Vermieter gestattet uns keine Hundehaltung....

"Kleintiere dürfen ohne Einwilligung des Vermieters gehalten werde. Andere Tierhaltung des Mieters,insbesondere Hundehaltung,ist nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters gestattet."...so lautet der Abschnitt in unserem Mietvertrag.

Mit dieser Aussage sind wir davon ausgegangen,daß uns,sofern der Vermieter keine Gründe hat die gegen eine Hundehaltung sprechen,diese genehmigt wird.::jawoll:

Ist aber nicht so....nach unserer schriftlichen Anfrage kam die Antwort:"Wie sie wissen ist Hundehaltung lt.Ihrem Mietvertag verboten. Hundehaltung in Mietwohnungen sei unangebracht und bringt Probleme mit sich".:frech1:
Was ist denn das für eine Aussage? Pauschaler gehts wohl nicht,oder....Und steht ja auch garnicht so im Mietvertrag !!!

Ich habe mich daraufhin informiert,daß man eine Hundehaltung nicht generell verbieten darf,sondern individuelle Gründe nennen muß,die gegen die Hundehaltung sprechen.

Habe nochmal schriftlich nachgefragt und wollte Gründe wissen,...
Nun blockt unser Vermieter ab...

Habe jetzt für nächste Woche einen persönlichen Termin bein Vermieter und möchte Ihn umstimmen!!!!
Gebt mir bitte ein paar Tipps....!!!

Noch ein paar Hintergrundinformationen zu unserer Situation:
Wir sind eine 4köpfige Familie und wohnen in einer 112qm großen Wohnung.Ich arbeite nur halbtags und habe flexible Arbeitszeiten.Unsere größte Tochter ist 11(die Kleine 6) und kommt spät.14Uhr von der Schule.Wir haben einen 400qm großen Schrebergarten,den wir ausgiebig nutzen und sind sehr gern und viel in der Natur unterwegs.Der Hund würde höchstens mal 5 Std allein bleiben müssen,was aber selten vorkommen wird!!!

EIn Hund in unserer Wohnanlage wird übrigens offiziel vom Vermieter "geduldet",weil er ein "Therapiehund"ist....Dazu muß ich aber sagen,die Tierhalterin ist Tanzpädagogin und hat es deshalb sohingestellt,weil sie unbedingt einen Hund wollte,der Hund ist aber ein ganz normaler Familienhund.

Wir sind total verzweifelt!!!

Haben schonmit den Nachbarn gesprochen ! Keiner hat was gegen einen Hund !!!

Was sollen wir tun?! Ich kann doch deswegen nicht vor Gericht ziehen ?! Ich versteh´das alles nicht !!!!

DANKE für Euer Feedback:wuetend2:
 
Ich gehe fast davon aus vor Gericht würdest du auch den Kürzeren ziehen, denn Hundehaltung darf verboten werden. Und der Vermieter braucht keinen guten Grund dafür. Ledinglich Kleintiere und seit neuestem auch Katzen dürfen nicht generell verboten werden. Den von dir genannten Abschnitt haben wir auch im Mietvertrag - das scheint so üblich zu sein. Wir haben allerdings Glück, dass der Vermieter überhaupt nichts gegen Tiere im Haus hat.

Und im Endeffekt sitzt der Vermieter einfach immer am längeren Hebel.
 
Huhu,
Versuch einfach sachlich und bett mut ihm darüber zu reden und sag ihm du wirst in die Hundeschule etc gehen damit der Hund keine Probleme macht.
Unser Vermieter war auch nicht so begeistert wir haben ihm dann versichert das falls Schäden entstehen wir diese natürlich übernehmen und dafür sorgen das der Hund nicht die anderen Mieter stört.
Lg
 
Wenn im Mietvertrag steht das Hundehaltung nur nach vorheriger Genehmigung des Vermieters erlaubt ist, und du fragst ihn und er sagt nein.... Tut mir leid wenn ich das so sage, aber kein Gericht der Welt wird dir Recht geben.
Im Prinzip gehört dem Vermieter die Wohnung, es ist sein Eigentum. Und wenn der sagt nein dann werdet ihr denke ich nicht viel machen können, außer im persönlichen Gespräch versuchen etwas zu erreichen.
 
"Der Bundesgerichtshof befand in einem Urteil, dass Vermieter das Halten von Hunden oder Katzen nicht generell verbieten dürfen. Nur wenn die "Störfaktoren" überwiegen, müssen die tierischen Mitbewohner ausziehen.

Vermieter dürfen das Halten von Hunden und Katzen in Mietwohnungen nicht generell verbieten. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe befand in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entsprechende Klauseln in Mietverträgen für unangemessen. Vermieter können demnach die Tierhaltung nur nach einer individuellen Einzelfallprüfung verbieten - und zwar dann, wenn die „Störfaktoren“ überwiegen. (Az.: VIII ZR 168/12) Im zugrundeliegenden Fall bedeutet das mieterfreundliche Urteil ein Happy End für einen kleinen kranken Jungen, für den die Eltern auf ärztliches Anraten einen Hund beschafft hatten. Obwohl der Mischlingshund mit nur 20 Zentimetern Schulterhöhe in dem Mietshaus laut BGH „allseits wohl gelitten war“, forderte die Vermieterin, eine Wohnungsbaugenossenschaft in Gelsenkirchen, den Auszug des Hundes binnen vier Wochen.

Die Genossenschaft berief sich dabei auf eine Klausel im Mietvertrag, wonach prinzipiell „keine Hunden und Katzen zu halten“ seien.

