Vermieter verbietet den Hunden das Treppenhaus

Hallo Leute,
Wie bereits bei der Vorstellung erwähnt, habe ich ein Problem mit meinem Vermieter.

Zu allererst: im Mietvertrag steht das die Haltung von zwei Hunden erlaubt ist. Nach fast zwei Jahren hat er plötzlich ein Problem mit den beiden, da manchmal ein paar Hundehaare im Treppenhaus sind (diese sind kaum zu sehen und es sind sehr wenige). Mein Mann und ich, wir putzen schon zwei-dreimal die Woche das Treppenhaus, sodass eigentlich nur nach dem Gassigang welche da landen können.

Jetzt möchte uns der Vermieter verbieten, dass wir mit den Hunden durch das Treppenhaus gehen und wir sollen durch den Wintergarten, durch den Garten des Nachbarn raus. Darf er sowas überhaupt verlangen?

Ich meine er hat die Wohnung mit zwei Hunden vermietet und hintenrum ist keine Mülltonne und wir müssen dann dafür einmal um den Block. Auch wenn wir mit den Hunden weg fahren, müssten wir einmal ganz rum und das dauert nochmal zusätzlich 20 Minuten. Zumal da wir dann noch durch den Garten des Nachbarn müssen.

Ich bin ja nicht faul oder sowas, ich gehe auch dreimal am Tag mindestens eine Stunde mit den beiden raus, aber es geht ums Prinzip und auf Dauer wäre es sehr umständlich, zumal da die beiden dadurch nochmal später erst ihr Geschäft verrichten können und irgendwo muss ich das ja auch entsorgen. Da kann ich ja schlecht den ganzen Tag hin und her laufen, denn bei 20 min Umweg kann jeder Hund sich nochmal hinhocken.

Über eine schnelle Antwort wäre ich sehr erfreut, ich weiß da echt nicht mehr weiter....
 
Flur ist mitgemietet, die Nutzung kann er dir nicht verbieten. Sollte er dich physisch hindern, kannst du imho sogar die Miete mindern.

Aber, ich würde jetzt zwei Schritte machen: Mitglied im Mieterschutzbund werden und eine neue Wohnung suchen.


Ich nehme bevorzugt Mieter mit Hund, die kann man am leichtesten kündigen. Auch mit Hunden im Mietvertrag. Viel leichter als wegen fehlender Miete z.B.
Tierhaltung ist immer schwierig in einer Mietwohnung.
 
Verlangen kann er das, ob ihr das tut ist eine andere Sache.
Ich wurde mir dieses " verlangen " schriftlich geben lassen.
Mit Begründung und Konsquenzen, für euch wenn ihr dem " Verlangen " nicht nachkommt.

Um ein evtl. gutes bestehendes Verhältnisse nicht zu stören, im Vorfeld das persönliche Gespräch suchen.

Ansonsten, langfristig eine andere Wohnung suchen.
Allerdings ist das schwierig mit zwei Hunden.
Wie ist das Verhältnisse zu den anderen Mietern denn?

Durch den Garten des Nachbarn?
Abgesehen davon daß er das gar nicht verlangen darf , ist denn der Nachbar einverstanden?
Hat der Vermieter ein Recht darauf( wird im Grundbuch eingetragen )?
Laß dich nicht verrückt machen, ganz rechtlos bist du als Mieter nicht.
 
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Hallo Leute,
Wie bereits bei der Vorstellung erwähnt, habe ich ein Problem mit meinem Vermieter.

Zu allererst: im Mietvertrag steht das die Haltung von zwei Hunden erlaubt ist. Nach fast zwei Jahren hat er plötzlich ein Problem mit den beiden, da manchmal ein paar Hundehaare im Treppenhaus sind (diese sind kaum zu sehen und es sind sehr wenige). Mein Mann und ich, wir putzen schon zwei-dreimal die Woche das Treppenhaus, sodass eigentlich nur nach dem Gassigang welche da landen können.

Jetzt möchte uns der Vermieter verbieten, dass wir mit den Hunden durch das Treppenhaus gehen und wir sollen durch den Wintergarten, durch den Garten des Nachbarn raus. Darf er sowas überhaupt verlangen?

Ich meine er hat die Wohnung mit zwei Hunden vermietet und hintenrum ist keine Mülltonne und wir müssen dann dafür einmal um den Block. Auch wenn wir mit den Hunden weg fahren, müssten wir einmal ganz rum und das dauert nochmal zusätzlich 20 Minuten. Zumal da wir dann noch durch den Garten des Nachbarn müssen.

Ich bin ja nicht faul oder sowas, ich gehe auch dreimal am Tag mindestens eine Stunde mit den beiden raus, aber es geht ums Prinzip und auf Dauer wäre es sehr umständlich, zumal da die beiden dadurch nochmal später erst ihr Geschäft verrichten können und irgendwo muss ich das ja auch entsorgen. Da kann ich ja schlecht den ganzen Tag hin und her laufen, denn bei 20 min Umweg kann jeder Hund sich nochmal hinhocken.

Über eine schnelle Antwort wäre ich sehr erfreut, ich weiß da echt nicht mehr weiter....


@Deine frage ist schnell und einfach zu Beantworten.

Wenn in deinem Mietvertrag, die Hundehaltung erlaubt ist, dann ist doch alles ganz klar.

Dein Mietvertrag beinhaltet auch die Mitbenutzung des Treppenhauses, also auch die Hunde können das Mitbenutzen.

Frag mal deinen Vermieter nach dem Wegerecht was Er mit seinem Nachbar hat, das muss nämlich Eingetragen sein, was ich mir aber nicht Vorstellen kann, das Er so was hat.

