße
Leo
 
Hi,

ehrlich gesagt verstehe ich das Prolem nicht. Das hätte man bereits beim Einzug klären müssen.

Ihr nutzt das Eigentum eines anderen. Von daher habt ihr Euch an die Vorgaben zu halten. Das habt ihr ja auch im Mietvertrag
unterschrieben.

Es ist kein Wunder das immer mehr Vermieter die Haltung von Hunden verbieten. Denn auf so ein Theater hätte ich auch keine Lust.
 
Aber einfach so ablehnen darf er die Hundehaltung als Vermieter ja wohl doch nicht! Er muß bei der oben genannten Klausel im Mietvertrag Gründe nennen,die gegen eine Hundehaltung sprechen...Macht er aber nicht....Und er hat ebend nicht das Recht zu bestimmen,wie in den vermieteten Räumen gelebt wird !!!....SO habe ich die Neuen Rechtssprechungen verstanden....
LG MichiScho

BITTE EURE MEINUNG DAZU!!!

Meine Meinung dazu ist , vergiss mal die neue Rechtssprechung.

Wenn der Staat sagt so ist das , dann sagt der Vermieter ok - ich nehm andere Mieter ohne Hund und was willst du dagegen machen.

- - - Aktualisiert - - -

Lies mal den Beitrag von Schweizer Socke ,

genau so läuft das und nicht anders.
 
Schweizer Socke hat Recht ,
selbst wenn du die Haltung eines Hundes,, erzwingen ,, könntest,glaube ich nicht ,das du da glücklich dabei werden würdest.
So wie sich das anhört ,ist der Vermieter absolut dagegen,da wird es mit Sicherheit Probleme geben.
Was machst du wenn der Hund da ist ,und der Vermieter findet Gründe um dich herrauszuschmeißen ?
Ich würde entweder eine andere Wohnung suchen ,wo Hundehaltung erlaubt ist ,was nicht immer einfach ist.Oder erstmal verzichten ,auch wenn es weh tut.

sammybi
 
Hallo,

wir sind ja auch Vermieter und wir haben uns beim letzten Mieterwechsel gründlich informiert. Also wir dürfen nicht mehr in dem Mietvertrag schreiben das Hundehaltung prinzipiell verboten ist. Aber daran das ein Vermieter keine Hunde in seiner Wohnung will kann man nichts ändern. Es reicht vollkommen als Begründung aus, das der Vermieter das nicht will, da muss nichts bis ins Detail Begründet werden.
Diese Änderung bezieht sich im wesentlichen darauf das es Menschen gibt die aus gesundheitlichen Gründen einen Hund benötigen, Blindenhund, Assistenzhund oder Therapiehund, was aber Ärztlich Attestiert werden muss. Nach der alten Regelung konnte ein Vermieter selbst solche Hunde verbieten, nach der neuen Regelung muss ein Vermieter bei solchen Hunden schon sehr schwerwiegende Gründe vorbringen warum er keine Hunde will und kann es nicht schon im Mietvertrag Prinzipiell verbieten. Bei den meisten Hunden handelt es sich aber um einfache Familienhunde und da reicht es vollkommen wenn der Vermieter einfach "Nein" sagt -ohne weitere Begründung.
 
Bei uns steht diese Klausel ebenfalls im Mietvertrag. Wir sind also zum Vermieter und der meinte da schon ein Hund im Haus wohnt, sagt er nichts solange es im Haus keinen Streit deshalb gibt. Also 2. Stock die sagten sofort Ja (die haben ja auch den anderen Hund im Haus), 1 Stock die sagten ebenfalls sofort ja und halfen noch meinen Bruder zu überreden.

Luke zog also ein und kaum ein paar Wochen später beschwerte sich die Dame aus dem 1. Stock, wir sollen gefälligst alle 3 Wochen ihre Treppe wischen bei dem ganzen Dreck den der Hund reinschleppt (Luke war ja grad 12 Wochen alt also so wahnsinnig viel Matsch und Dreck haben wir sicherlich nicht mit reingeschleppt) ansonsten geht sie zum Vermieter und beschwert sich dort über uns.

Zähneknirschend haben wir das dann unregelmäßig gemacht, nicht immer aber doch meistens aber die Situation im Haus war paar Jahre lang sehr angespannt weil auch die aus dem 2. Stock plötzlich wischen sollten (was sie vorher hin und wieder freiwillig gemacht hatten eben wenns wirklich mal dreckig wegen dem Hund war).

Naja so was Wischiwaschimäßiges würd ich heut nicht mehr machen. Das Verhältnis ist wieder etwas entspannter aber wer weiß was der noch alles einfällt.
 



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