Diese Klausel erklärte der BGH nun für unwirksam. Die Mieter würden einseitig benachteiligt, weil die Klausel die Haltung von Hunden und Katzen „ausnahmslos und ohne Rücksicht auf besondere Fallgestaltungen und Interessenlagen verbietet“. Zudem seien Vermieter gesetzlich verpflichtet, „dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren“. Zu einem „vertragsgemäßen Gebrauch“ könne durchaus auch die Haltung von Tieren gehören, wenn dem im Einzelfall nicht Interessen des Vermieters oder der Nachbarn entgegenstehen.

Dies bedeute aber nicht, „dass der Mieter Hunde oder Katzen ohne jegliche Rücksicht auf andere halten kann“, betonten die Karlsruher Richter. Im Streitfall allerdings müsse nach Abwägung aller Interessen die Wohnungsbaugenossenschaft die Hundehaltung erlauben.

Dem Deutschen Tierschutzbund ging die Entscheidung der Richter nicht weit genug. Im konkreten Fall sei es um die Haltung eines kleinen Hundes gegangen, erklärte dessen Präsident Thomas Schröder.
„Wäre der Hund größer gewesen, hätte das Urteil sehr schnell anders aussehen können, und das darf nicht sein.“ Tiere nähmen gerade für alte oder sozial benachteiligte Menschen häufig die Rolle des einzigen Sozialpartners ein und bildeten oft „die letzte Brücke in die Gesellschaft“. Dies müsse bei künftigen Urteilen bedacht werden. (AFP)"

http://www.tagesspiegel.de
 
Wenn im Mietvertrag steht das Hundehaltung nur nach vorheriger Genehmigung des Vermieters erlaubt ist, und du fragst ihn und er sagt nein.... Tut mir leid wenn ich das so sage, aber kein Gericht der Welt wird dir Recht geben.
Im Prinzip gehört dem Vermieter die Wohnung, es ist sein Eigentum. Und wenn der sagt nein dann werdet ihr denke ich nicht viel machen können, außer im persönlichen Gespräch versuchen etwas zu erreichen.

:zustimmung:

Und anlegen würde ich mich wegen so etwas ja nicht mit dem Vermieter, wenn ich dort sonst gerne wohne :verlegen1: Ich hatte schon Bedenken wegen meinen Kaninchen, weil sie ja nicht in einem Käfig leben. Kleintiere können ja nicht verboten werden, trotzdem hab ich vorher mehrmals nachgefragt, denn ich habe es auch schon öfter gelesen, dass Kleintiere nichtmehr geduldet wurden
 
Was würdet ihr denn für einen Hund haben wollen? Vielleicht könnt ihr mit der Rasse argumentieren, weil sie bspweise klein oder von "natur aus" ruhig, oder ähnliches. Ansonsten sehe ich da auch nicht viele Chancen. Wenn der Vermieter nichts über Hunde und deren Haltung weiß, könnt ihr noch mit euerm Wissen über Hunde glänzen, so dass er den Eindruck hat, dass sind Leute die kennen sich aus und der Hund ist ein kleiner und macht nicht viel Stress.... Die anderen Nachbarn wären auch ein Argument, du sagst ja die habt ihr vorab schon gefragt. Wirklich anlegen würde ich mich allerdings auch nicht mit dem Vermieter.

Ich wünsch euch viel Glück, und drück euch die Daumen.

LG
Monika
 
Hallo,

also ein persönliches Gespräch ist sicher der beste Weg.

Ich würde keinesfalls fordernd wirken sondern wirklich "bittend", denn ihr wollt ja was von ihm und wenn er sich vor den Kopf gestoßen fühlt, wird er dicht machen.

Erst einmal würde ich fragen, was genau er für Bedenken hat, auf diese würde ich dann auch eingehen und nicht einfach sagen "Das kommt bei uns nicht vor", sondern wirklich auf diese Bedenken eingehen und begründen, wieso und weshalb es eben nicht so sein wird (je nachdem was er für Bedenken hat)

Dann wäre die Rasse interessant, ich würde eventuell auch ein Foto von der ausgewählten Rasse mitnehmen, sodass er überhaupt eine Vorstellung hat, wer einziehen soll.

Ich würde auch erklären, warum es euch so wichtig ist einen Hund bei euch haben zu wollen.

Gegebenenfalls würd ich auch Unterschriften der nahen Nachbarn sammeln, die belegen, dass diese nichts gegen einen Hund haben.

...Und wenn alles nix nützt, werdet ihr entweder auf einen Hund verzichten müssen oder umziehen.
 
Hallo erst mal ,

da ich ja ständig mit Hausverwaltungen und Vermietern zu tun habe , möchte ich dir eins sagen: beim persönlichen Gespräch würde ich mir erst mal die bedenken des Vermieters anhören.

Ich würde dem Vermieter vorschlagen eine Klausel in den Mietvertrag einzubauen : bei Beschädigungen des Bodens ( Kratzer im Laminat z.b. oder flecken im Teppichboden ) muß der Mieter aufkommen.

Ich würde dir von ( wie hier schon geschrieben ) irgendwelchen Drohungen ( irgendwelcher Gesetze ) abraten , der Vermieter kann bestimmen was er in seinen Räumen zulässt

und was nicht.

Schöne Grüsse aus Kroatien.
 
Aber einfach so ablehnen darf er die Hundehaltung als Vermieter ja wohl doch nicht! Er muß bei der oben genannten Klausel im Mietvertrag Gründe nennen,die gegen eine Hundehaltung sprechen...Macht er aber nicht....Und er hat ebend nicht das Recht zu bestimmen,wie in den vermieteten Räumen gelebt wird !!!....SO habe ich die Neuen Rechtssprechungen verstanden....
LG MichiScho

BITTE EURE MEINUNG DAZU!!!
 



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