Denn wenn der Nachbar dir dann auch Böses will, hast Du schneller eine Anzeige, wegen Hausfriedensbruch am Hals, wie dir lieb ist, oder wie das bei mir der Fall wäre würdest Du bei mir durchs Grundstück einfach so Laufen, würden dir meine Hunde die Richtung zeigen, und wer würde Haften, du selber denn ich habe dir nicht gesagt durch mein Grundstück zu Laufen, und was mein Nachbar sagt das Interessiert keinen.

Das nur mal am Rande, dein Mietvertrag zählt.

Ach ja da sind auch noch die zwei Jahre, duldungsrecht die Er dir schon gegeben hat.

Also lass dir keine Angst mit Kündigung machen, geh weiter durchs Treppenhaus, denn auch das hast Du mit Gemietet.
 
Die Benutzung kann er Dir nicht verbieten. Vor Gericht sind Hundehaare (in normaler Menge) im Treppenhaus "normale Gebrauchsspuren" und müssen vom Vermieter in Kauf genommen werden. So ein Fall wurde mal im TV, in einer Gerichtssendung behandelt. Dort bekam der Mieter Recht.
 
Die Benutzung kann er Dir nicht verbieten. Vor Gericht sind Hundehaare (in normaler Menge) im Treppenhaus "normale Gebrauchsspuren" und müssen vom Vermieter in Kauf genommen werden. So ein Fall wurde mal im TV, in einer Gerichtssendung behandelt. Dort bekam der Mieter Recht.
Diese Gerichtssendungen sind mit Vorsicht zu " genießen " mit der Realität haben die wenig zu tun.:zwinkern2:
Aber vom Grundsatz her stimmt es.
Wenn es in der Vergangenheit, keine Beanstandung gab, keine Abmahnung erfolgte, bleibt das Verlangen des Vermieters ein Verlangen, mehr nicht.
 
Vielen dank Schonmal für die Antworten. Also das witzige daran ist, er hat selbst einen Hund, wo sich allerdings nur für Tochter drum kümmert.
Als ich heute Morgen druchs Treppenhaus ging wollte er jetzt ernsthaft verlangen, dass die Hunde generell nichts in der Wohnung zu suchen haben und deswegen solle ich durch den Wintergarten nur mit ihnen. Als ich ihm sagte die Wohnung wurde mit Hunde gemietet wollte er mir versuchen klarzumachen, dass sie nur im Wintergarten gestattet sind (im Mietvertrag steht in der Wohnung sind zwei Hunde erlaubt).

Nun bisher war das Mietverhältnis einwandfrei, bis eine andere Mieterin sich eine größere Wohnung gesucht hat. Allerdings nur wegen den Hunden ist er seit neusten am meckern.... Sodass er morgens hoch gefahren kommt...
 
Diese Gerichtssendungen sind mit Vorsicht zu " genießen " mit der Realität haben die wenig zu tun.:zwinkern2:

Nicht unbedingt.
Eine Freundin von mir arbeitet am Gericht und hat mir mal erzählt, dass die Gerichtssendungen teilweise schon recht realitätsnah sind (auch wenn die schauspielerische Leistung der Personen da manchmal sehr zu wünschen übrig lässt).
 
Nicht unbedingt.
Eine Freundin von mir arbeitet am Gericht und hat mir mal erzählt, dass die Gerichtssendungen teilweise schon recht realitätsnah sind (auch wenn die schauspielerische Leistung der Personen da manchmal sehr zu wünschen übrig lässt).
Kommt auf das Gericht an. Lach.
Also hier Bonn Siegburg, habe ich noch nie so ein Theater wie bei z.B. Barbara S. erlebt.
Da tanzen die Prozeßbeteiligten ja förmlich durch den Saal.:happy2:
Ich beziehe mich hier nur auf das Benehmen der Personen.
Was die Urteile und Begründungen angeht, hat deine Freundin Recht.

TE , laß dir nichts erzählen, wenn das Alles zutrifft, Mietvertrag, keine Abmahnung usw. bist du im Recht,wenn du Rechtschutzversichert bist direkt zum Anwalt.
Wenn nicht, Mieterbund und laß dir ALLES schriftlich vom Vermieter geben.
Das Verhältnisse ist getrübt ob es noch mal was wird kann ich nicht wissen,
wenn der Vermieter auf sein " Recht " besteht, laß ihn klagen.
Ist Nervensache.

Es muß aber sicher sein, das Hunde erlaubt sind .
 
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Vielen dank Schonmal für die Antworten. Also das witzige daran ist, er hat selbst einen Hund, wo sich allerdings nur für Tochter drum kümmert.
Als ich heute Morgen druchs Treppenhaus ging wollte er jetzt ernsthaft verlangen, dass die Hunde generell nichts in der Wohnung zu suchen haben und deswegen solle ich durch den Wintergarten nur mit ihnen. Als ich ihm sagte die Wohnung wurde mit Hunde gemietet wollte er mir versuchen klarzumachen, dass sie nur im Wintergarten gestattet sind (im Mietvertrag steht in der Wohnung sind zwei Hunde erlaubt).

Nun bisher war das Mietverhältnis einwandfrei, bis eine andere Mieterin sich eine größere Wohnung gesucht hat. Allerdings nur wegen den Hunden ist er seit neusten am meckern.... Sodass er morgens hoch gefahren kommt...

@ hör auf Yacco da bist Du gut Beraten.

Du musst nur seinen ersten, und letzten Beitrag lesen, dann weißt Du genau was ich meine.
 



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